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Abstimmungszeit beendet
Autor Ynoel-Anna R. am 03. Januar 2014
7605 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Das Solidaritätsprinzip

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Menschen werden statistisch immer älter. Es wird nicht festgehalten, wie die körperliche Verfassung des Menschen ist, um bis 67 Jahre zu arbeiten. Alter und Krankheit hängen eng miteinander zusammen. Hochmoderne Medizin und Medizintechnik verlängert das Leben.

Die Statistik ist eine nüchterne Feststellung über die Altersstruktur. Es geht aber um die Arbeitsfähigkeit und nur das ist ausschlaggebend. Alles andere ist Zahlenspielerei.

Die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder, mit dem Beifall der CDU/CSU, nahm ein älter werden der Menschen zum Anlass, das Renteneinkommen massiv zu kürzen. Gemeinsame Jubelgesänge auf Münteferings Lichtblick Rente mit 67.

Das war das Beschämendste, was der Bundestag beschlossen hat. Und das Resultat ist doch zu sehen, wenn die jetzige Regierung am Rentensystem Veränderungen vornehmen. Das ist nicht mehr als eine kosmetische Operation.

Deutsche Politiker reden zu gern über das Solidaritätsprinzip. Ja selbst bei der Begründung der Fernseh- und Rundfunkgebühren wird es missbraucht.

Wie sieht es mit dem Solidaritätsprinzip und der Gerechtigkeit aus, wenn es darum geht, dass Politiker und Beamte in die Rentenkasse einzahlen sollen?

Auch die Rentner werden besteuert, nicht nur die Pensionäre. Im Bundestag sitzen 149 Beamte, die jede Veränderung eines solidarischen Rentensystems torpedieren können. Dass die Pensionen Staat und Länder in finanzielle Not bringen sind für die Politik, wenn es um die Versorgung einer bestimmten Kaste geht, irrelevant.
Wer erarbeitet denn die Pensionsgelder? Es sind doch auch diejenigen, die schon in die Rentenkasse eingezahlt haben!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin ist das solidarisch und gerecht?

Mit freundlichen Grüßen

Ynoel-Anna Reyem

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Wolf B.
    am 06. Januar 2014
    1.

    980 Milliarden müssen Bund, Länder und Kommunen bis 2050 für die Versorgung ihrer pensionierten Beamten ausgeben (laut Gisela Färber für die Hans-Böckler-Stiftung).
    In diesem Jahrzehnt gehen besonders üppige Beamtenjahrgänge in den Ruhestand. Auf diese immense Belastung sind die öffentlichen Haushalte wenig bis gar nicht vorbereitet. Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel, der das schlechter werdende Verhältnis von Beitragsempfängern zu Beitragszahlern einpreist, harrt bis heute seiner Übertragung ins Beamtenrecht und die Experten fordern die Übertragung seit Langem.
    Die Länder Brandenburg, Saarland und Rheinland-Pfalz haben noch immer nicht die Pension mit 67 eingeführt. Ein besonders folgenschwerer Fehler: Das Gros der Beamtenschaft (rund 80 Prozent) steht nun mal als Polizist oder Lehrer in ihren Diensten.
    Die Opfer der Beamten haben sich in den vergangenen Jahren außerdem noch immer vergleichsweise moderat ausgenommen: So mussten sie leichte Abschläge von den Tarifergebnissen des öffentlichen Dienstes hinnehmen, ebenso wie eine geringfügige Absenkung des Versorgungsniveaus von 75 auf rund 72 Prozent gemessen am letzten Gehalt.
    Das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente aber liegt mittlerweile bei unter 50 Prozent – bezogen auf das Lebenseinkommen.
    Den größten Vorteil ist der gesicherte Arbeitsplatz. Es gibt sehr selten gebrochene Erwerbsbiografien. Beamte kennen keine Arbeitslosigkeit, keine langjährige Beschäftigung in Minijobs. Eine Arbeitsplatzsuche und der schwere Gang zum Arbeitsamt bleiben ihm erspart. Keiner ist bei Krankheit und Dienstunfähigkeit so gut abgesichert wie sie. Die Mindestversorgung beträgt beim Bund 1433 Euro im Monat.
    Kaum wird über eine Rente mit 63 Jahren bei 45 Arbeitsjahren gesprochen, meldet sich der Beamtenbund zu Wort.
    "Wir fordern die systemgerechte Übertragung von Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung", sagte der Vorsitzende des Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Alles andere wäre schlicht ungerecht."
    Ich hoffe dann, dass die Arbeiter und Angestellten, auf alle Vorteile, die die Beamten genießen, übertragen werden. Gleiches Recht für alle!

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