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Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 11. Juni 2014
11397 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

NDP-Spinner

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wenn ich oder andere *Otto Normalbürger*, die NPD-Leute
als Spinner bezeichnen, ist das unsere Meinung. Und die
können wir in einem Rechtsstaat auch frei äussern.

Etwas anderes ist es, wenn ein Bundespräsident
dies vor eingeschaltener Kamera/Mikrofon tut.

Der oberste Repräsendant Deutschlands ist zur
Neutralität verpflichtet. Und seine Haupt-
aufgabe ist es, die Ehre und Würde
seiner *Untertanen* zu schützen.

So sehe ich das zumindest als juristischer Laie.
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe sieht
das wieder ganz anders.

Gern wüßte ich, wie Sie das
>als Bundeskanzlerin<
sehen?

Erhard Jakob

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Juni 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Bundesrepublik gilt der Grundsatz der Gewaltenteilung, das heißt, die Staatsgewalt ist auf mehrere Staatsorgane verteilt, um Machtkonzentration und -missbrauch zu verhindern.

Aus der Gewaltenteilung folgt, dass die Verfassungsorgane, also zum Beispiel die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfassungs- gericht, ihre Handlungen und Äußerungen gegenseitig nicht kommentieren. Das ist geübte Praxis in der Bundesrepublik. Sie hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt.

Dies vorausgeschickt, haben Sie bestimmt Verständnis dafür, dass die Bundeskanzlerin auch die Verwendung des Wortes „Spinner“ im Zusammenhang mit der NPD durch Bundespräsident Gauck nicht bewertet. Zumal, wie Sie richtig schreiben, das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat: „Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist auch die Verwendung des Wortes ‚Spinner‘ im konkreten Zusammenhang.“ Auch Verfassungsgerichtsurteile sind Äußerungen eines anderen Verfassungs- organs, die die Bundeskanzlerin nicht kommentieren kann und will.

Zur Einordnung der NPD möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Partei aus Sicht der Bundesregierung eine antidemokratische, fremdenfeindliche, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei ist, die wir gemeinsam entschieden bekämpfen.

Rechtsextremismus zu ächten ist eine politische und gesellschaftliche Daueraufgabe, die für die Bundesregierung von besonders hoher Bedeutung ist. Rechtsextremismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Sophie Kuhn
    am 11. Juni 2014
    1.

    Auch ein Bundespräsident darf die Wahrheit sagen, - auch er hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und ich persönlich sehe bei Rechtsradikalen keinerlei Grund deren vermeintliche Würde und Ehre zu schützen, - denn diese tun dies ja schon gar nicht .....

  2. Autor Helmut Krüger
    am 12. Juni 2014
    2.

    Als Bundespräsident Richard von Weizsäcker zum 40. Jahrestag der bis dato so bezeichneten Kapitulation von "Befreiung" sprach, war es gewiss der Mehrheit zumindest der Westdeutschen voraus. Wie es sich zu diesem Zeitpunkt mit den Ostdeutschen verhielt, will ich mal bewusst offen lassen ...

    Natürlich soll der nicht nur artige und brave Reden halten, die alle irgendwie zur Zustimmung bringen und die allenfalls dann hinter vorgehaltener Hand kritisiert werden.

    "Lieben Sie Deutschland?" wurde Gustav Heinemann gefragt. "Ich liebe meine Frau" hatte der darauf geantwortet. Dass ein Ruck durch das Land gehen müsse, wird mit Roman Herzog verbunden, Wacht auf, doch wofür? Dass nicht alles gemacht werden darf, was technisch möglich ist, dafür steht vielleicht Johannes Rau und dass der Islam zu Deutschland gehöre, wird mit Christian Wulff verbunden bleiben, trotz dessen Selbstbedienungsmentalität, dass es doch nicht verkehrt sein könne, auch gute Freunde an den Privilegien der Ämter teilhaben zu lassen. Die Auffassung war ja nicht falsch, nur in der Zeit und in der Region hat er sich geirrt.

    ;-

    Spinner mag einem Nord- oder Ostdeutschen leichter über die Lippen gehen als anderen.

    Es ist m. E. unehrlich, der NP'D als FORMAL legaler Partei alle legalen Mittel zukommen zu lassen und im Zweifelsfall dann solche Urteile fällen ZU MÜSSEN.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 12. Juni 2014
    3.

    Ich als *Max Mustermann bzw. Otto Normalverbraucher*
    kann die NPD-ler als >Spinner< bezeichnen und das
    habe ich per Zeitungsannonce auch oft getan.
    .
    Der Bundespräsident ist der oberste Schutzpatron aller
    rechten, linken und mittigen Schutzbefohlenen.
    .
    Er kann und muss kritisieren, wo Kritik angebracht ist.
    Allerdings darf er nicht beleidigend werden oder die
    Ehre und Würde seiner *Untertanen* angreifen.
    .
    Jetzt können die NPD-ler natürlich sagen:
    "Wer über mir steht, beleidigt micht nicht.
    Und wer unter mir steht, der kann
    mich nicht beleidigen."
    .
    Das wäre eine Art Sieg vür die NPD-Leute
    und den sollten wir diesen >Spinnern<
    nun wirklich nicht gönnen.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 15. Juni 2014
    4.

    Das Recht endet nicht an den Ländergrenzen
    und auch nicht an der Grenze zur Bundes-
    republik Deutschland. Im Prinzip endet
    das Recht auch nicht an der Grenze
    zu Europa. Das Recht ist
    grenzenlos.
    .
    Falls die NPD vor den Europäischen
    MenschenRechtsGerichtshof in
    Strassbourg zieht und dort
    gewinnt, wäre das eine
    schlimme Niederlage
    für den Rechtsstaat
    Deutschland.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 15. Juni 2014
    5.

    Ich wüßte zu gern, ob das als Beleidigung gilt,
    wenn ein Bürger einen Polizisten, einen
    Richter oder einen anderen Beamten
    als *Spinner* bezeichnet?

  6. Autor Erhard Jakob
    am 15. Juni 2014
    6.

    Nach meiner Rechtsauffassung darf der Bundespräsident,
    >Spinner< aus dem rechten, linken oder mittigen
    politischen Spektrum, nicht als *Spinner*
    bezeichnen.
    .
    Als >Privatmann< Dr. Joachim Gauck
    darf er es aus meiner Sicht schon.

  7. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 6 am 19. Juni 2014
    7.

    Ich denke mal, dass hier Joachim Gauck seiens des Bundesverfassungsgerichts mehr zugestanden wurde und dass es einen Unterschied ausmacht, ob der sich auf einen Marktplatz stellt und eine Flammenrede für diese und gegen jene Partei hält oder ob der das im Rahmen eines Schulunterrichts auf die Nachfrage eines Schülers so geantwortet hat.

    Die Zunge und sein Gehirn verknoten braucht niemand und genau das stand m. E. auf dem Sipiel.

    Überhaupt leben wir ja in einer Mediendemokratie, wo nichts und rein gar nichts unveröffentlicht bleibt. Von der sagenhaften After-Eight-Bestechungsaffäre eines Christian Wulff als Pennäler auf dem Schulhof, über Heiner Geisslers spontane Bemerkung bei der Stuttgart 21-Anhörung "Was wollen Sie?", "Wollen Sie den totalen Krieg?, Wollen Sie den totalen Sieg", was ihm als Verharmlosung der NS-Zeiten anzukreiden versucht wurde, bis hin zur nachvollziehbaren Antwort des seinerzeitigen Finanzministers Oskar Lafontaine, natürlich könne kein einziger Finanzminister jemals Steuererhöhungen für alle Zeien ausschließen. Darauf wurde dann am nächsten Tag getitelt: "Lafontaine schließt Steuererhöhungen nicht aus."

  8. Autor Erhard Jakob
    am 20. Juni 2014
    8.

    Helmut,
    .
    hier geht es weniger darum, dass jemand an Herzdrücken
    sterben soll. Es geht auch nicht darum, dass jemand
    seine Zunge oder sein Gehirn verknoten soll.
    .
    Und erst recht geht es nicht darum, was Oskar Lafontaine,
    Christian Wulff und Heiner Geisler vor vielen Jahren
    mal gesagt hat.
    .
    Es geht darum, dass der Bundespräsident der Bundes-
    präsident aller Deutschen ist. Das heißt, der LINKEN,
    der RECHTEN und der MITTIGEN.
    .
    Selbstverständlich kann er diesbezüglich auch Kritik
    anbringen, wenn Kritik angebracht ist. Allerdings
    muss diese sachlich und nicht beleidigend
    vorgetragen werden.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 20. Juni 2014
    9.

    Die Parteifreundin von Jürgen Möllemann(FDP)
    Frau Schwätzer, hat zu ihm gesagt:
    *Du intrigantes Schwein.*
    .
    Das ist ja auch erst mal in Ordnung. Nur das
    Dumme war, dass die Kameras und die
    Mikrofone noch nicht alle ausge-
    schalten waren.
    .
    Wenn das Herr Dr. Gauck bei einem Besuch
    eines Kindergartens gesagte hätte, wäre
    das auch kein Problem gewesen.
    .
    Er hat es aber als Bundespräsident
    vor eingeschaltener Kamera
    und Mikrofon gesagt
    .
    - und das ist das Problem.

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