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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor alois wunderl am 15. Oktober 2013
8522 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Alleinerziehender - Kinder - vor 1992!

Sehr geehrte Frau Kanzlerin!
Meine Kinder wurden vor 1992 geboren! Die Kinder wurden mir - mit Einverständnis meiner damaligen Frau und Mutter der beiden Kinder - vom Familiengericht zugesprochen.
Damit ich den Kleinen etwas bieten konnte, ging ich weiterhin arbeiten, während meine Mutter sich aufopfernd tagsüber um meine Kinder kümmerte! Von der Arbeit zuhause, kümmerte ich mich um meine Kinder, bis Sie im Bett waren. In diesen ca. 15 Jahren waren ich abends IMMER daheim. Meine noch-Frau wurde von Gerichts wegen zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Sie setzte sich in`s Ausland ab, um den Zahlungen zu entgehen. Also bekam ich auch keinen Unterhalt für meine Kinder.
Ich gehe nächstes Jahr mit 60 Jahren und einem GdB von 50% in Frührente. Da wäre es schön, wenn ich als Alleinerziehender von 2 Kindern, die vor 1992 geboren wurden, den gleichen Zuschlag auf die Rente bekommen würde, als die, welche Ihre Kinder nach 1992 allein erzogen haben.
Ich weiß, das kostet viel Geld, aber um der Gerechtigkeit willen, wäre es für viele Alleinerziehende eine große Hilfe.
Ich bedanke mich dafür, daß Sie ein offenes Ohr für uns Alleinerziehende haben und bedanke mich dafür auf`s herzlichste.
Mit freundlichen Grüßen A.W.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. November 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wunderl,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Kindererziehung ist eine wichtige und gleichzeitig schöne Aufgabe. Aber die Betreuung von Kindern ist auch arbeitsintensiv. Deshalb wird die Leistung, die Sie bei der Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder erbracht haben, bei der Rente anerkannt.

Derzeit erhalten Mütter oder Väter für die Erziehung ihrer Kinder, die vor dem Stichjahr 1992 geboren wurden, ein Jahr pro Kind als Erziehungszeit angerechnet. Bei Kindern, die nach 1992 geboren wurden, werden drei Jahre berücksichtigt.

Die Debatte zur Frage einer rentenrechtlichen Gleichstellung bei den Kindererziehungszeiten wird derzeit von den politischen Parteien geführt. Sie tauschen dabei ihre Vorstellungen, Argumente und Vorschläge aus. Das Thema „Mütterrente“ ist auch Gegenstand der laufenden Koalitionsverhandlungen. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung