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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Johannes Emonts am 01. Dezember 2013
8785 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

LKW - Maut - Konventionalstrafe

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Die LKW - Maut wurde ca. 2 Jahre nach dem vereinbarten Termin eingeführt. Wegen der Einnahmeverluste des Bundes durch diese Verspätung läuft seit fast 10 Jahren ein Schiedgerichtsverfahren zwischen dem Bund und der Mautsystem - Betreibergesellschaft Toll Collect. Die Forderungen aus Mautverlusten, Konventionalstrafe und Zinsen belaufen sich nach Presseaussagen auf ca. 7 Mrd. € zzgl. annähernd 100 Mio. € Rechtskosten.
Mit dieser Summe könnte unsere desolate Verkehrsstruktur weitgehend instandgesetzt werden.
Inzwischen wurde in mehreren TV - Sendungen auf die Verschleppungstaktik der Industrie und der zuständigen Politiker hingewiesen.

Meine Frage:

Werden Sie die Eintreibung dieser Schulden zeitnah ohne Abschlag und mit Nachdruck betreiben?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Dezember 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Emonts,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Tat läuft seit Herbst 2004 ein Schiedsverfahren, in dem der Bund vom Toll-Collect-Konsortium Schadenersatz für entgangene Mauteinnahmen sowie Vertragsstrafen fordert. Die Gesamtstreitsumme beläuft sich auf rund fünf Milliarden Euro ohne Zinsen.

Daneben macht die Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH seit Ende 2006 vor demselben Schiedsgericht eine angeblich ausstehende Betreibervergütung von rund einer Milliarde Euro ohne Zinsen gegen den Bund geltend.

Wir befinden uns hier in beiden Fällen in einem laufenden Schiedsgerichts- verfahren. Dazu können und dürfen wir keinerlei Stellung nehmen.

Unabhängig vom Ausgang beider Verfahren steht für die Bundeskanzlerin außer Frage, dass Deutschland eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur benötigt. Deshalb wird die Bundesregierung ihre ohnehin hohen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in der kommenden Legislaturperiode noch einmal erheblich steigern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 01. Dezember 2013
    1.

    Johannes,
    ist das Urteil schon rechtskräftig
    bw. vollstreckbar?
    .
    Wenn ja, dann werden erst einmal die Verfahrenskosten
    (Gutachter, Rechtsanwälte usw.) eingetrieben.
    .
    Oft bleibt dann für den Gewinner
    des Rechtsstreits nicht
    mehr viel übrig.
    .
    Sicher werden die 1. Gewinner (Rechtsanwälte, Gutachter
    Gerichte usw.) nur tätig geworden seien, wenn der Kläger
    den Betrag schon als Vorschuss an sie geleistet hat.
    Das hat aber nichts damit zu tun, dass sich die 1.
    und 2. Gewinner des Verfahrens noch einen
    großen "Nachschlag" holen!
    .
    Meine Mutter sagte in solchen Fällen
    immer zu mir: "Erhard, streitest du
    dich um ein Schwein. Nimm die
    Wurst und lass es sein!"

  2. Autor Erhard Jakob
    am 08. Dezember 2013
    2.

    Der von den *Presse-Enten-Züchtern* genannte
    Betrag ist sachlich unbewiesen und
    somit rechtig unzulässig.
    .
    Solche *Mond-Beträge* kann man doch
    niemals mit den Mitteln und Methoden
    von Recht und Gesetz einziehen!

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