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Beantwortet
Autor G. Schmieder am 22. Mai 2012
9946 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Altersarmut

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

obwohl von Fachkräftemangel gesprochen wird, finden Personen über 60 Jahre kaum noch eine neue Anstellung. Ausnahme: Bewerber mit seltener/außergewöhnlicher Qualifikation. Die Folge ist dann ein oft "erzwungener" vorzeitiger Renteneintritt mit gleichzeitiger Kürzung des Rentenanspruchs. Auch ein sehr langes Arbeitsleben schützt nicht vor Kürzungen.
Beispiel: 63 Jahre alt, bisher 46 Pflichtbeitragsjahre in die RV, bei Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr wegen Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit wird eine Rentenkürzung folgen. Gestrichen wurde der früher ohne Abzug mögliche vorzeitige Renteneintritt aufgrund Arbeitslosigkeit.

Für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wurden kein "Anreiz" geschaffen (vergleichbar §71 SGB IX - Beschäftigung schwerb. Menschen). Auch können Zuschussmöglichkeiten der Arbeitsagenturen an Arbeitgeber in der Praxis (ich meine nicht die Theorie) nicht als Anreiz für eine Einstellung bezeichnet werden. Gute Arbeitnehmer werden, um sich noch ein paar Jahre über Wasser zu halten, zur Beschäftigungen in der Zeitarbeit "gezwungen". Die Tariflöhne sind mir bekannt. Die Eingruppierungspraxis auch.
Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus südeurop. Ländern sind noch nicht dramatisch, werden aber die Situation für Ältere eher verschlimmern.

Wirtschaftlich schwächere europ. Länder sehen meist sozialverträglichere Regelungen in der Rentenversicherung vor. Anderseits sollte unserer florierenden Wirtschaft mit großteils hoher Produktivität ein Beitrag zur Reduzierung der Altersarmut zugemutet werden können.

Ist die Einführung einer der nachstehenden Alternativen möglich?
1) Vorzeitiger ungekürzter Renteneintritt aufgrund Arbeitslosigkeit ab ... Lebensjahr -oder-
2) Ungekürzter Renteneintritt bei Vorliegen einer Mindestbeitragszeit von ... Jahren in der RV -oder
3) Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer.

Die Kosten für Rentenversicherung oder Arbeitgeber dürften überschaubar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schmieder

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. Juli 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schmieder,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Versicherte, die vor 1952 geboren sind, können wegen Arbeitslosigkeit für eine Übergangszeit weiterhin vorzeitig in Rente gehen. Sie müssen das 63. Lebensjahr vollendet und eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben. Die Abschläge können bis zu 7,2 Prozent betragen. Ein ungekürzter Rentenanspruch stünde dem Ziel der Bundesregierung entgegen, mehr Ältere in Beschäftigung zu bringen.

Besonders langjährig Versicherte können abschlagsfrei in Rente gehen. Das gilt für 65-Jährige, wenn sie mindestens 45 Jahre in der Rentenversicherung sind.

Die Bundesregierung lehnt eine verbindliche Beschäftigungsquote Älterer ab. Sie wäre ein überzogener Eingriff in den Arbeitsmarkt und ist zudem nicht nötig. Denn die Beschäftigungsquote ist zuletzt überdurchschnittlich gestiegen: Waren 2000 nur 37,6 Prozent der 55- bis 64-Jährigen beschäftigt, so lag die Quote 2010 bereits bei 59,9 Prozent. Immer mehr Unternehmen haben verstanden, dass eine alters- und alternsgerechte Arbeitswelt viel wert ist.

Mehr Informationen zum Thema bessere Beschäftigungschancen für ältere Menschen finden Sie unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Mediat...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung