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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Szczepan Krol am 17. Oktober 2012
8211 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Wann lassen Sie Christen beleidigende Filme verbieten?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

sicherlich erinnern Sie sich noch an die Welle der Gewalt von Muslimen aufgrund des Films "Unschuld der Muslime " ausging.
Muslime töteten Unschuldige und erregten weltweit Aufmerksamkeit . Die Bundesregierung ließ daraufhin die Möglichkeiten prüfen, die Meinungsfreiheit einzuschränken und ein Aufführungsverbot für den Film in Deutschland zu erlassen.
Erstaunlicherweise lief parallel dazu in deutschen Kinos ein islamischer Film, der wie kaum ein anderer Christen beleidigt, verunglimpft und sie in ihren religiösen Gefühlen verletzt. Das islamische Machwerk heißt " Fethi 1453" (Nach eben jenem Christenhasser Sultan Fathi, der 1453 Konstantinopel eroberte und dort etwa 3.000 Christen abschlachten ließ)

Erinnern wir uns bitte: Die Vereinten Nationen haben vor wenigen Wochen auf Druck islamischer Führer (in Zusammenhang mit dem islamkritischen Film) darüber diskutieren müssen, Filme, die religiöse Gefühle von Menschen verletzen, zu verbieten. Und genau jene islamischen Vordenker, Religionsführer und Politiker, die jede Kritik am Islam ersticken wollen, finden es nun selbstverständlich, dass der alle Christen beleidigende türkische Film Fethi 1453 jetzt in islamischen Ländern gezeigt wird, in denen auch Christen leben.

Wenn junge Christen derzeit in islamischen Ländern gegen die Filmvorführung demonstrieren, dann sprechen jene, die gestern einen islamkritischen Film verbieten wollten, von der Meinungsfreiheit, die es zu schützen gelte.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

S. Krol

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. November 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Krol,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Diskussion um Filme, die möglicherweise religiöse Gefühle verletzen, spielen verschiedene grundrechtlich garantierte Werte eine Rolle: die Freiheit der Meinungsäußerung, der Kunst und der Religionsausübung. Diese Grund- rechte sind in jedem Fall zu achten.

Zugleich gilt es aber auch, Störungen der öffentlichen Sicherheit in Deutsch- land zu verhindern. Dabei geht es nicht um das Verbot eines Filmes als sol- chem, sondern um die Frage, ob sein öffentliches Zeigen zur Gefährdung der Sicherheit führt. Die Behörden vor Ort prüfen also, welche Folgen es hätte, wenn ein Film öffentlich gezeigt wird, der möglicherweise religiöse Gefühle verletzen könnte.

International setzt sich die Bundesregierung konsequent für den Schutz der Menschenrechte ein. Dies gilt insbesondere für die weltweite Religions- und Glaubensfreiheit. Hierzu gehört auch der Schutz von Christen vor Verfolgung. In bilateralen politischen Konsultationen, in Menschenrechtsdialogen der EU mit Drittstaaten und im Rahmen der Vereinten Nationen macht die Bundesregier- ung ihren Einfluss geltend.

Außerdem fördert die Bundesregierung Projekte, die weltweit Religions- und Glaubensfreiheit gewährleisten. Dazu zählen vor allem Programme zur För- derung des interkulturellen Dialogs zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse.

Mehr dazu finden Sie auch im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenr...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Djibrila Dawa
    am 13. November 2012
    1.

    Was hat Frau Dr. Merkel damit zu tun?
    Es ist Sache der Christen für ihren Glauben einzustehen.
    Dafür haben wir den §166 StGb:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html

    Zeigen Sie die Macher des Films, der Sie stört, doch an!
    Religionsverunglimpfungen werden in Deutschland (außer im Wahlkampf von proNRW) nicht geduldet.

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