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Beantwortet
Autor Karin Wagener am 01. Dezember 2013
10193 Leser · 2 Kommentare

Gesundheit

Kinderschutz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Kinder sind die wehr- und oftmals schutzlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft. Um Kinder bestmöglich und wirkungsvoll gegen Missbrauch zu schützen, ist eine Rechtsgrundlage nötig, die es erlaubt, in solchen Fällen ein der Schwere entsprechendes Strafmaß zu verhängen,das ABSCHRECKENDEN Charakter hat; die momentan bestehenden Gesetze sind dafür in keinster Weise ausreichend, die Anzahl der Fälle spricht hier eine deutliche Sprache.
Der Staat steht in der Pflicht, mit aller Härte und Konsequenz gegen Verbrechen dieser Art vorzugehen.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, was kann aus Ihrer Sicht getan werden, um schnellstmöglich einen effektiveren und wirkungsvolleren Schutz für Kinder durchzusetzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Karin Wagener

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Dezember 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Wagener,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Bundesregierung ist es wichtig, Kinder und Jugendliche umfassend vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen. Jeder einzelne Fall von Kindesmisshandlung ist einer zu viel. Deshalb haben Bund, Länder und Kommunen schon vielfältige Anstrengungen unternommen, um Lücken im Kinderschutz zu identifizieren und zu schließen.

Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz enthält präventive und intervenierende Maßnahmen, um wirksam gegen Missbrauch vorzugehen.

Die Initiative „Frühe Hilfen“ unterstützt Familien bei der Erziehung, um Überforderung und im schlimmsten Fall Kindesvernachlässigung oder –misshandlung im engsten Umfeld vorzubeugen. Außerdem wird der Informationsaustausch von Einrichtungen der Jugendhilfe, von Gesundheitsämtern und von Polizei- und Ordnungsbehörden gestärkt.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlichen Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dadurch können Personen, die wegen einschlägiger Straftaten gegen Minderjährige verurteilt worden sind, effektiv von der Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.

Mehr zum Bundeskinderschutzgesetz:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=1198...

Bei der zivil- und strafrechtlichen Aufarbeitung von Missbrauchsfällen besteht oft das Problem, dass Betroffene erst nach vielen Jahren in der Lage sind, über die erlittenen Taten zu sprechen. Das Gesetz zur Stärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) hat deshalb die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche verlängert.

Mehr zum StORMG:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/STORMG...

Der staatliche Schutzauftrag ist und bleibt für die Bundesregierung von großer Bedeutung. Daher wird auch die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs fortgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 01. Dezember 2013
    1.

    Schärfere Gesetze nutzen
    hier gar nichts!
    .
    Wenn die armen Kinder von den reichen und mächtigen Tätern
    missbraucht werden, dann können doch die armen und
    ohnmächtigen Eltern bzw. juristischen Vertreter
    der Kinder auch nichts machen.
    .
    Und wenn die Kinder von den Reichen und Mächtigen missbraucht
    bzw. angegriffen werden. Dann sorgen schon die reichen Eltern
    dafür, dass die Täter eine der Tat und Schuld
    angemessene Strafe erhalten.
    .
    Dazu brauchen die doch
    keine neuen Gesetze.

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