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Abstimmungszeit beendet
Autor Irmtraud Betz am 21. März 2012
14141 Leser · 2 Kommentare

Familienpolitik

Anerkennung von Kindererziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich beziehe seit einigen Jahren eine kleine Rente von der
Deutschen Rentenversicherung Bund. Nach Durchsicht der Rentenberechnung musste ich feststellen, dass für meine drei vor dem 01.01.1992 geborenen Kinder jeweils nur ein Jahr Erziehungszeit berücksichtigt worden ist. Für die nach diesem Stichtag geborenen Kinder werden den Erziehenden jeweils drei Jahre angerechnet.

Diese Ungleichbehandlung von Personengruppen kann ich nicht einsehen. Nach der Geburt unseres ersten Kindes musste ich mein Arbeitsverhältnis als Diplom-Ingenieur aufgeben. Kindergarten-Plätze gab es in den 70er-Jahren nicht und eine Großmutter konnte in die Betreuung der Kinder auch nicht mit eingebunden werden. Meine Kinder finanzieren mit ihren Beiträgen jetzt schon die Renten meiner Generation, die der Kinderlosen eingeschlossen.

Hilfreich wäre es, wenn die Kindererziehungsleistung mehr Anerkennung finden würde und dies auch in der gesetzlichen Rente Berücksichtigung finden würde. Ein erster Schritt hierzu könnte die Aufhebung der Stufenregelung des Kindererziehungs-Leistungs-Gesetzes / des Renten-Reform-Gesetzes von 1992 sein. Da die Kindererziehungsleistung aus Steuermitteln vom Bund finanziert wird, müsste eine Gleichstellung aller Mütter angestrebt werden, zumal auch die derzeitige positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt den Finanzhaushalt des Bundes dadurch nicht mehr gefährden dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
Irmtraud Betz

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Hans-Jürgen Ahlers
    am 06. April 2012
    1.

    Sehr geehrte Frau Betz,

    auch ich bin betroffen über Ihre Schilderung. Sie sollten wissen: Die meisten Steuerbeiträge in die Rentenversicherung kommen DDR-Rentnern zugute. Ihre Frage und Forderung sollte sein: Mit wie vielen Milliarden € werden Müttern die Renten erhöht?

    Ihre weitere Forderung sollte sein: Die Kinderjahre sollten nicht nach der Lebensleistung der Mutter, sondern nach der Durchschnittsleistung, also mit vollen sogenannten Punkten bewertet werden.

    Da die "wohlhabenden DDR-Rentner" langsam aussterben, ist auch wieder mehr Geld in der Staatskasse.

    Wir haben keine Kinder. Deshalb gönne ich Ihnen eine Rentenerhöhung.

    Mit herzlichen Grüßen
    Ihr Hans-Jürgen Ahlers aus Celle bei Hannover

    PS: Wenn Sie meinen Namen googeln, finden Sie meine freie Internet-Universität. Sie sind herzlich eingeladen, mir dort Kommentare zu schreiben.

  2. Autor Norbert Stamm
    am 23. April 2012
    2.

    Die Ungerechtigkeit ist sogar noch größer, da vielen Müttern weniger als ein Entgeltpunkt für ein Kind angerechnet wird, wenn sie gearbeitet haben. Ich kenne einen Fall, in dem eine Mutter von drei Kindern (keine Zwillinge) nur 2, 0013 Entgeltpunkte auf Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt. Der darauf entfallende Rentenbetrag unterliegt zudem noch dem Abzug von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 9,175 %.
    Aber diese Frage ist ja zu unbequem um einer Beantwortung gewürdigt zu werden. Und erst recht wird diese Ungerechtigkeit – was heißt das schon! – nie ausgeglichen werden, weil das ja etwas kosten würde.

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