Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Dirk Flügel am 09. Januar 2013
9079 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Rundfunkgebühren

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

es kann doch nicht sein, dass ich für ein und dieselbe Leistung mehrfach bezahle: Also befinde ich mich in Leipzig, ist es mir nicht möglich in Bayern den Fernseher zu benutzen. Bisher konnte man an einem anderen Ort wenigstens gänzlich auf Rundfunk und Fernsehen verzichten und brauchte dann auch keine Gebühren zu entrichten.
In diesem Jahr muss ich für meinen Nebenwohnsitz die volle Jahresgebühr bezahlen, obwohl ich diesen nur wenige Wochen nutze und dort bisher auch keinen Fernseher und kein Radio habe.
Das hat doch nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun – außerdem kann ich mir durchaus viele Fälle vorstellen, in denen diese simple Verfahrensweise zu großen Problemen führen wird.
Das bisherige Rundfunkgesetz ist doch schon lang nicht mehr auf der Höhe der Zeit.
Die einzig zeitgemäße Lösung für Sender die nicht wollen, dass man ohne zu zahlen ihr Programm ansieht, ist verschlüsselt zu senden.
Ein vernünftiges, öffentliches Nachdenken über diese Problematik wäre sicher auch aus politischer Sicht sinnvoll – „Mündige Bürger“ oder …?

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2013
Dirk Flügel

Leipzig, 087.01.2013

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Februar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Flügel,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir haben auf eine ähnliche Frage bereits im Januar d.J. geantwortet:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/rundfunkbeitrag...

Dem, was wir im Januar geschrieben haben, lässt sich nichts hinzuzufügen.

Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor M. G.
    am 30. Januar 2013
    1.

    Sehr geehrter Herr Flügel,

    ich wage zu bezweifeln, dass eine mögliche Antwort des Presse- und Informationsamtes sich von dieser unterscheiden würde:

    "Beantwortet
    Autor Jakob Schwich am 18. Dezember 2012

    Kultur, Gesellschaft und Medien
    Rundfunkbeitrags Erhöhung
    Antwort
    im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Januar 2013
    Sehr geehrter Herr Schwich,
    vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
    Verantwortlich für den gesetzlichen Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – einschließlich seiner Finanzierung – sind nach unserem Grundgesetz die Bundesländer. Deshalb kann die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Rundfunkgebühren nehmen. Änderungen der rechtlichen Grundlagen können nur die Länder vornehmen. Die Finanzierung wird von allen Ländern gemeinsam geregelt. Hierfür ist die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder zuständig.
    Die Bundeskanzlerin wurde jüngst von der Neuen Osnabrücker Zeitung zu dem Thema gefragt. Sie appellierte an die Rundfunksender, maßzuhalten und mit den Beitragsgeldern verantwortungsvoll umzugehen. Wörtlich sagte die Kanzlerin weiter: „Wenn es berechtigte Kritik an einzelnen Aspekten des Beitrags gibt, sollten die Sender diese ernst nehmen und entkräften.“
    Das ganze Interview können Sie nachlesen unter:http://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/68999599/a...
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr
    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung"

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