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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Lukas Scherer am 04. Juli 2011
13411 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Kriminielle Ausländer

Sehr geehrte Frau Bundeskanzerlerin,
sehr geehrte Mitarbeiter vom PR-Team,

leider haben wir in diesem Land ein Problem mit kriminellen Ausländern, welches wir viel zu lange totgeschwiegen haben. Und wenn es doch mal jemand öffentlich ausgesprochen hat, wurde er in die rechtsradikale Ecke gestellt.

Es gibt bei uns eine Vielzahl von Menschen ausländischer Herkunft, die eine Straftat nach der anderen begehen, von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst werden und vom Staat mit dem Bezug von Sozialhilfe (bzw. Harz 4) belohnt werden.

Typisches Beispiel: Da wird jemand von einer Gruppe von Ausländern brutal zusammengeschlagen und ausgeraubt und die Mitglieder der Gruppe (die schon erheblich vorbestraft sind) laufen einen Tag später wieder frei rum, damit sie sich ihr nächstes Opfer suchen können.

Meine Fragen lauten:

- warum werden ausländische Straftäter nicht konsequent in Ihre Heimat abgeschoben?

- warum werden sie durch Sozialhilfe noch belohnt?

- warum werden Opfer durch haarsträubende Urteile (Bewährungsstrafen, lächererliche Schmerzensgelder,...)
auch noch von der Justiz verhöhnt?

Ich bitte darum, mich nicht darauf hinzuweisen, daß sich die meisten Ausländer anständig verhalten und angeblich eine Bereicherung für unsere Gesellschaft sind - um die geht es hier nicht, es geht um die Straftäter.

Mit freundlichem Gruß

Lukas Scherer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. August 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Scherer,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Integration ausländischer Mitbürger ist ein zentrales Anliegen der Integrationspolitik der Bundesregierung. Sich der Gemeinschaft unserer Gesellschaft zugehörig zu fühlen verlangt auf der einen Seite Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft. Auf der anderen Seite ist die Bereitschaft der Zugewanderten, sich an die Regeln und Gesetze des Aufnahmelandes zu halten und sich selbst um die Integration zu bemühen, unabdingbar. Tatsache ist: Die große Mehrheit der bei uns lebenden Ausländer integriert sich gut und mit Erfolg, beachtet die Normen in der Bundesrepublik und wir alle profitieren letztlich davon.

Für Fälle von Verstößen gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften im Aufenthalts-, Ausweisungs- und Abschiebungsrecht, die den zuständigen Behörden die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten geben. So kann zum Beispiel ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Das trifft im Regelfall bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu. Bei Verurteilung zu drei Jahren oder länger ist die Ausweisung sogar zwingend geboten. Weitere Einzelheiten sind im Aufenthaltsgesetz geregelt. Die Ausweisungs- und Abschiebungsgründe sind in den vergangenen Jahren insbesondere durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Zuwanderungsgesetz erweitert worden.

Einen besonderen Ausweisungsschutz genießen bestimmte Ausländer. Zum Beispiel dann, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen und sich fünf Jahre hier aufhalten. Das betrifft anerkannte Flüchtlinge und solche, die familiär mit deutschen Staatsangehörigen verbunden sind. Auch für Minderjährige gibt es einen besonderen Ausweisungsschutz. Die zuständigen Behörden haben den notwendigen Ermessensspielraum.

Hinsichtlich der von Ihnen genannten Strafverfahren ist zu beachten: Die Rechtsprechung ist nach Artikel 20 des Grundgesetzes nur an Gesetz und Recht gebunden, unsere Richter entscheiden unabhängig nach Artikel 97 des Grundgesetzes.

Es gibt eine Vielzahl von Beispielen erfolgreicher Integration. Millionen Menschen mit Migrationshintergrund tragen inzwischen als Arbeitnehmer in erheblichem Maße zu unserem Wohlstand bei, zahlen Steuern und Sozialbeiträge. Besonders junge Migranten holen bei der Bildung auf. Zuwanderern gelingt verstärkt der soziale Aufstieg. Zudem schaffen viele der mehr als 600.000 Unternehmer mit ausländischen Wurzeln selbst Arbeits- und Ausbildungsplätze. So wird heute mehr als jeder 20. Arbeitsplatz in Deutschland von einem Migrantenunternehmen gestellt.

Der soziale Schutz muss auch Menschen mit Migrationshintergrund umfassen. Sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, haben auch hier lebende Ausländer Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Das gilt für die von Ihnen genannte Sozialhilfe und weitere Leistungen, wie zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Sozialhilfe erhält, wer in Not gerät und nicht aus eigener Kraft ein menschenwürdiges Leben führen kann und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Sozialhilfe ist somit weder ein Almosen noch eine – wie Sie schreiben – „Belohnung“ für Straftäter, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung. Grundsicherung für Arbeitsuchende ist darauf gerichtet, erwerbsfähigen Menschen in Notlagen schnelle und umfassende Hilfe und Unterstützung zur Selbsthilfe zu bieten. Sie ist vorrangig auf die Eingliederung in Arbeit gerichtet. Derjenige, der trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit finden kann oder mit seiner Arbeit ein Einkommen erzielt, mit dem der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, hat bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Es wird auch ergänzend (aufstockend) zum Einkommen gewährt.

Details siehe hier: http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a721-soziale-... Nähere Informationen zum Thema Migration finden Sie hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Mig... http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Daniel Roth
    am 11. Juli 2011
    1.

    Mir ist nicht bekannt, dass das Strafrecht zwischen Deutschen und Ausländern Unterschiede macht, wie Sie es darstellen.
    Darüber hinaus legt die aktivierende Arbeitsmarktpolitik mit den Sozialgesetzbüchern bei Ausländern dieselben Maßstäbe an wie bei Deutschen: Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Sanktionen rechnen.

    Ich möchte allerdings anfügen, dass ich hiermit keinesfalls Straftaten in irgendeiner Weise gutheißen will.

  2. Autor Bernd Pfeiffer
    am 15. Juli 2011
    2.

    Hallo Herr Schnee,hier geht es doch um die Eindämmung von Straftaten durch Ausländer,die in keiner Weise zum BSP beitragen.Eine Abschiebung von Deutschen wäre natürlich Unsinn.

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