Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 19. September 2013
8802 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wahlzettel-Bewertung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gern würde ich Ihnen eine Frage zur Wahl stellen.

Wie wird das gewertet, wenn jemand gar keinen
Direkt-Kandidaten und gar keine Partei ankreuzt?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 19. September 2013
    1.

    Wenn jemand auf einem Stimmzettel zwei Kreuze oder mehr,
    macht, wird diese Stimme als ungültig gewertet.
    Das ist mir klar.
    .
    Ich wüßte gern, wie es sich verhält, wenn jemand bei
    den Direkt-Kandidaten bzw. bei den Parteien
    gar kein Kreuz macht.
    .
    Wird dann diese Stimme als >gültig<
    oder als >ungültig< gewertet?

  2. Autor Helmut Krüger
    am 23. September 2013
    2.

    Geehrter Erhard Jakob,

    beide Seite des Stimmzettels sowohl der schwarzgedruckte als auch der blaugedruckte Teil werden getrennt und für sich bewertet. Sowohl ein erkennbarer Wählerwillen bei mindestens einem der beiden entsprechenden Teile des Stimmzettels da ist, ist der Stimmzettel für diesen Teil gültig. Unabhängig vom anderen Teil.

    Da heißt, der andere Teil kann offen gelassen werden, er kann mit mehr als einem Kreuz versehen sein, er könnte sogar mit einem Kommentar versehen sein, der nicht in die andere Hälfte hinüber reicht. Deshalb auch werden die ungültigen Stimmen für die Direktstimme und die Listenstimme jeweils getrennt erfasst.

    Es kann sein, dass sich diese Praxis im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte geändert hat und dass dies vorher anders war. Jetzt wird es jedenfalls so gehandhabt und alles andere fände ich auch unredlich. Sollte es in Ihrem Wahlkreis anders gehandhabt werden, wäre das m. E. anfechtbar und eine Verfälschung des Wählerwillens. Denn es besteht keine Verpflichtung, mit beiden Stimmen zu wählen, noch nicht einmal überhaupt zu wählen, vielmehr gibt es ein Wahlrecht und das bezieht sich sowohl auf die Wahl als auch auf die Nichtwahl. Das bezieht sich nicht nur auf das etwaige Nichthingehen, sondern auch auf das Hingehen und die Art des Abstimmens.

    Herzliche und freundliche Grüße!
    Helmut Krüger

  3. Autor Erhard Jakob
    am 24. September 2013
    3.

    Hallo Helmut,
    .
    ich habe bei den 10 Direkt-Kandidaten in meinem WK 156
    keinen gefunden, dem ich mein Vertrauen
    aussprechen konnte.
    .
    Das gilt auch für die
    Zweit-Stimme.
    .
    Wichtig ist für mich, dass ich wählen war
    und mein Stimmzettel als >gültig<
    gewertet wird.

    Alles Gute!
    Erhard

  4. Autor Erhard Jakob
    am 25. September 2013
    4.

    Am 22. September 2013 haben die Deutschen
    sich ihre Oberste Volksvertretung gewählt.
    .
    Offenkundig haben wir nicht richtig gewählt.
    Jetzt werden wir noch einmal
    an die Urnen gerufen.

  5. Autor Helmut Krüger
    am 27. September 2013
    5.

    Geehrter Erhard Jakob,

    ich denke mal, dass es auch für den Fall, sich in keinem der Kandidaten und in keiner der Listen wiederzufinden, eine Ankreuzalternative geben muss, die genau so etwas artikuliert.

    Dies ist ja der Fall bei:

    a) bei keinem der Kandidaten durchgängig gewissenhafte Entscheidungen zu finden, sondern nur ein Abstimmungsverhalten nach Linie

    b) bei den Zweitstimmen sich nicht im parteipolitisch inszenierten Gegensatz wiederzufinden, statt an parteilicher Selbstdarstellung also vielmehr an Sachthemen orientiert zu sein.

    Wer also keineswegs politikverdrossen, sondern vielmehr parteiverdrossen ist, der sollte

    O KEINE DER LISTEN

    als auf dem Stimmzettel aufgedruckte Ankreuz-Alternative vorfinden können.

