Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Peter H. am 15. Juli 2013
9854 Leser · 14 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Volksbegehren gegen Seitensprungagenturen im Internet !

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten wir als Bürger haben, um darüber abstimmen zu dürfen, ob wir die "Geschäftspraxis" von Seitensprungagenturen im Internet noch länger dulden wollen oder nicht. Ich beziehe mich damit auf meinen Beitrag mit dem Titel "Seitensprungagenturen im Internet verbieten". Alle Interessierten bitte ich an dieser Stelle diesen Beitrag noch einmal zu lesen.
Sie haben in ihrer Antwort zwar geschrieben, dass sie bei diesem Thema keinen Handlungsbedarf sehen und zwischen den Zeilen habe ich auch so rausgelesen, dass sie meinen, dass diese "Geschäftspraxis" auch nicht gegen die "guten Sitten" aus § 138 I BGB verstößt. Da bin ich zwar anderer Ansicht, aber nur weil etwas "rein rechtlich" vielleicht doch erlaubt sein sollte, heißt das ja noch lange nicht, dass das unser Volk auch gut findet! Deshalb möchte ich eine direkte Volksabstimmung darüber einführen, ob wir Seitensprungagenturen im Internet weiterhin akzeptieren wollen oder nicht. Was muss ich dafür tun, um so etwas als einfacher Bürger in die Wege zu leiten?
Es geht mir nicht darum jetzt als Einzelperson bei irgendwelchen komischen Gewerbeaufsichtsbehörden vorstellig zu werden, die in Wirklichkeit sowieso nicht auf meiner Seite sind. Auch der Rechtsweg oder eine Verfassungsbeschwerde würden mir viel zu lange dauern und viel zu unsicher sein. Nein, ich will, dass das Volk persönlich darüber abstimmt. Wie viele Leute muss ich da zusammenkriegen, um sowas in die Wege zu leiten? Und ich rufe hiermit alle Leute auf hier abzustimmen, die da auch real mitmachen würden

MfG

Peter Hansen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. August 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie stellen nochmals die Frage nach einem Verbot sogenannter Seitensprung-agenturen, die wir bereits im April umfassend beantwortet haben: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/seitensprungage...

Eine Volksabstimmung beispielsweise über das Verbot von Seitensprung-agenturen ist nach unserem Grundgesetz nicht möglich. Volksabstimmungen sind als Mittel der direkten Demokratie in Deutschland nur in zwei Fällen vorgesehen: Einmal bei Gebietsneuregelungen, also bei einer territorialen Umgestaltung eines Landes – zum Beispiel durch Fusion oder Grenzkorrektur. Zum anderen für den Fall, dass das Grundgesetz durch eine andere Verfassung ersetzt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (14)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 17. Juli 2013
    1.

    Sehr geehrter Herr Hansen,

    wie Sie meinen Kommentaren vom März entnehmen können, teile ich Ihre Auffassung, dass es sich sowohl bei den Sendungen, die Sie ansprachen als auch bei den Seitensprungagenturen um sittenwidrige Praktiken handelt.

    Die Antwort im Auftrag des Bundesregierung empfand ich als ungenügend und zwar genau deshalb, weil sich auf das formale Recht bezogen wurde, insbesoderne der Freiheit, jedes x-beliebige Gewerbe ausüben zu können.

    Dabei kennen wir die Einschränkung der Gewerbefreiheit im Zuge der Sittenwidrigkeit in genügender Weise zuhauf: Denken wir an Kinderpornografie - wer rein wirtschaftlich argumentiert, ein nicht unerheblicher Wirtschaftsszweig - und um die Angelegenheit auf die Spitze zu treiben, an das Verbot einschlägiger Rauschmittel.

    Vom rein formalen Standpunkt der Gewerbefreiheit aus betrachtet und folglich der rein geschäftlichen Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges dürfte ja gar nicht so argumentiert werden, wie argumentiert wird. Glücklicherweise gelten DA andere Kriterien ....

    Wer die Heiligkeit der Ehe anführt und sie schon durch die Gleichstellung homosexueller Paare in Bedrängnis sieht, darf zur tatsächlich geplanten Unterhöhlung der Ehe in Form der dazu ERMUNTERNDEN Seitensprungagenturen keinesfalls schweigen.

    Allerdings bin ich zugleich auch der Auffassung, dass da mittel- und langfrsitig dicke Bretter gebohrt werden müssen. Wo die Ehe-Halbwertszeit von Hollywood-Filmstars gemeinhin zwei Jahre nicht überschreitet und die Yellow-Press ihre Leserschar durch Plaudereien aus dem Nähkästchen, was besagte Seitensprünge angeht, zu mehren weiß, sind die Erfolgsaussichten eines Volksbegehrens zumindest ungewiss. In Bayern weit ungewisser als im tendenziell kirchenfernen Berlin.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 17. Juli 2013
    2.

    Peter,
    ich bin völlig auf Ihrer Seite, wenn es darum geht,
    den *Seitensprung-Agenturen* einen
    vor den Latz zu knallen.

    Doch der Weg über ein Volksbegehren bzw.
    über eine Volksabstimmung, das hinzu
    kriegen, ist realitätsfremd.

    Genauso realitätsfremd ist, dass in Deutschland
    in den nächsten 5 Jahren der Sozialismus
    eingeführt wird.

    Im Sozialismus waren solche *Seitensprung-
    Agenturen* verboten. Im Kapitalismus kann
    man solche Agenturen im Rahmen von
    *Freiheit* nicht verbieten!

    Bevor solche Agenturen verboten werden,
    wird eher noch *Das Recht der ersten
    Nacht* wieder eingeführt.

  3. Autor Peter H.
    Kommentar zu Kommentar 1 am 17. Juli 2013
    3.

    Sehr geehrter Herr Krüger,

    Ich Danke ihnen vielmals für ihre Unterstützung. Ja, ich denke auch, dass da noch dicke Bretter gebohrt werden müssen. Das Problem mit den Seitensprungagenturen ist eigentlich nur eines von vielen Problemen, die allesamt dieselbe Wurzel haben: Den generellen Werteverfall! Unsere heute Welt ist eine ganz komische Mischung aus Leistungsorientierung und und Partylaune, aber das was wirklich wichtig ist, wie stabile zwischenmenschliche Beziehungen, bleibt da oftmals auf der Strecke. Ich habe nur die Befürchtung, dass die Menschen und v.a. die Medien das erst erkennen werden, wenn es schon zu spät ist, also wenn die Scheidungsrate dramatisch gestiegen und die Geburtenrate dramatisch gesunken ist und wenn die Praxen der Psychotherapeuten dermaßen überfüllt sind, dass die Leute schon draußen warten müssen. Ich verstehe nicht, wieso wir immer erst zu handeln beginnen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, wir aber in Wirklichkeit den Ausgang des Ganzen schon vorher absehen konnten ... .

  4. Autor Peter H.
    Kommentar zu Kommentar 2 am 17. Juli 2013
    4.

    @ Erhard Jakob,
    Auch bein ihnen Dank für ihre Unterstützung. Allerdings bin ich in Bezug auf die Volksabstimmung doch anderer Meiunung als sie, weil ich meine, dass wir es doch vorher wenigstens versuchen sollten, eine Solche herbeizuführen, bevor wir gleich von Anfang an "die Flinte ins Korn schmeißen" ganz nach dem Motto: "Das wird ja eh nichts". Ich will es drauf ankommen lassen und erst mal Informationen sammeln, was ich dafür alles brauche. So schnell geb ich mich nicht geschlagen ... wartet nur ab, ihr werdet schon sehen!

    Und auch zu ihrer Meinung, dass es auf Grund von "Freiheit" im Kapitalismus nicht möglich wäre sowas zu verbieten bin ich anderer Meinung: Allein schon die Tatsache, dass solche Verträge zwischen den Seitensprungagenturen und ihren Mitgliedern sittenwidrig im Sinne des § 138 I BGB sind, und daher eigentlich schon längst verboten sein müssten, zeigt, dass da rechtlich doch was geht. Außerdem hat Herr Krüger noch ein paar gute Beispiele aus dem Gewerberecht gebracht, die ebenfalls einer Einschränkung unterliegen. Fremdgeheh ist zwar heute nicht mehr strafbar, aber dafür zählt es zivilrechtlich immer noch "unerlaubte Handlung", die auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann. Und wie kann etwas, das zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung ist, dann doch nciht sittenwidrig sein? Und wieso sollte etwas, was zivilrechtlich rechtswidrig ist, dann öffentlich-rechtlich (also im öffentlich-rechtlichen Gewerberecht, denn dazu zählen die Seitensprungagenturen) erlaubt sein? Es ist zwar oft so, dass die Rechtsordnung nicht einheitlich ist, aber dass da ein und derserlbe Sachverhalt in zwei Rechtsgebieten so extrem unterschiedlich bewertet wird, entzieht sich mir jeglicher Logik!

  5. Autor Peter H.
    am 17. Juli 2013
    5.

    Also ich bin der Meinung, dass wir es wenigstens versuchen sollten mit der Volksabstimmung. Aber dazu müssen wir das Thema Publik machen. Und da wende ich mich jetzt an alle Leute da draußen: Wenn sie viele Bekannte haben, wenn sie über Facebook und Co. gut vernetzt sind oder wenn sie vielleicht sogar Journalisten, Medienvertreter oder andere Personen kennen, die "irgendwo was zu sagen haben", dann machen machen sie dieses Thema Publik! und reden sie mit diesen Leuten darüber. Reden sie mit allen Leuten darüber, schauen sie ihnen in die Augen und stellen sie ihnen folgende Fragen:

    1. "Wie würden sie sich fühlen, wenn sie erfahren würden, dass ihr Beziehungspartner sie betrügt?"

    2. "Und wie würden sie sich dann obendrein noch fühlen, wenn sie zusätzlich wüssten, dass ihr Partner NUR DESHALB einen Fremdgehpartner gefunden hat, weil dies eine Seitensprungagentur möglich gemacht hat und diese Agentur aus ihrem gemeinsam Ehevermögen von ihrem Partner bezahlt wurde? Also wenn die Seitensprunagentur richtig viel Geld damit verdient hat! Was würde sie dem Beteiber dieser Seitensprungagentur sagen, wenn sie ihm gegenüber stehen würden?"

    Nur wenn es dieses Thema in die Zeitungen wie Spiegel oder Focus, in die Fernsehnachrichten oder in Shows wie Anne Will, Beckmann oder Maischberger schafft und in den großen Zeitungen auftaucht, haben wir eine reale Chance. Wenn wir das Thema in die Massenmedien bringen können, WENN WIR DAS SCHAFFEN, HABEN WIR EINE REALE CHANCE!

    Also: MUND AUFMACHEN UND WEITERSAGEN !

  6. Autor Peter H.
    am 17. Juli 2013
    6.

    Und um den Damen und Herren in Berlin da oben noch einige Argumente zu liefern, die sich auf ihr Lieblingsthema beziehen (nämlich Geld!), habe ich mich entschlossen, hier noch ein paar Denkansätze zu liefern.

    1. Die Seitensprungagenturen zahlen Gewerbesteuer und daran verdienen sie als Staat kräftig mit, genau wie bei der Prostitution! Ich verstehe, dass sie an diesen Einnahmen höchst interessiert sind.

    2. Betrogene Beziehungspartner melden sich oft krank auf Grund von psychischem Stress. Das schmälert die Arbeitsleistung unseres Volkes insgesamt. Das kann nicht in ihrem Interesse sein, weil sie ja arbeitsfähige Steuerzahler haben wollen

    3. "Fremdgehopfer" müssen nicht selten zum Psychotherapeuten. das belastet die Krankenkassen auch wieder finanziell. Und es werden immer mehr werden. Können sie sich das alles leisten?

    4. Das Vetrauen der Menschen untereinander zerbricht, es gibt weniger stabile Partnerschaften, aus denen später neue Kinder und damit neue zahlungskräftige Steuerzahler hervorgehen könnten. Sind sie wirklich in der Lage diesen Geburtenausfall durch "qualifierte Migration" auszugleichen?

    5. Angenommen, die Geburtenlücke könnte tatsächlich durch Migration geschlossen werden und Seitensprungagenturen sind weiterhin erlaubt ... dann wird doch auch bei diesen "Neudeutschen" irgendwann der Werteverfall einsetzen und sie werden sich ebenfalls den Seitensprungagenturen zuwenden. Dann geht das ganze Spiel doch von vorne los, nur dass die Benutzer dieser Agenturen dann vielleicht nicht mehr "Lieschen Müller" oder heißen, sondern irgendeinen orientalischen Namen haben. Wie sie sehen, führt das doch in eine Sackgasse!

    Wirtschaftlich betrachtet, kommt also "unterm Strich" mehr Geld für sie raus, wenn sie Seitensprungagenturen verbieten. Denken sie mal da drüber nach und stellen sie mal ne Bilanzrechnung auf: Bin mal gespannt, was da raus kommt ...

  7. Autor Peter H.
    am 19. Juli 2013
    7.

    Sehr verehrte Frau Merkel,

    Heute haben sie in den Nachrichten wieder einen schönen Satz gesagt: "Auf deutschem Boden hat man sich an deutsches Recht zu halten. Bei uns in Deutschland und in Europa gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts" (Tagesthemen vom 19.07.2013).

    Vor ein paar Monaten fragte Ich sie in Beitrag "Seitensprungagenturen im Internet verbieten", was man gegen Seitensprunagenturen rechtlich tun könnte. Das Bundespresseamt antwortete in ihrem Auftrag:
    "Da Agenturen ihren Geschäftssitz im Ausland wählen dürfen bzw. das Internet nicht an den Landesgrenzen halt macht, wären die Einflussmöglichkeiten ohnehin gering."

    Entschuldigen sie mal, jetzt fühle ich mich gelinde gesagt wirklich auf den Arm genommen !!! Die Seitensprungagenturen verstoßen ganz klar gegen deutsches Recht, indem sie sittenwidrige Verträge i.S.d. § 138 I BGB mit ihren Benutzern abschließen. Und dagegen sollen wir jetzt nichts tun dürfen, weil sie im Ausland sitzen??? Und ich glaube es ist kein Zufall, dass die bekannteste Seitensprungagentur ihren Europasitz ausgerechnet in Dublin hat (wo die Datenschutzbestimmungen auch viel lockerer sind) und auf ihrer Webseite noch nicht mal eine deutsche Kontaktadresse angegeben hat. Das kann kein Zufall sein! Wo ist denn hier die Stärke des Rechts, von der sie behaupten, dass sie schon längst existiert?

    Frau Merkel, das ist nicht in Ordnung!

  8. Autor Peter H.
    am 24. Juli 2013
    8.

    Liebe Leute,

    Schon mal vielen Dank an alle die hier abgestimmt haben: Wir haben schon nach knapp 10 Tagen die 100-Stimmen-Marke geknackt. WOW, das ist großartig, vielen Dank. Damit steigen unsere Chancen, dass der Beitrag benatwortet wird. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Also Weitermachen, Weitersagen und Abstimmen.

    Besten Dank und viele Grüße,

    euer Peter Hansen

  9. Autor Peter H.
    am 30. Juli 2013
    9.

    OK, da es nun auch ein paar Gegenstimmen gegeben hat wollte ich noch was klarstellen, nur damit keine Missverständnisse auftreten:
    Mit "Seitensprungagenturen" meine ich natürlich NICHT die ganz normalen Partnerbörsen im Internet und auch nicht die Erotikportale, auf denen sich Erwachsene verabreden können. Diese sind vollkommen OK und oft eine gute Möglichkeit jemanden kennenzulernen.
    Mit Seitensprungagenturen meine ich wirklich nur die Agenturen, die GANZ GEZIELT damit werben, dass man bei ihnen einen Fremdgehpartner finden könnte, der auf jeden Fall schon in einer festen Beziehung ist. Denn so unglaublich es auch klingen mag: es scheint diese "Zielgruppe" von Leuten tatsächlich zu geben, die ganz gezielt einen Fremdgehpartner suchen, der gerade eben nicht "Single" ist, sondern der schon wirklich fest in einer Beziehung ist.
    Da ich das gefühlsmäßig einfach nicht begreifen kann, wieso diese Leute ausgerechnet sowas wollen und dabei überhaupt nicht an die Gefühle der Betrogenen denken, kann ich über die Motive dieser Leute nur spekulieren:
    Es könnte sein, dass diese Leute in ihrer eigenen Beziehung unzufrieden sind, aber zu feige oder auch einfach zu faul sind, ihre Beziehungsprobleme mit ihrem Partner offen zu diskutieren und mit ihm gemeinsam eine Lösung zu suchen. Außerdem könnte es sein, dass sie die Beziehung mit dem aktuellen Partner auch deshalb nicht aufgeben wollen, weil sie dann vielleicht mehrere Nachteile erleiden würden: vielleicht weniger Geld, weniger Status, weniger Macht, weniger Entlastung bei der Kindererziehung usw. Aber diese Leute wollen ja weiterhin "wie die Made im Speck leben" und auch weiterhin die Vorteile des bisherigen Beziehungspartners genießen, sich aber gleichzeitig ihre restlichen Bedürfnisse von jemand anderem befriedigen lassen.
    Und genau so eine rücksichtslose und kaltherzige Einstellung wird durch die Seitensprungagenturen auch noch bestätigt und sogar noch gefördert.

  10. Autor Peter H.
    am 30. Juli 2013
    10.

    Aber diese Leute sind in der Minderheit! Bereits mein erster Beitrag zu diesem Thema vom März hat eine Abstimmungsrunde vorzeitig gewonnen und wurde zur Beantwortung weitergeleitet. Und auch dieses Mal sieht`s schon ganz gut aus! Man sieht also schon: Dieses Thema bewegt die Mehrheit der Leser hier. Und ich glaube, dass auch die Mehrheit der gesamten Bevölkerung diese Ansicht teilt!
    Und wir leben in einer Demokratie. Und Demokratie heißt nunmal "Herrschaft der Mehrheit". Und wenn die Mehrheit gegen Seitensprungagenturen ist, dann müssen sie verboten werden. So einfach ist das!

  11. Autor Peter H.
    am 30. Juli 2013
    11.

    Und wenn die Politik dann nicht handelt, würde es mich nicht wundern, wenn die Bürger irgendwann mal zur "Selbsthilfe" greifen. Es könnte z.B. sein, dass sich eine Hackergruppe wie "Anonymous" eines Tages mal dazu entschließt, einen "Hackerangriff" auf die Webseiten der bekanntesten Seitensprungagenturen durchzuführen. Diese Gruppe hat ja auch schon mit Hackerangriffen auf die Webseiten von Amazon und Mastercard bewiesen, dass sie durchaus dazu in der Lage sind. Dann würden sie die Webseiten der Seitensprungagenturen wahrscheinlich erst mal komplett lahmlegen sowie deren Nutzerdaten klauen und im Internet veröffentlichen. Dann könnte jeder sehen, wer Kunde einer Seitensprungagentur ist, also sozusagen ein "öffentlicher Pranger für ganz gezielte Partnerbetrüger".
    Nicht falsch verstehen: Dies soll KEIN Aufruf zu einem Hackerangriff auf die Webseiten von Seitensprungagenturen sein. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von jeglicher Art von Cybergewalt, weil ich der Meinung bin, dass wir unseren Kampf gegen diese "Geschäftsmodelle" mit friedlichen legalen demokratischen Mitteln führen müssen. Aber wir müssen auch den Tatsachen ins Auge sehen, denn so ein Hackerangriff liegt durchaus im Rahmen des Möglichen. Wenn z.B. so ein "Obernerd" einer solchen Hackergruppe von seiner Freundin betrogen wird und wenn da auch noch eine Seitensprungagentur im Spiel ist, dann ist es gut möglich, dass solche Computerfreaks dann auf "Rache" sinnen und gemeinsam mit ihren Nerdkollegen einen Hackerangriff starten. Und dann wirds für die Seitensprungagenturen richtig unangenehm, und zwar weltweit! Also sollten sie besser jetzt damit aufhören und ihre skrupellosen Geschäftsmodelle einstellen bevor sowas passiert.

  12. Autor Erhard Jakob
    am 01. August 2013
    12.

    Peter,
    ganz so einfach ist das nicht!
    .
    Du gibst, den Seitenspringern den Rat:
    *Hört auf Seitensprünge zu machen.
    Bevor die Sache ans Licht der
    Öffentlichkeit kommt.*
    .
    Genauso gut könntest du den Steuer-
    hinterziehern den Rat geben: *Hört
    auf Steuern zu hinterziehen.*
    .
    Oder du könntest den Richtern zu rufen:
    *Hört endlich auf, Gerichtsprotokolle
    zu fälschen und in den Verkehr,
    zu bringen!*
    .
    Doch das bringt nichts! Ein Blinder kann
    nichts sehen und ein Tauber kann
    nichts hören.
    .
    Und so werden die "Springer" weiter
    springen und die Fälscher
    weiter fälschen.

  13. Autor Helmut Krüger
    am 03. August 2013
    13.

    Da bin ich folgender Meinung:
    SELBSTVERSTÄNDLICH gehört es zur Aufgabe eines humanen Staatswesens, dass Humanität und jenes, was die Gesellschaft dafür hält, nicht nur mittels Strafrecht herbeigezwungen werden muss.

    Dass alte Omas auf nächtlicher Straße nicht ausgeraubt werden, liegt nicht an der unerhört hohen Polizeidichte in diesem Land und der Erwartung, mittels 10 Minuten dingfest gemacht zu werden, das liegt - es mag bei vielem anderen, was falsch läuft - an der tragenden Ethik, dass sich jemand damit unvermittels außerhalb der Gemeinschaft stellt.

    Alle Rechte sind in den Wind geschrieben, soweit das ihnen Zugrundeliegende nicht in einem großen Konsens geteilt wird. Da sehe ich wie Herr Hansen auch, einen Dammbruch. Wehret den Anfängen. Selbstverständlich muss eine Regierung, eine Stadtverwaltung, ein Internetbetreiber oder irgendwer sonst den Mut haben zu sagen, dass das aus ethischen Gründen nicht einwandfrei ist. Und dass das deshalb DEMZUFOLGE auch strafrechtllich geahndet werden muss.

    Von einem öffentilchen Aufruf in Richtung Internetseiten privat halte ich zwar nicht so viel, dennoch gibt es findige Menschen, die durch Dauereinwählen eine große Nachfrage darstellen, die dann leider doch nichts wird, sich also vom Nichtgefallen dieses Angebots persönlich überzeugen.

    Gegen großen Zuspruch kann keiner was haben. Das musste zu Wendezeiten auch ein tschechischer KP-Funktionär erfahren, als er auf dem Podium angekommen, seine Rede beginnen wollte, doch der Beifall wollte auch nach 2 und schließlich nach 10 Minuten nicht abebben. Die Hände waren fleißig, er wusste, das hätte auch eine Stunde dauern können.

    Ebenso wie es (wenn ich es richtig mitbekommen habe) zuweilen Menschen gibt, die dem großen Halali auf die "Flitzer-Blitzer", noch eins drauf setzen und dem Grundgedanken der Verkehrssicherheit, dass nicht nur dort, sondern überall die wohlweisliche Geschwindigkeit eingehalten werden sollte, durch entsprechende Anrufe mit neuen Flitzer-Blitzern genüge tun.

  14. Autor Helmut Krüger
    am 03. August 2013
    14.

    Geehrter Herr Hansen,

    den Satz, dass NUR die Mehrheitspraxis entscheidet und dass das Demokratie ist, will ich dennoch nicht so stehen lassen. Es gibt immer wieder Angelegenheiten, in denen Minderheiten etwas anderes als die rechnerische Mehrheit praktizieren und auch dies geachtet werden muss.

    Allerdings doch eben in Grenzen und als klar anerkannte Minderheit.

    Dass die Seiten-Springenden eine solche Minderheit wären, die auf ein solches Recht pochen könnten, sehe ich überhaupt nicht, auch dass die Gewerbetreibenden, die öffentlich per Internet zum Ehebruch animieren, eine solche erklärte Minderheit wären, sehe ich auch nicht.

    Wer sich mit der Gewerbefreiheit rausredet, dem geht es um das Hochhalten von Gewerbefreiheit über alle ethischen und moralischen Grundsätze hinweg, die eine Gesellschaft auszeichnet und auf der sie nur aufbauen kann.

    Stellen wir uns vor, jemand inseriert in der Zeitung oder macht eine Internet-Adresse auf, dass einschlägige, verleihbare Werkzeuge zum Autoknacken angeboten werden. Leihgebühr incl. halbstündiger Schulung an diesen Werkzeugen 200 Euro.

    Ein halben Tag nach Bekanntwerden wäre zu Recht Polizei und Staatsanwaltschaft da.

    Was ist es, dass das dauerhafte Zusammenleben von Menschen, dass sie sich einander versprochen haben, dass der Schutz der Ehe und anders der Verpartnerung, so gering gilt, dass das Walten jeglichen Geschäfts als darüberstehend, ja, als vglw. heiliger angesehen wird?

  15. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.