Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Dennis Heine am 02. Juli 2012
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Innenpolitik

Sekten

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
warum ist im Grundgesetz nirgends verankert, dass die Rechte des Einzlenen, der sich in Sekten befindet, höher gelten, als die der Sekte, die laut Grundgesetz dieselben Rechte wie der einzelne Mensch hat (da die Grundrechte ihrem Wesensgehalt nach auf sei angwendet werden könne)- nur dass sie eben durch ihre Mitgliederzahl und das überliegende System mächtiger ist, und dadurch automatisch mehr Rechte als der einzelen Mensch hat? Ja im prinzip mehr Rechte als das Rechtssystem selbst?
Warum ist ein Sektenausstieg mit Professsioneller Hilfe überhaupt NÖTIG? Da ist doch der Punkt schon überschritten, abe dem man von Menschenrechtsgerechter Gesetzgebung reden kann.