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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Anita Hellmeier am 01. Februar 2013
9660 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bauträger und Generalunternehmer

Sehr geehrte Frau Merkel,

wir sind verzweifelt!

Leider sind meine Familie und ich, wie viele, Opfer eines Bauträgers geworden. Auf einen erfolgreichen und vielversprechenden Vertragsabschluss folgten Bauverzögerungen, Mängel und zuletzt der komplette Baustillstand. Die Handwerker zogen sich zurück, weil sie vom GU nicht bezahlt wurden. Wir haben unsere Raten stets bezahlt und waren völlig vor den Kopf gestoßen. Zudem wurden wir vom GU genötigt, eine Bürgschaft nach § 648a zu stellen, laut Anwalt mussten wir das.

Alles wie man es aus den schlimmsten Beiträgen der Medien kennt! Selber schuld, mag so mancher sagen...

Es gab im Vorfeld aber keinerlei Hinweise, dass der GU das systematisch betreibt. Den Grund kennen wir heute: Zensur durch Unterlassungsaufforderungen Geschädigter im Internet hatte zur Folge, dass nichts Negatives über den GU zu finden war.

Wir haben den GU nach 15 Monaten aus Not gekündigt. Lediglich ein Rohbau war vorhanden.

Wir verzweifeln nun! Der GU macht keine Schlussrechnung und bleibt einfach auf unserer Bürgschaft sitzen. Er wäre rechtlich dazu verpflichtet. Er nötigt uns ja bewusst, da er weiß, dass man das Geld zum Weiterbau braucht. Er selbst hat ja nichts von der Bürgschaft, auf das Geld kann er ohne unsere Zustimmung nicht zugreifen!

Anwalt und Bank sind ratlos, außer einer langwierigen Klage haben wir keine Mittel!

Warum gibt es keine zeitnahe praktikable Hilfe?
Warum ist man so ausgeliefert? Warum hat eine einzelner so viel Macht über uns? Wo finden unbescholtene Bürger Hilfe, die Sie sich noch leisten können bevor sie finanziell zugrunde gehen?

MfG
Anita Hellmeier

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 11. März 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hellmeier,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Offensichtlich liegt bei dem von Ihnen geschilderten Bauvorhaben eine komplizierte rechtliche Lage vor. Wir fühlen mit Ihnen, müssen aber dennoch um Verständnis bitten, dass die Bundesregierung in einem konkreten Fall wie dem Ihrem keine Rechtsberatung geben kann.

Grundsätzlich gilt: Wer seine Rechte schützen und seine Ansprüche durchsetzen will, sollte sich an die staatlichen Gerichte und Behörden wenden. Dann ist es je nach Sachlage erforderlich, Klage zu erheben und ein Urteil zu erstreiten, das dann wieder durch staatliche Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.

Bevor Sie jedoch Klage erheben, sollten Sie nochmals den kompetenten Rat eines Rechtsbeistands einholen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Außerdem empfehlen wir Ihnen, die Verbraucherzentrale und Bauherren-Schutzverbände um Rat zu fragen. Mehr Informationen finden Sie auf den diesen Internetseiten:

Verbraucherzentrale http://www.verbraucherzentrale.de

Bauherren-Schutzbund e.V. http://www.bsb-ev.de

Verband Privater Bauherren e.V. http://www.vpb.de

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung