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Beantwortet
Autor Ute Schmidt am 31. Juli 2012
10879 Leser · 1 Kommentar

Familienpolitik

Reform des Scheidungsrechts 2008

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

2008 wurde das Unterhaltsrecht dahingehend geändert, dass Frauen nach der Scheidung alleine für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen und keinen Aufstockungsunterhalt mehr erhalten, sofern keine Kinder zu versorgen sind.

Nun meine Frage:

Wovon sollen die Frauen leben, die Jahrzehnte vor dem neuen Scheidungsrecht geheiratet und ihre eigene Berufstätigkeit reduziert haben, um gemeinsame Kinder zu erziehen und sich um den Haushalt zu kümmern? Diese Frauen finden mitnichten einen geeigneten Vollzeitjob, mit dem sie sich selbst unterhalten geschweige den während der Ehe auch mit ihrer Hilfe erworbenen Lebensstandard halten können. Diese Art der Aufgabenverteilung wurde oftmals mit der Geburt der Kinder von den Eheleuten gemeinsam beschlossen und die Frauen haben ihnen dadurch entstehende Nachteile in Kauf genommen im Vertrauen darauf, dass ihr Lebensunterhalt auch im Falle eines Scheiterns der Ehe gesichert sei, weil die damals gültige Rechtsprechung das so vorsah. Die Ehemänner aber konnten während der Ehe ungehindert an ihrer Karriere basteln.

Ich halte es für eine unsagbare Ungerechtigkeit, dass dies heute im Falle der Scheidung alleine zum Nachteil der Frauen gerät, die ihren Ehemännern einen beruflichen Aufstieg erst ermöglicht haben durch den Verzicht auf eine volle Berufstätigkeit. Die geschiedenen Ehemänner hingegen können von ihrem während der Ehe in der Regel durch Erklimmen der Karriereleiter ordentlich gesteigerten Gehalt vorzüglich alleine leben während die geschiedenen Frauen in vielen Fällen öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Besteht der Bundestag etwa hauptsächlich aus Männern mittleren Alters, denen diese Regelung persönliche Vorteile bringt? Wann wird für die Frauen Gerechtigkeit geschaffen?

Ute Schmidt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. September 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihre Eingangsfeststellung ist nicht zutreffend. Auch nach dem jetzt geltenden Recht steht bedürftigen Ehegatten nach einer Scheidung Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt zu. Allerdings gibt es jetzt in größerem Umfang die Möglichkeit, den Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts zu begrenzen und zu befristen.

Voraussetzung hierfür ist eine umfassende Interessenabwägung, in der natürlich auch die Belange des unterhaltsberechtigten Ehegatten zu berücksichtigen sind. Insbesondere können sogenannte ehebedingte Nachteile der Begrenzung und Befristung entgegenstehen. Das sind Nachteile, die dem Unterhaltsberechtigten durch die Rollenverteilung während der Ehe entstanden sind. Etwa in solchen Fällen, in denen die Ehefrau während der Ehe nicht erwerbstätig sein konnte – weil zum Beispiel Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder familienfreundliche Arbeitsplätze fehlten.

Als „ehebedingter Nachteil“ ist es aber auch anzusehen, wenn sich die Frau dem Haushalt und nicht der eigenen Berufskarriere gewidmet hat, weil sie darauf vertraut hat, dass ihr Ehemann sie dauerhaft versorgen wird. Oder aber, wenn eine Frau nach der Scheidung ihrer Langzeit-Ehe wegen ihres Alters oder fehlender beruflicher Erfahrung auf dem Arbeitsmarkt chancenlos ist.

Bei der Scheidung sogenannter Alt-Ehen ist also auch den besonderen Belangen der Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen. Das ist mit der umfassenden Interessenabwägung gemeint.

Die gesetzlichen Zielvorgaben umzusetzen, ist Sache der Gerichte. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung genau beobachten und, falls erforderlich, gesetzgeberische Schritte vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Oliver Meineke
    am 20. August 2012
    1.

    Was soll von einer Regierung erwartet werden, deren Mitglieder die Härte des Lebens nur von Hörensagen kennen? Hat Ihr Papa denn keine Millionen? Dann bleibt wohl Hartz IV. Und ihre Kinder kann ja der Papa großziehen....

    Wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg.

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