    Den Parteien mag dies erst einmal nicht entgegenkommen, bedeutet doch das Ankreuzen dieser Alternative eine vollgültige Wahl, mit allen Konsequenzen hinsichtlich der NICHTvereinnahmung der Wahlkampfkostenerstattung, hinsichtlich der Abbildung in veröffentlichten Grafiken, gleichauf anderer Listen und Parteien. Und Konsequenzen auch hinsichtlich des Leerbleibens der entsprechenden Sitze, die auf diese Ankreuz-Alternative entfallen.

    Der Vorteil für die Parteien wäre allerdngs auch, dass dann bei Menschen, die dann TROTZ dieser vorhandenen Ankreuz-Alternative immer noch nicht zur Wahl hingehen, mit größerem Fug und Recht die entsprechenden Gelder tatsächlich vereinnahmt werden könnten, weil eben klar ist, wer der Politik tatsächlich gleichgültig gegenübersteht und wer nur parteiverdrossen ist. An dieser Unterscheidung mangelt es, weil da zu pauschal gedacht wird.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 01. Oktober 2013
    6.

    Helmut,
    .
    ich vergebe meine Erst- und auch Zweitstimme nicht wegen
    irgend welchen Wahl-Versprechungen, die die gewählten
    Kandidaten dann sowieso brechen, bzw. aufgrund
    von Kompromissen nicht einhalten können.
    .
    Bei dem Direkt-Kandidaten muss es zu einem persönlichen
    Vertrauensverhältnis kommen, dann erhält er
    auch meine Stimme.
    .
    Bei der Zweitstimme muss es zu einem persönlichen
    Vertrauensverhältnis zum Parteivorsitzenden
    kommen. Dann bekommt auch die ent-
    sprechende Partei meine Stimme.
    .
    Ich habe dieses Jahr >wie jedes Jahr< an der Wahl
    teilgenommen und habe auch eine gültige
    Stimme abgegeben.
    .
    Ungültig wäre mein Stimmzettel gewesen, wenn
    ich auf ihm mehr als ein Kreuz gemacht hätte.
    .
    Wenn ich nur ein Kreuz oder gar keins mache,
    ist mein Stimmzettel trotzdem gültig.
    .
    Sehr freuen würde ich mich, wenn ich im Jahre 2014
    einen Direkt-Kandidaten finden würde, zu dem sich
    ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis einstellt.
    .
    Entsprechend gilt das auch
    für den Parteivorsitzenden.
    .
    2014 geht es einerseits um das Euro-Parlament
    und andererseits um den Landtag in Sachsen.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 09. Oktober 2013
    7.

    Nach der Wahl ist vor der Wahl!
    .
    2014 werde ich den Direkt-Kandidaten, bzw. die Partei,
    unterstützen, welche mich bei der *Petition* (Siehe:
    Facebook) am meisten unterstützt.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 19. Oktober 2013
    8.

    Die *Petition* muss so oder so frist- und formgerecht bearbeitet
    werden. Allerdings gilt: *Müssen müssen die Machthabenden
    gar nichts. Außer sterben natürlich. Der Tod macht auch
    vor den Macht- bzw. Geldhabenden nicht halt.
    .
    Allerdings wird versprochen, dass die Petition vorrangig
    behandelt wird, wenn der Petent 50 Tausend Unter-
    stützungsunterschriften vorlegen kann. Wie gesagt,
    dabei geht es um ein *Versprechen* das man
    auch jeder Zeit wieder brechen kann.
    .
    Sei es wie es sei. Ich werde dem Politiker bzw. der Partei
    bei der nächsten Wahl meine Stimme geben, welche
    mich beim Sammeln der Unterstützungunter-
    schrift am meisten unterstützt hat.
    .
    Selbstverständlich werde ich auch dann für den
    Unterstützung Wahlwerbung machen. Das
    gilt natürlich auch für die Partei bzw. den
    Politiker, der mich am wenigsten
    unterstützt hat. Hier allerdings
    mit negativen Vorzeichen.
    .
    Schaumama!

  9. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.