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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Iris Dunham am 15. August 2011
9406 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Fluglärm über Main-Kinzig-Kreis

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seit März diesen Jahres hat die Deutsche Flugsicherung ohne Vorwarnung die Anflughöhe von Flugzeugen, die in Frankfurt landen, um 300 m abgesenkt. Gleichzeitig, als Testlauf zur Eröffnung der neuen Landebahn Nord-West, hat sich die Frequenz der Flugzeuge drastisch erhöht. Dies bedeutet, dass Flugzeuge in einer Höhe von 1000 bis 1300 m alle 15 bis 20 Sekunden über den Kreis fliegen und einen Lärm verursachen, der gesundheitsschädlich ist. Entspannen ist nicht mehr möglich; egal wohin man geht! Hier sind nicht nur einige wenige Kommunen betroffen, sondern eine ganze Region. Eine Lösung, wie die sofortige Anhebung der Anflughöhe oder gar das Einführen des CDA Anflugsystemes, lehnt die Flugsicherung und Fraport ab - aus wirtschaftlichen Gründen; es müssten z. B. wesentlich mehr Fluglosten eingestellt werden.

Eine ganze Region leidet gesundheitlich und wirtschaftlich (Tourismus). An erholsamen Schlaf ist nicht mehr zu denken, da auch ein Nachtflugverbot noch nicht umgesetzt ist und die Flugzeuge bis 23 Uhr und ab 5 Uhr über uns hinwegdonnern, wo doch die gesetzliche Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr vorgeschrieben ist. Aber all das wurde schon in Studien einkalkuliert - die Mehrkosten, die eine kranke Bevölkerung verursachen wird.

Wir brauchen dringend Ihre Hilfe und Unterstützung!

Der Flughafen ist wichtig für uns alle, ohne Zweifel, aber es kann nicht sein, dass das Recht auf Unversehrtheit mit Füßen getreten wird, Proteste von tausenden auf taube Ohren stoßen, obwohl es Lösungsmöglichkeiten gibt, die nur aus wirtschaftlichen und fadenscheinigen Gründen verweigert werden!

Mit freundlichen Grüßen
Iris Dunham

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. September 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Dunham,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir können Ihren Unmut und Ihre Sorgen gut verstehen, denn Fluglärm kann in der Tat zu Gesundheitsschäden führen.

Leider sind der Bundeskanzlerin bei diesem Thema die Hände gebunden. Das Verfahren, wie Flugrouten festgelegt werden, ist gesetzlich verankert. Es hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Die Bundesregierung nimmt auf dieses Verfahren keinen Einfluss.

Wer ist an der Festlegung von Flugrouten beteiligt:

  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und Umweltbundesamt legen die Flugrouten fest.
  • Vorgeschaltet ist die Deutsche Flugsicherung GmbH; sie bereitet die Flugrouten vor und prüft sie sehr genau.
  • Bei dieser Prüfung wiederum berät sie sich eng und umfassend mit der sog. Fluglärmkommission. Diese Fluglärmkommission soll sicherstellen, dass die Belange der Anwohner sorgfältig berücksichtigt werden. Denn in dieser Kommission sind die voraussichtlich von Fluglärm betroffenen Regionen vertreten.
  • Zu beachten sind auch die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und des Luftverkehrsgesetzes.

Ihr unmittelbarer Ansprechpartner dürfte daher die Fluglärmkommission sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung