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Beantwortet
Autor Dieter Maetz am 15. April 2013
9772 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Demografischer Faktor bei Pensionen für Beamte und Politiker

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es den sogenannten "demografischen Faktor", durch den die Rentenbezüge geringer ausfallen. Außerdem wurde die Rentenhöhe insgesamt verringert.
Gibt es bei Beamten- und Politiker-Pensionen vergleichbare Kürzungen? Wenn ja, wie stark wirken sie sich auf deren Gesamthöhe im Vergleich zur Rentenversicherung aus?
Freundlichen Gruß
Dieter Maetz

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. Mai 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Maetz,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Beamtenpensionen und gesetzliche Renten zu vergleichen ist schwierig, denn die Systeme sind sehr unterschiedlich. Dazu haben wir auch schon in diesem Forum Stellung genommen: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/pension-versus-...

Zu Ihrer Frage: Wenn die Renten sinken, sinken auch die Beamtenpensionen. Dafür hat die Bundesregierung gesorgt. Seit 2003 gilt der „Riester-Faktor“ in der Rentenanpassung. Grund: Beschäftigte, die zusätzlich mit der Riester-Rente für ihre Altersvorsorge sparen ("riestern"), haben weniger netto übrig. Die Mehrbelastungen hierfür werden indirekt auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen: Der Riester-Faktor mindert seitdem jede Rentenerhöhung um etwa 0,6 Prozentpunkte.

Diese Bestimmung gilt auch für die Beamtenpensionen. Außerdem hat die Bundesregierung geregelt, dass die Pensionen bis 2017 zusätzlich um zwei Prozent sinken, um eine Versorgungsrücklage aufzubauen.

Insgesamt führt das dazu, dass sich das Niveau der Beamtenpensionen genau so entwickelt wie das der gesetzlichen Renten.

Weitere Details sowie Informationen zur Entwicklung im Alterssicherungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie in den Berichten der Bundesregierung:

  1. Prüfbericht des Bundesministeriums des Innern zu Wirkungen von Versorgungsminderungen aufgrund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001

  2. Vierter Versorgungsbericht der Bundesregierung

  3. Alterssicherungsbericht 2012

Abgeordnete werden als Inhaber eines öffentlichen Amtes nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt. Aufwandsentschädigung und Altersversorgung Bundestags- und Landtagsmitglieder sind in den Abgeordnetengesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei den Parlamenten.

Regelungen des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 12. Mai 2013
    1.

    Ich habe hier den 227. Pluspunkt gegegeben. Allerdings
    kann ich mir nicht vorstellen, dass es den *demogra-
    fischen Faktor* bei Beamten nicht gibt.

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