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Abstimmungszeit beendet
Autor Ahsen Ayse Teker am 11. Februar 2014
6097 Leser · 1 Kommentar

Familienpolitik

Kindes-Namensänderung nach Scheidung,Geburtsname der Mutter annehmen

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

ich würde gerne Ihnen eine Frage stellen.

Um eine Kurzfassung meiner Situation zu schildern.

Nachdem mein Mann sich von mir im Jahre 2012 getrennt hatte, ist nun bald die Scheidung am 07.03.2014.
Allerdings haben wir einen Sohn von 3 Jahren der bei mir lebt nach der Scheidung würde ich gerne wieder meinen Geburtsnamen annehmen wollen, für meinen Sohn wäre auch das beste wenn es meinen Geburtsnamen bekommen könnte da der Vater uns immer wieder bedroht und immer wieder gesagt hat mir das Kind wegnehmen zu wollen wenn die Scheidung rechtskräftig wird, er würde das Kind in die Türkei entführen wollen, nach Elazig wo u.a. auch das Kriegsgebiet von den Kurden ist.

Es besteht das gemeinsame Sorgerecht, leider!!
Durch das Jugendamt gibt es begleitete Kontakte mit dem Vater.
Bitte um baldige Nachricht.
Da ich nicht mehr weiter weiss an wem ich mich wenden soll.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ahsen Teker

Geburtsname: GÖKSEL

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 15. Februar 2014
    1.

    Frau Köcksel,
    .
    selbst die Bundeskanzlerin wird
    Ihnen hier nicht helfen können.
    .
    Sie ist >genauso wie wir alle< an
    Recht und Gesetz gebunden.
    .
    Hier können Sie nur klagen - falls
    ihr Ex-Ehemann nicht zustimmt.
    .
    Und, falls Sie den Rechtsweg eröffenen,
    ist kaum davon auszugehen, dass
    Sie ihn siegreich beenden.
    .
    Zwei Sieger würden aber schon im Vor-
    feld feststehen - und zwar die beiden
    Rechtsanwälte. Die würden sich an
    eurem Streit dumm und dämlich
    verdienen.

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