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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Beantwortet
Autor Christine Malin am 25. Mai 2013
9360 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Besteuerung der SOS Kinderdorf Spenden

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich wende mich an Sie mit einem großen Anliegen. Ich habe im SOS Kinderdorf in VARI (GR) eine Kinder-Patenschaft. Nun habe ich gehört, dass die Spenden besteuert werden. Das ist für mich eine unglaubliche, fassungslose Geschichte. Das kann es doch nicht sein, dass Spendengelder für SOS Kinderdörfer besteuert werden und so die Kinderdörfer noch mehr finanziellen Problemen ausgesetzt werden. Was wird aus all den Kindern, die schon die Familie verlassen mußten und nun auch noch u.U. das Kinderdorf?? Welch traumatischen Erlebnisse müssen diese armen Kinder noch mitmachen? Ich apelliere an Sie und alle Politiker in der EU, diesen Missstand abzustellen. Das kann nicht im Sinne einer sozialen Politik sein. Auch nicht in Griechenland!!!!!!!!!
Geldbeschaffung unter allen Umständen? - NEIN!
Bitte helfen Sie mit, die Spenden steuerfrei zu halten. Für die Kinder - für unsere Zukunft! Lassen Sie diese Kinder und ihre Betreuer nicht im Stich - wir zählen auf unsere "Vertreter"!

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. Juli 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Malin,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Spenden an gemeinnützige Organisationen werden in Deutschland keineswegs besteuert, sondern man kann sie sogar als Sonderausgabe von der Steuer abziehen.

Die Übernahme von Patenschaften für bedürftige Kinder im In- und Ausland ist sehr wichtig und verdient große Anerkennung, da sie vielen Kindern die Chance auf ein besseres Leben eröffnet.

Üblicherweise zahlt man bei Auslandspatenschaften die Beiträge für das Patenkind an eine inländische, steuerbegünstigte Körperschaft. Sie leitet die Beiträge dann ins Ausland weiter. Diese Spenden kann man als Sonderausgabe geltend machen.

Auch bei einer direkten Spende an eine Organisation im Ausland besteht die Möglichkeit, sie steuerlich geltend zu machen. Die Organisation muss ihren Sitz im EU- oder EWR-Ausland haben und die gleichen Voraussetzungen wie eine deutsche Organisation erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung