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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Lutz Hildebrandt am 05. März 2014
9709 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Krim

Sehr verehrte Frau Merkel,

unsere Politik und die der EU verfallen immer mehr in die Strukturen, die ein Herr Chambelain mit seinem Ampeacement gegenüber einem Diktator eingesetzt hat.
Die Sudetendeutschen brauchten unsere Hilfe, erste sogenannte Freiwilligen Verbände bereiteten den Einmarsch der Wehrmacht vor. Ein fast deckungsgleiches Verhalten zeigt Herr Putin. Das Vertrauen in Russland als lupenreine Demokratie, besteht nicht mehr. Was würde Putin sagen, wenn die Bundeswehr auf ein Hilfeersuchen der deutschen Minderheit in Dänemark oder Polen zur "Hilfe" kommen würde.
Diesem großmachtgierigen Herrn im Kremel kann nur mit Stärke begegnet werden. Dies bedeutet Hilfe für die Ukraine, nicht direkte militärische Intervention, aber Logistische Hilfe für den Nachschub und eine wirtschaftliche Hilfe für die Bevölkerung.
Dir Oszd-Vermittlungsgruppe ist der dritte Teil einer Unterstützung zur Deeskalation der Situation. Sollte Putin uns den Gas- und Oilhahn abdrehen, zeigt das seinen waren Charakter. Auch haben wir eine ähnliche Situation schon erlebt.
Angst vor Reaktionen durch Russland ist kein guter Ratgeber.
Auch Russland hat zu verlieren. Die Einnahmen aus dem GAs und Oilgeschäft decken doch mehr als 40% des russischen Haushaltes ab. wie lange würde es dauern, bis Russland pleite wäre?
Also, ich hoffe, dass alle Politiker die Menschen der Ukraine nicht des lieben Friedenwillens Putin opfern werden. Was daraus entstehen könnte haben wir leidvoll erlebt.

Grüsse

L. Hildebrandt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 31. März 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung teilt Ihre Sorge hinsichtlich der Ukraine-Krise. Die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation betrachtet sie als einen klaren Bruch des Völkerrechts. Die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft haben deshalb das Vorgehen Russlands mit deutlichen Worten verurteilt.

Der Beschluss der UN-Vollversammlung, der Ihnen sicherlich bekannt ist, ist ebenfalls eindeutig. Die Generalversammlung hat sich zur Souveränität, zur politischen Unabhängigkeit, Einheit und zur territorialen Integrität der Ukraine bekannt. Das Referendum wird als ungültig bezeichnet, die Annexion der Krim verurteilt.

Die politische, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung der Ukraine steht jetzt im Fokus der EU-Mitgliedsstaaten. Diese Unterstützung umfasst beispielsweise eine weitreichende Aufhebung der Zölle für ukrainische Exporte in die EU. Die wirtschaftliche Stabilisierung der Ukraine trägt auch zur politischen Stabilisierung des Landes bei. Hinzu kommt das Hilfsprogramm des Internationalen Währungsfonds. Es ist eine wesentliche Grundlage für den Erfolg der gemeinsamen Bemühungen um Stabilität. Dafür sind allerdings auch Reformanstrengungen der Ukraine selbst notwendig.

Die EU und Bundesregierung setzen weiterhin alles daran, einen Dialog mit dem Ziel einer politischen Lösung zwischen der Ukraine und Russland zu erreichen.

Weitere Informationen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/03/...

http://www.auswaertiges-amt.de/sid_ABC0D73E035AF600EB45D8...

Einige Bürgerinnen und Bürger nehmen die Ukraine–Krise zum Anlass, Ihre Meinung auf diesem Forum zu äußern. Auch dort finden Sie Antworten, die Sie interessieren könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 18. März 2014
    1.

    Es geht in einer Demokratie immer um Mehrheiten.
    Wenn die Mehrheit der Dänen will, das es zu
    Deutschland kommt, dann muss es die
    Minderheit respektieren. So sind
    nun mal die Spielregeln der
    Demokratie.
    .
    Rußland hat doch die Krim nicht militärisch
    besetzt bzw. annektiert. Die Bevölkerung
    hat einen Volksentscheid abgehalten
    und das Ergebnis ist, wie es ist.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 19. März 2014
    2.

    Dass es so einfach bei Volksentscheiden nicht ist, zeigt der Unterschied zwischen den Volksabstimmungen im Jahr 1952 (der Zusammenschluss zu Baden-Württemberg) und im Jahr 1996 (der nicht zustandegekommene Zusammenschluss in Berlin-Brandenburg).

    In beiden Fällen waren die Umstände gleich. Allerdings liegt zwischen den beiden Abstimmungen eine grundsätzlich und fundamentale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Aus Ende der 1960er Jahre.

    Es besagt, dass eine Minderheit nicht überstimmt werden darf. Das waren in diesem Fall die Menschen im Landesteil Baden, die sich mehrheitlich gegen ein gemeinsames Land Baden-Württemberg entschieden hatten. Nach 17 oder 18 Jahren ist durch eine erneute Volksabstimmung - diesmal, nach 17 oder 18 Jahren Zusammengehörigkeit auch mit Mehrheit in Baden - dieses festgestellte Unrecht geheilt worden.

    Für die für 1996 angesetzte Volksabstimmung über einen möglichen Zusammenschluss von Berlin und Brandenburg galt dagegen - nach der Kenntnis des BVerfG-Urteils - die Regel der Nichtüberstimmbarkeit von vornherein. Auch trotz Gesamtmehrheit für Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame Land an der fehlenden Mehrheit in Brandenburg gescheitert.

    Wenn etwas zusammenkommen soll, darf der, der es dem, der dies nicht will, nicht per Mehrheit von außen übergeholfen werden. Umgekehrt wohl so auch: Er kann nicht einfach per einfacher Mehrheit die anderen, die bislang mit ihm in einem Boot saßen, vor vollendeten Tatsachen stellen.

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