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Beantwortet
Autor Melanie Mayer am 11. April 2012
9342 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Betreuungsgeld

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

derzeit verfolge ich den Streit ums Betreuungsgeld innerhalb der Regierung.
Danke, dass Sie als Kanzlerin zu dem stehen, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde!
Alles andere würde Ihre Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit in Frage stellen.

Eines ist traurig: Sobald es um Leistungen für Bürger, primär Familien, geht, kommt es zu unglaublichem Widerstand und Konflikten.

Andererseits sollen Milliarden für den Rettungsfond locker gemacht werden, ohne dass dies auch nur annähernd soviel Wellen aufwirft.

Die Argumente gegen das Betreuungsgeld sind unsinnig!
Es ermutigt niemanden zuhause zu bleiben!
Was machen 100 oder 150 € schon für einen Unterschied?
Arbeitgeber, die auf den Fachkräftemangel verweisen, sollen den Menschen eben keinen Hungerlohn zahlen und flexibler sein, dann lohnt sich Arbeit auch für Mütter!

Auch das Gerede um die Kosten ist sinnlos. Vielmehr erscheint es mir, als ob sich der Staat durch das Betreuungsgeld Geld sparen kann, da ein Krippenplatz wesentlich mehr als 150 € im Monat kosten dürfte!

Auch die Renten der Frauen sind nicht in Gefahr. Wer Elternzeit beantragt, bekommt pro Jahr einen Rentenpunkt, so wie für 30000 € Jahreseinkommen. Das muss Frau erst mal verdienen - vor allem halbtags!

Selbst hoffe ich auf das Betreuungsgeld, aber nicht, weil ich zuhause bleiben möchte.
Ich möchte meinen kleinen Sohn von seiner Großmutter betreuen lassen und nicht in Fremdbetreuung geben. Dafür finde ich ihn noch zu jung. Lieber gebe ich das Geld meiner Mutter für Benzin und die Verpflegung meines Kindes.
Frage: Kommt das Betreuungsgeld und - wenn ja: wann?

Mit freundlichen Grüßen
M. Mayer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 11. Mai 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Mayer,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wie Sie wissen, hat die Regierungskoalition beschlossen, ein Betreuungsgeld für das zweite und dritte Lebensjahr eines Kindes einzuführen. Und es besteht kein Anlass, daran etwas zu ändern. Das Betreuungsgeld ist zusammen mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen fester Bestandteil einer Politik für die Wahlfreiheit von Eltern.

Zum August 2013 wird es einen Rechtsanspruch geben für alle diejenigen, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren haben wollen. Das ist eine große Aufgabe für die Kommunen. Der Bund beteiligt sich maßgeblich an der Finanzierung.

Aber Eltern sollen auch Wahlfreiheit erhalten. Wer keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, soll als Ausgleich das Betreuungsgeld erhalten. Es soll gleichzeitig mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz eingeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung