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Beantwortet
Autor Hermi Martens am 06. Mai 2013
12232 Leser · 3 Kommentare

Innenpolitik

Kann sich Jemand der reich ist, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft "erkaufen"?

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich habe heute in den Nachrichten gehört, das die Anwälte von Uli Höneß dem Staatsanwalt einen Deal anbieten wollen um Uli Höneß vor einer Hauptverhandlung sowie einer evtl. Haftstrafe zu bewahren. Es soll sich um eine Millionenzahlung sowie die Akzeptanz einer einjährigen Bewährungsstrage handeln.

Für mich hört es sich so an, das reiche Menschen die Möglichkeit haben sich ihr Urteil zu erkaufen. wofür ein armer Mensch ins Gefängnis müsste. Verstehe ich das so richtig?

MfG
H.M.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Juni 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Martens,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

So genannte Deals gibt es in vielen Rechtsordnungen. In Deutschland sind "Deals " eingeschränkt möglich, vor vier Jahren wurde die deutsche Version des "Deals" als "Verständigung im Strafprozess" http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__257c.html im Gesetz festgeschrieben. In geeigneten Fällen verständigt sich das Gericht dabei mit Staatsanwaltschaft und Angeklagtem über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens.

Das Gesetz schreibt dabei ausdrücklich vor, dass der Fall geeignet sein muss – und nicht etwa die Person des Angeklagten. Ob der Angeklagte reich oder arm ist, darf hier also keine Rolle spielen.

Das Interesse der Staatsanwaltschaft an der Verständigung besteht darin, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt, wodurch sie die Straftat sicher beweisen und damit eine Verurteilung erreichen kann. Der Angeklagte wiederum kann durch die Verständigung relativ sicher vorhersehen, wie das Verfahren ausgeht, insbesondere welche Strafe er in etwa zu erwarten hat. Dass er ein Geständnis ablegt, stellt in der Regel einen Strafmilderungsgrund dar, d.h. er wird auch schon deswegen zu einer milderen Strafe verurteilt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen... vom März 2013 festgestellt, dass die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess verfassungsgemäß ist.

Ob im Fall von Uli Hoeneß tatsächlich eine Verständigung im Strafprozess angestrebt wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt und sie hat hierauf auch keinen Einfluss. Das wird vor einem unabhängigen Gericht entschieden.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 07. Mai 2013
    1.

    Das ist doch bereits Gang und Gebe, dass Haftstrafen
    in Geldstrafen umgewandelt werden und
    umgekehrt.

    Diese Worte hört man doch bei fast jeder Gerichtsverhandlung: *Entweder sie bezahlen Betrag X oder sie gehen ersatzweise
    X Tage Monate oder Jahre ins Gefängnis.*

    In anderen Ländern ist das doch oft nicht anders.
    Dort muss der Mörder an die Opferfamilie einen
    angemessenen *Sühne-Betrag* leisten. Und
    wenn er das kann und will, dann muss
    er auch nicht ins Gefängnis.

    Das hilft den Opferfamilien meist mehr, als
    wenn er viele Jahre auf Steuergelder
    in Gefängnis geht.

    Wie würdet ihr einen Richter bestrafen,
    der ein Gerichtsprotokoll gefälscht hat?

    Wie würdet ihr einen Justizminister bestrafen,
    der ein gefälschtes Verhandlungsprotokoll
    für richtig beschieden hat?

  2. Autor Hermi Martens
    am 12. Mai 2013
    2.

    der "kleine" Schwarzfahrer, der kein Geld für die Fahrkarten hat muss ins Gefängnis und die Menschen, die im großen Stil den "Staat bescheißen" haben die Möglichkeit einen Deal einzugehen um nicht ins Gefängnis zu müssen. Meinste Menschen die viel Geld haben, tut eine Geldstrafe weh, welche sie aus dem Ärmel schütteln? Das hat für mich nichts mit Strafe zu tun. Und Menschen die Geld haben brauchen auch nicht zu Lasten der Steuerzahler ins Gefängnis, das kann der Verurteilte dann ja selber von seinem Vermögen bezahlen.

    Und Mörder sollen den Opferfamilien Geld bezahlen, damit sie nicht in den Knast müssen um dem Steuerzahler nicht auf der Tasche zu liegen? Geht`s noch, die gehören für immer weggesperrt.

    Ein Richter, der ein Gerichtsprotokoll gefälscht hat und ein Justizminister der ein gefälschtes Verhandlungsprotokoll für richtig beschieden hat, müssten ohne wenn und aber ihre Amtsstube verlassen ohne irgendwelche Abfindungen bzw. Ansprüche.

  3. Autor ulf krititsch
    am 23. Mai 2013
    3.

    Leider erfährt der Bürger von solchen außergerichtlichen Absprachen nur dann wenn z. B. die betroffene Person in der Öffentlichkeit steht. Denn wer genug Geld hat, hat oft auch das Gesetz auf seiner Seite. Mit Geld und Beziehungen hat man die Möglichkeit sich "freizukaufen", was jemanden ohne Geld verwehrt bleibt. Im Fall Zumwinkel konnte gut beobachtet werden wie die geltende Grenze von 1 Mio. €uro für Steuerhinterziehung (über 1 Mio. € bedeutet zwingend Haftstrafe) unterlaufen wurde, nur damit dieser Mensch nicht ins Gefängnis muss. Bei Herrn Hoeneß wird es ähnlich laufen. Wenn sich die Öffentlichkeit beruhigt hat, erfährt man beiläufig, dass die Selbstanzeige doch rechtens war und eine Geldstrafe verhängt wird. Damit ist dann alles wieder gut.
    Die Wirkung auf das Volk ist zweitrangig, weil schon der nächste Skandal vor der Tür steht und der Mob schnell vergisst. Die waren Auswirkungen für die Gesellschaft werden ignoriert, denn wenn diese "feine Gesellschaft" Ihre Steuern in den letzten Jahrzehnten ehrlich abgeführt hätten, gäbe es in Deutschland keine Probleme mit öffentlichen mitteln (Sozialleistungen, Bildung, Steuererhöhungen u. a. MwSt. uvm.). Für den Bürger wird alles teurer nur weil einige wenige immer mehr Reichtum anhäufen. Dies ist übrigens in der ganzen EU gleich. Einen weitere Schattenseite für Preistreiberei ist die maßlosen Vermehrung der Reichtümer durch Spekulationen an Börsen (Wettgeld H.Hoeneß), dadurch werden Lebensmittel, Kraftstoffen uvm. künstlich in die Höhe getrieben. Ausbaden muss es der Bürger der keine Möglichkeit hat sich zu wehren.

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