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Beantwortet
Autor Manfred Allex am 12. März 2013
8629 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Erneute Verfassungsänderung in Ungarn

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in Ungarn wurde erneut eine Verfassungsänderung beschlossen, die sich aus meiner Sicht weder mit den Grundsätzen der europäischen Union noch mit denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbaren lässt.
Das ungarische Verfassungsgericht wurde massiv in seinen Rechten eingeschränkt und die Gewaltenteilung faktisch aufgehoben.
Bitte wirken Sie mit allen politischen Möglichkeiten auf die ungarische Regierung ein, diese Verfassungsänderung zurückzunehmen. Sollte das nicht gelingen, bitte ich Sie darauf hinzuwirken, dass Ungarn solange aus der EU ausgeschlossen wird, bis es sich wieder zu demokratischen Grundwerten bekennt.
Dass ein Staat Stück für Stück die demokratischen Grundrechte aushebelt, darf in Europa, zumindest innerhalb der EU, nie wieder passieren - und schon gar nicht ohne den lautstarken Protest der anderen!

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred und Iris Allex

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. April 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Allex, sehr geehrter Herr Allex,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das ungarische Parlament hat die 4. Verfassungsnovelle, die Sie erwähnen, am 11. März verabschiedet. In der Tat wird dem ungarischen Verfassungsgericht dadurch in einigen Bereichen die Kontrollmöglichkeit entzogen.

Dieses Gesetz hat bei vielen Partnern Ungarns Sorge ausgelöst. So haben sowohl der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, als auch der Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, auf die notwendige Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips, auf EU-Regeln und auf die Standards des Europarats hingewiesen.

Auch Bundeskanzlerin Merkel hat ihre Bedenken deutlich gemacht. Sie hat in Berlin am 12. März mit dem ungarischen Staatspräsidenten Áder auch über dieses Thema gesprochen. In ihrer Pressekonferenz nach dem Europäischen Rat am 14. März in Brüssel hat die Kanzlerin auf eine Journalistenfrage ihre klare Haltung beschrieben: „Ich habe erstens noch einmal darauf hingewiesen, dass man Zweidrittelmehrheiten nicht missbrauchen sollte, sondern man sehr sorgfältig mit ihnen vorgehen muss. Ich habe zweitens volles Vertrauen, dass die Kommission als die Hüterin der Verträge die notwendige Analyse vornehmen wird. Insofern hat sie auch die volle Unterstützung.“

Die Bundeskanzlerin hat die EU-Kommission ermutigt, die ungarischen Gesetze zu prüfen. Dies geschieht bereits: Die EU-Kommission und die Venedig-Kommission des Europarates prüfen die neue ungarische Verfassung auf ihre Vereinbarkeit mit europäischen Normen.

Das Ergebnis dieser Prüfung gilt es abzuwarten. Erst dann kann man über weitere Schritte im europäischen Rahmen nachdenken.

Die ungarische Regierung weiß, dass ihre europäischen Partner die jüngsten Reformen in ihrem Land aufmerksam beobachten. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass Ungarn weiterhin vertrauensvoll mit beiden Organisationen zusammenarbeiten wird, um bestehende Bedenken auszuräumen und - wo notwendig - die Gesetzgebung an die europäischen Normen anzupassen.

Mehr Informationen:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/03/...

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Press...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung