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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Frank Görden am 09. April 2013
7927 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Warum gibt es im Gesundheitswesen Ost/West Unterschiede für die gleiche erbrachte Leistung?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gern eine Frage stellen, die mir und vielen anderen Therapeuten hier in der schönen Uckermark (ja, nicht weit weg von Templin) schon lange "auf den Nägeln" brennt.
Alle Beschäftigten in Deutschland zahlen einen einheitlichen Satz zur GKV, das ist gut so.
Leider werden die Vergütungen für erbrachte Leistungen/Heilmittel, rund 23 Jahre nach der vollzogenen Einheit Deutschlands nicht nur nach Bundesländern, sondern zu allem Überfluss noch nach Ost/West Tarifen unterschieden. Warum? Warum sind diese Unterschiede noch immer zementiert und machen, wenn "ungünstige" Bedingungen, also ein "falsches" Bundesland und eine "falsche" Krankenkasse zusammenkommen fast 40% Unterschied für ein und die selbe erbrachte Leistung aus? Ich finde es schlicht entwürdigend, nur auf Grund meines Wohnortes bzw. des Ortes meiner Praxis geringer bezahlt zu werden. Sie kennen die Region um Templin/Gransee hier sehr gut - dann wissen Sie sicher auch um die Probleme des Wegzugs junger Leute - diese eben angesprochenen Unterschiede verschärfen das Problem noch! Ich finde inzwischen kaum noch ausgebildete Ergotherapeuten, die bereit sind in dieser Region zu arbeiten - obwohl ich deutlich über dem Durchschnitt zahle. Trotzdem kann (und will ich eigentlich auch nicht) gegen die deutlich besseren Tarife z.B. in Berlin konkurrieren. Jeder zahlt die gleichen Beiträge, es hat auch nicht mit Produktivität o.ä. zu tun - also warum gibt es nicht auch die gleiche Vergütung für die gleiche Arbeit?

Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort (und letztlich auch Lösungsperspektive) für diese Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. Mai 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Görden,

vielen Dank für ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Vergütung von Therapieleistungen und Heilmitteln legt nicht die Bundesregierung fest. Die Verträge handeln die Krankenkassen mit den sogenannten Leistungserbringern oder ihren Verbänden aus. Beide Seiten sind dafür verantwortlich, die vorhandenen gesetzlichen Spielräume zu nutzen, um sachgerechte Vergütungsabschlüsse zu erzielen.

Wenn sich die Vertragspartner nicht einigen können, kommt es zu einem Schiedsverfahren. Das war eine Forderung der Leistungserbringer; der Gesetzgeber hat die Forderung umgesetzt. Die Schiedsregelung ist am 25. März 2009 in Kraft getreten.

Wie in vielen anderen Bereichen sind auch die Vergütungsunterschiede im Heilmittelbereich zwischen Ost und West historisch gewachsen. Die Tarife werden nach und nach angeglichen. Dazu trägt auch die Schiedsregelung bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 27. April 2013
    1.

    Frank, meine Antwort
    dazu lautet:

    *Weil wir im Kapitalismus (Arbeitgeber/Nehmer-Gesellschaft
    bzw. freien sozialen Marktwirtschaft) leben.

    Hier gilt:

    *Der Große frißt den Kleinen* bzw.
    *Angebot und Nachfrage regelt
    den Preis (auch den Lohn)
    von ganz allein.

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