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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Beantwortet
Autor michele candeloro am 30. Januar 2013
9186 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

insolvenzrecht

Frau Bundeskanzlerin!
Das derzeitige Insolvenzrecht hat viele unerträgliche nachteile für die Mitarbeiter betroffener Firmen.
Es bietet zu viele möglichkeiten zur abwicklung nicht beliebter ,
auf ihr recht pochende Ma,s und alte recken(innen),zu feuern
hab gerade damit zu kämpfen,trotz schwerbehinderung,58 jahre und 12 jahre betriebs zugehörigkeit ,werde ich nun gefeuert nur um löhne zu sparen.es wird durch das insolvenzrecht geradezu
gefördert.sozialauswahl findet nicht statt.
für mich und viele kollegen heisst das nach 40 arbeitsjahren hartz 4.
es werden im vorinein schon verträge mit zeitarbeits firmen
gemacht da jetzt schon mit den 40 Ma,s und vorher mit ca.60 leiarbeitern die Arbeit nicht zu schaffen war und ist.
es sind sklaven dabei nenne sich vorgesetzte die gedungen werden
bis zu 70 stunden in der fa. zu sein freiwillig,kein gesetz verhindert das.wobei diskriminieren drangsalieren mobben auf allen Ebenen zur normalität gehört.
bin nicht zuletzt dadurch behindert.
meine bitte
gehen sie dagegen an.
kein geld der welt rechtfertigt das.
Ihr volk wird es ihnen Danken
eine mindestforderung schaffen die sklavengesetze (HARTZ4)
ab
wie sehen Sie das
würde mich über eine anmerkung freuen
M.f.G
michele candeloro

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 11. März 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Candeloro,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Für die Bundesregierung ist der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein besonderes Anliegen. Wenn Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Unternehmens betroffen sind, besteht der Lohnanspruch so lange fort, bis dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß gekündigt wurde. Meist kann der Arbeitgeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage den Lohn aber nicht auszahlen. Deshalb kann bei der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung beantragt werden. Und für den Kündigungsschutz gilt: Auch in der Insolvenz ist eine Kündigung nur wirksam, wenn ein Kündigungs- grund vorliegt, wenn die Sozialauswahl beachtet und der Betriebsrat beteiligt wurde. Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz.

Mehr Informationen dazu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25886/zentraler-Content/A...

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffent...

Wer arbeitslos ist, kann Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung be- ziehen. Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und ist aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Ihre langjährige Erwerbs- tätigkeit berechtigt Sie zum Bezug von Arbeitslosengeld. Mit 58 Jahren haben Sie einen Anspruch von 24 Monaten. Voraussetzung ist, dass Sie sich unverzüglich arbeitslos melden oder gemeldet haben.

Wie leistungsstark das deutsche Sozialsystem ist, hat sich im Rahmen der europäischen Finanzkrise gezeigt. Unser soziales Sicherungssystem ist eines der besten in Europa. Deutschland hat heute mit die niedrigste Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Hier haben alle Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterstützungsleistungen.

Zugleich muss sich jeder Arbeitslose aber auch selbst mit darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Arbeitsuchende wieder in eine sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung zu vermitteln. In Deutschland werden Fachkräfte gesucht, es gibt viele offene Stellen. Deshalb haben auch Ältere gute Chancen, wieder eine Arbeit zu finden.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung