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Beantwortet
Autor Christa Bauer am 08. Juli 2011
9171 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Verhalten der Deutschen Bahn AG gegenüber der Bundesregierung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Wie verschiedenen Medienberichten (Links siehe unten) der letzten Tage zu entnehmen ist, hat die Deutsche Bahn AG in den letzten Jahren bewusst und in der Absicht, Vorteile zu gewinnen, dem Bundestag falsche Kostenangaben für einige Großprojekte genannt. Der Bundestag und die Bundesregierung haben auf Grund dieser geschönten und nachweislich falschen Zahlen diesen Projekten zugestimmt.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neubaustrecke-we...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,77200...
Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob sie dieses in meinen Augen sehr zweifelhafte Geschäftsgebaren eines Unternehmens gegenüber seinem Eigentümer billigen oder ablehnen. Und, falls Sie es ablehnen, was werden Sie dagegen tun?

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christa Bauer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Juli 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Bauer,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Kosten, die die „Stuttgarter Zeitung“ dargestellt hat, sind inzwischen überholt. Im Sommer 2010 hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Gesamtkosten für die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm auf 2,89 Milliarden Euro aktualisiert. Diese Zahl beruht auf einer gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analyse und einer Bedarfsplanung. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist weiterhin gegeben.

Vor der Veröffentlichung des nächsten Bundesverkehrswegeplans wird das Bundesverkehrsministerium die Kosten, die die Projektträger übermittelt haben, noch einmal nachvollziehbar aufbereiten.

Der Bund geht davon aus, dass der Vorstand der DB AG bei der Planung seiner Vorhaben in eigenem Interesse realistische Daten zugrundelegt. Die Geschäftsführung der DB AG entscheidet eigenständig über die Maßnahmen, die sie ergreift. Der Eigentümer (Bund) kann solche operativen Entscheidungen nicht beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung