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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor kay korduan am 02. Februar 2014
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Außenpolitik

auslieferung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

ich habe mal gehört das wenn ich eine straftat begangen habe gesetzlich verpflichtet bin mich strafen zu lassen und das daß gesetz so verfasst ist das es nicht eindeutig auf deutschland begenzt ist was heißt:(nicht auf mich bezogen) ich habe im ausland eine straftat begangen und bin weil ich jetzt in deutschland stehe verpflichtet zu einer straftat zu stehen.sehe ich das grundsätzlich richtig?
und wenn ja könnte das nicht heißen das die nicht auslieferung von straftätern somit gesetzwidrich ist
weil ein vertrag zwischen 2 partein nicht gegen das gesetz verstoßen darf?

über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

kay korduan