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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Erich Weißmann am 09. Juli 2014
10230 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Chaos in der Auszahlung von Lebensversicherungen.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Direktversicherung - leider wird nur die halbe Wahrheit veröffentlicht. Vergleichen Sie ein reine Lebensversicherung (LV) mit der Direktversicherung(DV) dann erleben Sie bei der Auszahlung der DV ein reines Debakel. Keine Berücksichtigung von Altverträgen, jährliche Steigerung der Bemessungsgrenze und einiges mehr. (Details können vorgelegt werden)
Beispiel 50.000.-€ werden bei der LV nach Auszahlung besteuert. Der Verlust nach Abzug der Steuer sind ca. 1,5-2%. Bei DV zahlen Sie 10Jahre Kranken- und Pflegeversicherung. Somit ist der Verlust nach Abzug in den 10 Jahren 17,55%. Wo bleibt dann noch die Rentabilität für die Vorsorge im Alter?
Warum erfolgt keine Gleichbehandlung von privater Lebensversicherung, Rentenversicherung, Direktversicherung, Rieste Rente etc. Schon im Hinblick auf Gleichheit, Gerechtigkeit und reduziertem Aufwand wäre eine Gleichstellung sinnvoll - nur die Politik muss sich endlich mal mit den Auswirkungen von Gesetzen befassen und nicht immer ein neues Gesetz oben drauf packen. Es ist eher lobenswert, wenn die Politik ältere Gesetzt überarbeitet und korrigiert als den Kopf in den Sand zu stecken und nichts mehr von den Auswirkungen und Fehlentscheidungen wissen will.
Ich verbleibe in der Hoffnung dass Ihre politichen Mitstreiter uns Kollegen sich konkret mit dem Thema mal auseinandersetzen und nicht nur ablehnende Standards auf Anfragen abgeben.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. August 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Weißmann,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Gerne erläutern wir Ihnen den nicht ganz einfachen Zusammenhang zwischen den einzelnen Vorsorgemöglichkeiten im Rentensystem und deren Besteuerung. Die heutige Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die wichtigste, stärkste Säule ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung. Sie hat in Deutschland eine lange Tradition und ist eine der großen sozialen Errungenschaften. Sie funktioniert im Umlageverfahren: Aus den Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt die Renten der heutigen Rentner bezahlt. Im Unterschied zu privaten Versicherungen, die man freiwillig abschließt, ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbstständige sowie weitere besondere Personengruppen.

Betriebliche und private Altersvorsorge

Die betriebliche und die private Altersvorsorge bilden im deutschen Rentensystem die zweite und die dritte Säule. Eine zusätzliche Absicherung ist sinnvoll und notwendig, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Der Aufbau einer solchen Zusatzrente wird durch Befreiung von der Steuer- und Beitragspflicht und mit direkten, geldwerten Zulagen gefördert.

Einheitliche Regelung von Altersvorsorgeleistungen

Eine einfache und einheitliche Regelung von Altersvorsorgeleistungen ist sicher wünschenswert, stößt in der Praxis aber schnell an ihre Grenzen. Bereits die gesetzliche Vorsorge in der „ersten Säule“ ist nicht einheitlich. Es gibt die gesetzliche Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgung, die Künstlersozialversicherung, die Beamtenversorgung usw.

Auch die betriebliche Altersversorgung in der „zweiten Säule“ muss sich an den unterschiedlichen Verhältnissen der Berufstätigen orientieren, etwa den Unterschieden zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern.

Erfüllt beispielsweise ein Versicherungsvertrag, der vor dem 1. Januar 2005 als Altersvorsorgeleistung abgeschlossen wurde, bestimmte Voraussetzungen kann die Auszahlung des angesparten Kapitals einschließlich der Erträge steuerfrei erfolgen. Das gilt zum Beispiel für eine Direktversicherung mit mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit.

Für die private Vorsorge in der „dritten Säule“ müssen wiederum andere Maßstäbe gelten. Denn diese Vorsorge hat der Anspruchsberechtigte in der Regel aus Einnahmen finanziert, für die er bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.

Die Broschüre „Besteuerung von Alterseinkünften“ gibt einen Überblick über die Besteuerung der unterschiedlichen Formen von Alterseinkünften und informiert über bestimmte Abzugsmöglichkeiten:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Download...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Magdalena Pollmer
    am 12. Juli 2014
    1.

    Hallo Herr Erich Weißmann,
    ich sehe es genau so - unsere Politiker ruhen sich auf ihren Sesseln aus und verabschieden Gesetze deren Folgen sie gar nicht abschätzen können. Vor Jahren hat die Politik "gepredigt" Altervorsorge ist dringend erforderlich. Die Direktversicherung wurde mit Sozialbeitragsersparnis beworben. Nach Auszahlung wird der doppelte Beitrag gefordert?! Werden die ehrlichen Bürger nur noch belogen?! Es wird für die Versicherer immer schwerer werden junge Leute für Altersvorsorge zu gewinnen.
    Die Regierung muss dringend das GMG Gesetz von 2004 ändern!! Oder ist unsere Regierung bestrebt die Altersarmut zu organisieren?? Erwartet diese Regierung das die Rentner Minijobs annehmen um die hohen Raten an die Krankenkassen zu zahlen??
    Jeder Versicherte wartet auf die Auszahlung der jahrelangen Ersparnisse und wird wegen derartig planlosen Gesetzen um seine Ersparnisse gebracht!!
    Das ist Vertrauensbruch an ehrlichen Bürger!!

  2. Autor Erhard Jakob
    am 14. Juli 2014
    2.

    Anarchie und Chaos bei Lebensversicherungen, ist das eine.
    Anarchie und Chaos in den Gesetzen, ist das andere.
    .
    Selbst Fachanwälte sehen nicht mehr durch.
    Weil für ein *Pro-Gesetz* auf der anderen
    Seite ein *Kontra-Gesetz* existiert.
    .
    Aus diesem Grund gewinnt immer der, der das meiste Geld hat.
    Der kann nämlich den anderen Rechtsuchenden solange
    vorsich hertreiben, bis er kein Geld mehr
    hat und aufgeben muss.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 14. Juli 2014
    3.

    Zu *Vertrauensbruch an ehrlichen Bürgern!!*
    .
    Die Hauptschuld, an der Misere,
    haben wir Wähler.
    .
    Schließlich haben wir >Kleinen< die MdL´s,
    MdB´s und MdEP´s in ihre hohen
    Ämter gehoben.
    .
    Doch diese Leute kriegen jetzt von beiden
    Seiten (Armen und Reichen) Druck.
    .
    Wenn sie sich nicht dem Druck der Reichen
    beugen, bekommen sie von ihnen kein
    Geld, das sie verteilen können.
    .
    Wenn sie sich dem Druck der Reichen- und
    somit Machthabenden beugen, werfen
    die Wähler sie bei der nächsten
    Wahl aus dem Parlament.
    .
    *Was tun sprach Zeus, die
    Götter sind alles besoffen.*

  4. Autor Herbert Heins
    am 28. Juli 2014
    4.

    1. Es ist schon schlimm genug, wenn Betriebsrenten verbeitragt werden, aber das ist Gesetz. Aber auch noch Direktversicherungen, die bei den Altverträgen (vor 2005) bereits einmal verbeitragt wurden, nun nochmals mit dem vollen Satz (17,55%) zu belegen und das auch noch rückwirkend, also per Vertragsbruch, das ist schon an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Lehre daraus: Mache keinen Vertrag mit dem Gesetzgeber, denn er wird den Vertrag nach Belieben brechen! "Pacta sunt servanda" gilt nicht für die gesetzlich Versicherten.
    2. Hinzu kommt, dass die gesetzl. Krankenkassen sämtliche Direktversicherungen mit Versorgungsbezügen des Arbeitgebers gleichsetzen! Aber nur wenn es auch eine Versorgungszusage des AG gegeben hat, darf kassiert werden. Die Kassen ignorieren das Bundesverfassungsurteil 1 BvR 1660/08 v. 28.9.2010, Abschnitt III b
    Randnote 12:" ...Voraussetzung hierfür ist, dass die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge von der Versorgungszusage des Arbeitgebers umfasst sind..." Die meisten Direktversicherungen werden duch Eigenleistung das Arbeitnehmers gespeist und es gibt keine solche Zusage des AG. Wozu auch, wenn er doch nur das Geld seines AN auf dessen Wunsch an eine Lebensversicherung weiterleitet. Dieser wichtige Unterschied wird uni sono von den GKV ignoriert und man spricht, wenn überhaupt, von Einzelfällen. Sind ca 7 Millionen Direktversicherungen Einzelfälle?

  5. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juli 2014
    5.

    Herbert,
    wir sollten daran denken, dass WIR >die Wähler< die Abgeordneten,
    die diese Gesetze beschlossen und verabschiedet haben,
    in ihre hohen Ämter hinein gewählt haben.
    .
    Doch das zu wissen bringt uns auch nicht weiter.
    Schließlich sind die Nächsten auch nicht besser.
    .
    Wenn sich bessere zu Wahl gestellt hätten,
    hätten wir doch die besseren gewählt.
    .
    Verträge schließen hilft in der Regel immer nur dem Stärken.
    Solange sich beide vertragen ist ja gut. Falls nicht (mehr),
    dann sitzt der Stärkerer (Reichere) immer am längeren
    Hebel und kann den Schwächeren (Ärmeren)
    verhungern lassen.
    .
    Das hat zwar nicht mit einem Rechtsstaat zu tun.
    In Deutschland ist es aber im Prinzip so.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 01. August 2014
    6.

    Chaos entsteht, dann wenn der Stärkere
    geschlossene Verträge bricht und das
    Gericht den Vertrags- bzw. Rechts-
    brecher gewähren läßt.
    .
    Wenn der Schwächere Verträge bricht,
    entsteht kein Chaos. Dann wird dieser
    per Gericht dazu gezwungen, den ge-
    schlossenen Vertrag einzuhalten.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 03. August 2014
    7.

    Wenn >IM NAMEN DES VOLKES<
    Unrecht -zu Recht- gemacht wird,
    verlieren die Opfer von Rechts-
    verletzungen das Vertrauen in
    die Rechtssicherheit unserer
    Demokratie bzw. Staates.
    .
    Ergebnis:
    Die Opfer, ziehen nicht mehr vor Gericht.
    Sondern heilen die begangenen Rechts-
    verletzungen selbst.
    .
    Selbstjustiz ist aber der Anfang
    von Anarchie und Chaos.

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