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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor M. Hohn-Bergerhoff am 23. August 2012
10580 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Grundrechtsgarant

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

können Sie mir den Grundrechtsgaranten - zumindest für die existentiellen Grundrechte nach Art. 1 i.V.m. 20 - nennen?

Wenn ja, wer ist es?

Wenn nein, wer könnte das wissen?.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. September 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Verfassung selbst garantiert die Wahrung der Grundrechte. In Artikel 1 heißt es dazu: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Diese sogenannte Bindungsklausel ergänzt damit den allgemeinen Vorrang der Verfassung, nachzulesen im dritten Absatz des Artikels 20: „Die Gesetz- gebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Als „Hüter der Verfassung“ wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Alle staatlichen Stellen sind verpflichtet, das Grundgesetz zu beachten. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle anderen Staatsorgane gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung