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Abstimmungszeit beendet
Autor B. Lasogga-Wagner am 19. Juli 2013
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Die Kanzlerin direkt

Ehegattensplitting

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe mich sehr gefreut, dass das Ehegattensplitting nun auch für eingetragene Lebenspartnerschaften eingeführt wurde. Ich bin selbst betroffen.
In den letzten Jahren haben wir - mein Steuerberater und ich - Einsprüche gegen die Steuerbescheide eingelegt und uns an die Klage beim Bundesverfassungsgericht angelehnt.
Vor 2 Wochen nun haben wir eine Steuerklassenänderung und eine Nach-/Neuberechnung der Steuerbescheide der letzten 4 Jahre beim Finanzamt(Moers) eingereicht. Nach nicht mal 1 Woche bekam ich den Bescheid, dass meine Steuerklasse rückwirkend zum 01.01.2013 geändert wird. Jetzt erhalte ich einen weiteren Brief, in dem mir erklärt wird, dass erst das geänderte Gesetz der Bundesregierung bei den Finanzämtern vorliegen müsse um meine evtl. Ansprüche der letzten Jahre zu berechnen. DAS IST DOCH EIN WIEDERSPRUCH!! Steuerklasse ja- Nachberechnung nein!
Ich denke, dass hier eine Auszahlung verzögert wird und Sie sollten wissen, wie die Ämter mit Ihren Gesetzen umgehen (und mit den betroffenen Bürgeren). Eine Anordnung von Seiten der Bundesregierung wäre wahrlich angebracht
Nun meine Frage: Wann wird die geänderte Gesetzesvorlage vorliegen?
Kann ich auf einer Bearbeitung aufgrund der Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat bestehen?

Viele Grüße

B. Lasogga-Wagner