Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Dietmar Dürr am 17. Januar 2014
6711 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wahlrecht für alle Bürger

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

derzeit ist das Thema Zuwanderung und Rente stark in den Medien präsent, aber das eigentliche Thema dahinter ist das deutsche langfristige Demografieproblem bzw. die Verteilung der zukünftigen Lasten zwischen Generationen.
Ich habe kein Problem mit Zuwanderung, aber als alleinige Lösung des Demografieproblems kann dies nicht funktionieren.

Dazu folgende Frage: wie ist Ihre Sichtweise zu folgendem Vorschlag?

Wahlrecht ist die wichtigste Möglichkeit für jeden Bürger auf die demokratischen Willensbildung Einfluss zu nehmen. Tatsächlich werden Bürger unter 18 Jahren davon ausgeschlossen. Das Argument der politischen Unreife von Bürgern unter 18 Jahren kann damit umgangen werden, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Stimmrecht stellvertretend ausüben können. Schließlich tragen diese auch die volle Verantwortung für die Kinder, deren Ausbildung und Erziehung und somit für die Zukunft von Deutschland. In einer älterwerdenden Gesellschaft und der aktuellen und zukünftigen Demografie führt das akutelle System zwangsläufig zu einer politischen Bevormundung der jüngeren Generation durch die ältere.
Die bisherigen Maßnahmen der Politik, die Geburtenquoten zu erhöhen scheitern seit vielen Jahren und machen Deutschland zum Schlußlicht in der EU. Ein stärkeres politisches Gewicht der Familien mit Kinder durch Wahlrecht für alle Bürger würde die Rahmenbedingungen hierzu von selbst justieren. Über die langfristigen Auswirkungen der aktuellen Entwicklung der Geburtenquoten für Gesellschaft und Sozialsysteme herrscht wohl weitgehend konsens.
Weitere Vorteile dieses Vorschlags: kaum Kosten, zukunftsorientierte Politik, lebendige Demokratie, mehr Kinderlachen in Deutschland.

Zu meiner Person: 41 Jahre, Dipl-Kfm, 3-facher Vater, CDU-Miedglied, kommunallpolitisch engagiert.

Ich bin neugierig, Ihre Sicht auf das Thema zu erfahren.
Hochachtungsvoll
Dietmar Dürr

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 18. Januar 2014
    1.

    Das Problem *Generationen-Gerechtigkeit* zu lösen
    oder anderweitig die Welt gerechter machen.
    In dem man das Wahlalter auf Null herab
    setzt, wird nicht funktionieren.
    .
    Mehr Kinder und Jugendliche als Wähler über die
    Entscheidungen in den Parlamenten, Einfluss
    zu nehmen, wird die schwierige Lage
    nicht verbessern.
    .
    Kinder und Jugendliche sind unerfahren und dem
    verführerischen Zeitgeist (Internet, Zeitungen,
    Radio und Fernsehen) noch mehr zugewandt
    als Erwachsene mit ihrer Lebenserfahrung.
    .
    Hier erinnere ich an die DDR und die Wendezeit.
    Damals sind wir Ossis für freie Wahlen
    auf die Strasse gegangen.
    .
    Heute nehmen von diesen Leuten nur noch die
    Wenigsten das Wahlrecht wahr. Viele sitzen
    mit Wut und Frust zu Hause, weil sie der
    Meinung sind, dass man mit Wahlen
    nichts verändern kann.
    .
    Erich Kästner >od. Berthold Brecht<
    (ich weiß es nicht):

    *Wenn man mit Wahlen etwas ändern
    könnte, wären sie längst verboten.*

  2. Autor Erhard Jakob
    am 18. Januar 2014
    2.

    Unehrliche und unaufrichtiger Vertreter der "vierten" Gewalt
    suggerieren uns, dass Schöffen >gewählte Richter
    des Volkes< sind.
    .
    Insider wissen ganz genau, dass diese
    Behauptung auf der Lüge basiert.
    .
    Das Volk, bzw. die gewählten Volksvertreter, haben
    eben nicht das Recht die Schöffen, zu wählen.
    .
    Sie haben lediglich das Recht, Vorschläge zu unterbreiten
    und die Vorgeschlagenen auf eine Liste zu setzen.
    .
    Auswählen tun dann die Gerichte bzw.
    die jeweiligen Gerichtsdirektoren.
    .
    Selbst, wenn das Wahlrecht auf Null Jahre
    herab gesetzt würde, würde sich an dieser
    Ungerechtigkeit nichts ändern.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.