Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor T. Friedländer am 11. September 2013
9175 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Sozialgesetz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Aus Bulgarien und Rumänien kommen immer mehr Menschen,
die in Deutschland offensichtlich nicht nach Arbeit suchen,
sondern nach einer Lücke im Sozialgesetz.
Die besagt nämlich, dass jeder,
der hierzulande ein Gewerbe anmeldet,
automatisch Anspruch auf Kindergeld hat.
Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Friedländer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Oktober 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Friedländer,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Festzuhalten ist zunächst: Eine große Zahl der Zuziehenden aus Bulgarien und Rumänien erfüllt die Voraussetzungen des Rechts der Freizügigkeit in der EU. Sie reisen ein, um einer Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung oder einem Studium nachzugehen.

Verschiedene deutsche Großstädte berichten allerdings über erhebliche Probleme mit Zuziehenden aus Rumänien und Bulgarien – zum Beispiel bei der medizinischen Versorgung, der Durchsetzung der Schulpflicht, der Wohnsituation oder der Gefährdung des sozialen Friedens in den Nachbarschaften. Hier müssen Lösungen gefunden werden.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag der Anteil aller Kindergeldbezieher aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland Ende 2012 mit 9,3 Prozent unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung von 10,7 Prozent. Die Vermutung, dass Bulgaren und Rumänen vorwiegend nach Deutschland ziehen, um Kindergeld zu erhalten, wird durch diese Zahlen nicht bestätigt.

Grundsätzlich besteht in Deutschland für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.

Nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Bürgern der Europäischen Union sowie des europäischen Wirtschaftsraums können EU-Bürger - also auch Bulgaren und Rumänen - Kindergeld in Deutschland erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob sie eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Zugleich weisen wir auf unsere Antwort in diese Woche auf eine ähnliche Frage von Frau Dreher hin.

Weitere Informationen zum Thema:

Zur Arbeitsmarktintegration von Bulgaren und Rumänen http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinf...

Zum Kindergeld http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 23. September 2013
    1.

    Also was die Jobcenter machen kann ich schon mal vorwegnehmen - sie stocken das Personal kräftig auf ... um die bulgarischen und rumänischen Fachkräfte schneller vermitteln zu können.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 30. September 2013
    2.

    Thomas,
    gut wäre gewesen, wenn du hier die betreffende Stelle
    im Sozialgesetzbuch als Auszug gebracht hättest.
    .
    Ansonsten könnten Leute, die diese Stelle nicht
    finden, dich als einen Lügner und Betrüger
    bezeichnen bzw. verleumden.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 03. Oktober 2013
    3.

    Es ist das Freizügigkeitsabkommen. Einfach im Internet nach "Freizügigkeit Rumänien" suchen ...

  4. Autor Erhard Jakob
    am 05. Oktober 2013
    4.

    Es geht doch nicht um das allgemeine Abkommen
    sondern speziell um die betreffende Stelle.

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.