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Beantwortet
Autor J. Wohlleben am 20. April 2012
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Soziales

Sozialpflicht

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
im letzten Jahr wurde die Wehrpflicht abgeschafft und damit ist gleichzeitig der Zivildienst weggefallen, der nun durch den Bundesfreiwilligendienst abgelöst wurde.
Ich denke hierbei wurde eine große Chance verpasst, denn warum kann die Wehrpflicht nicht durch eine Sozialpflicht abgelöst werden. Wir haben gerade im Angesicht des demographischen Wandels Handlungsbedarf in diesem Sektor. Wir brauchen die vielen Helferinnen und Helfer in der Betreuung einer immer älter werdenden Gesellschaft. Der anstehende Fachkräftemangel in diesem Bereich ist absehbar und schon jetzt spürbar. Durch eine Art Sozialpflicht für jeden Schulabgänger könnten wir zum einen den jungen Menschen in ihrer Sozialisation helfen und sie für den "Ernst des Lebens" sensibilisieren. Außerdem bestünde die Möglichkeit, dass viele junge Menschen erst dadurch merken, dass dieser Sektor für sie auch als Hauptberufsfeld interessant ist. So wäre in jedem Fall der Orientierungslosigkeit, die bei einem Großteil der Schulabgänger herrscht, entgegengewirkt. Durch die Gehälter die auf dem Niveau des Zivildienstes liegen sollte, lernen junge Menschen selbstständig mit ihren Finanzen umzugehen und in die Gesellschaft herein zu reifen. Warum lassen wir unsere gut ausgebildeten jungen Menschen für die Orientierung zum Großteil nach Australien, Kanada etc. ziehen und dort das Bruttoinlandsprodukt beleben, wenn wir sie auch bei uns halten könnten und sie hier ihren Beitrag für die gesellschaftliche Wohlfahrt leisten können in dem sie durch Arbeit im sozialen Sektor lernen, was es heißt selbstständig zu sein.
Ich sehe eine derartige Lösung als Win-Win Situation für alle Beteiligten an.

Mit freundlichen Grüßen
und hochachtungsvoll

Jan Wohlleben

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. Mai 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wohlleben,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wie Sie richtig bemerken, hat der Bundesfreiwilligendienst im vergangenen Jahr den Zivildienst abgelöst. Seit seiner Einführung hat sich dieser neue Dienst zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Er kommt nicht nur bei jungen Menschen gut an. Auch viele Ältere leisten mit dem Bundesfreiwilligendienst einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Was nun die von Ihnen vorgeschlagene „Sozialpflicht“ für Schulabgänger angeht, so müssen Sie hier eines bedenken: Ein Pflichtdienst ist immer ein Eingriff in die Freiheit eines Einzelnen. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Das legt Artikel 12 unseres Grundgesetzes fest: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundg...

Und dieser Grundsatz kennt nur die Ausnahmen, die ebenfalls in Art. 12 GG geregelt sind.

Wichtig ist, dass wir die Freiwilligenkultur in Deutschland fördern. Die Erfahrungen mit dem Bundesfreiwilligendienst zeigen, dass wir da auf einem guten Weg sind.

Weitere Informationen zu Möglichkeiten des freiwilligen Engagements finden Sie hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/bunde...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung