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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Mechthild K. am 09. Juli 2012
7438 Leser · 0 Kommentare

Außenpolitik

Brüsseler EU-Zentrale, ein Paradies auf Erden!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

öffnen Sie bitte diesen Link:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3099006

Europas Wohltaten für seine Beamten sorgen wieder einmal für Ärger. EU-Sekretärinnen-Gehälter bis zu 8000 Euro monatlich netto, zusätzliche freie Tage abseits des Jahresurlaubes und schließlich ein Fahrstuhl für die gehbehinderte Witwe eines einstigen Brüsseler Beamten, damit sie ihren Weinkeller auch künftig erreichen kann.

Die deutschen Normalbürger gehen in Zukunft mit 67 Jahren in Rente. Die Beamten in Brüssel können mit 55 Jahren in den Vorruhestand, diskutiert wird, ob zukünftig mit 58 Jahren.

Im Idealfall komme ein EU-Beamter durch die 37,5-Stunden-Woche, Reisetage, Feiertagsbrücken und Familiensonderurlaub im Idealfall auf 85 Tage Urlaub im Jahr. Das sei aber „nur rechnerisch gegeben“ sagt Brüssel.

Und ich sage, wenn es rechnerisch möglich ist, dann ist es auch durchsetzbar.

Dieser versteckte Urlaub kostet den europäischen Steuerzahler rund 90 Millionen Euro im Jahr.

Auf
http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2012/0208/beam...
ist zu lesen:

Noch großzügiger ist die Europäische Union mit den Beamten, die in den EU-Botschaften in Risiko-Ländern arbeiten. Im Irak zum Beispiel bekommen die EU-Funktionäre über fünf Monate Urlaub – sozusagen als Gefahrenzuschlag. Auch in Sri Lanka sind die Urlaubstage üppig.

Die Beamten in Brüssel bekommen 3,7 Prozent mehr Geld.
Die Begründung dazu: Die Wirtschaftskrise sei kein ausreichender Grund, um die Regeln auszusetzen.

Ab dem Jahr 2045 betragen die Pensionslasten 2,4 Milliarden Euro.

Wo spart dieser Brüsseler Koloss, der Wein trinkt und den Menschen Wasser predigt?

Warum, Frau Bundeskanzlerin, fangen Sie mit dem Sparen nicht im eigenen Haus an?

Mit freundlichen Grüßen

M. Kowark

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. August 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kowark,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Gehälter der EU-Beamten sind gesetzlich festgelegt. Sie richten sich an der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung in acht EU-Mitgliedstaaten aus.

2009 hatte sich Deutschland mit vielen anderen EU-Mitgliedstaaten angesichts der Wirtschaftskrise massiv für die Absenkung einer geplanten Erhöhung eingesetzt, so dass nur eine moderate Erhöhung beschlossen wurde. Allerdings hat die Europäische Kommission hierzu den Europäischen Gerichtshof angerufen – und der entschied, dass die vorgeschlagene Erhöhung der Gehälter in geringerer Höhe nichtig ist. Das deutsche Bemühen war an dieser Stelle also leider nicht von Erfolg gekrönt.

Deutschland bleibt aber dran: Die Methode zur jährlichen Anpassung der EU-Gehälter steht aktuell auf dem Prüfstand. Die entsprechende Festlegung läuft zum 31. Dezember 2012 aus.

Die EU-Nettozahler-Staaten, u. a. auch Deutschland, haben in einem gemeinsamen Papier ihre Erwartungen und Vorschläge an die Reform des EU-Beamtenstatuts einschließlich der Methode der jährlichen Gehaltsanpassung der EU–Beamten dargestellt.

Außerdem herrscht zwischen Deutschland und den anderen EU-Nettozahlern Einigkeit darüber, dass bei Gehältern, Pensionszahlungen, Vorruhestands-regelungen, Reisekostenregelungen etc. deutliche Einschnitte erforderlich sind. Einen Forderungskatalog vom 17. November 2011 unterstützen insgesamt achtzehn EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass sich bei den bevorstehenden Verhandlungen zwischen Kommission, dem Europäischem Parlament und Rat über die Reform des EU-Beamtenstatuts ein akzeptabler Kompromiss erreichen lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung