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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Magdalena Pollmer am 20. Juni 2014
31105 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Beiträge zur Krankenversicherung auf Auszahlung Direktversicherung

Sehr geehrte Frau Merkel,
auch ich bin von den Beitragszahlungen an die Krankenkasse betroffen. Diese Altersvorsorge wurde vor 15 Jahren in meiner Firma vom Arbeitgeber sehr beworben mit Ersparnis der Sozialkosten sowie Steuer. Bei der Steuer habe ich draufgezahlt (Pauschal 20%) Unser Steuersatz ca. 18%. Die Überschussbeteiligung war gering und deckt die geforderten Beiträge der Krankenkasse nicht - Draufgezahlt!! - Gespart hat der Arbeitgeber und die Versicherung. Nun wird mein Auzahlungsbetrag als Rente definiert (es war mein hart verdienter Lohn!!) Ich bin noch kein Renter! Besser hätte ich jedes Jahr von diesem Geld meiner Familie und mir etwas gegönnt - dann müßte ich jetzt nicht mit der Enttäuschung und dem Vertragsbruch leben. Mein Vertrauen in Staat und Regierung ist gebrochen. Allen Mitbürgern werde ich von Altersvorsorge abraten - es können ja während der Vertragslaufzeit Gesetze erlassen werden, die Alles zu Nichte machen?! Es tut mir sehr leid für alle jungen Menschen, die sich für jedwede Art der Altervorsorge entschließen. In diesem Staat kann es auch ein großer Verlust werden. Es ist nicht korrekt wenn ich für meinen Lohnanteil (Beitrag zur Direktversicherung) auch noch den Arbeitgeberanteil zusätzlich nachzahle obwohl bei Vertragsabschluß Beitragsfreiheit versichert wurde. Pflegeversicherung gab es vor 15 Jahren noch nicht und auch die Krankenkassenbeiträge waren damals noch geringer. Für mein damals verdientes Geld sind die jetzigen Beitragssätze nachzuzahlen?
Handelt es sich um eine fehlerhafte Anwendung des Gesetzes von 2004??
Ich bitte um Einstellung dieser Zahlungsforderungen der Krankenkassen.
Mit freundlichen Grüßen
Magdalena Pollmer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Pollmer,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit 2004 müssen Empfänger von Betriebsrenten volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Beitragszahlungen beginnen mit der Auszahlung beziehungsweise mit der Rentenphase des Vertrages. Sie laufen über zehn Jahre, wenn eine Kapitalauszahlung erfolgte. Das Bundes- verfassungsgericht hat diese Rechtslage ausdrücklich bestätigt.

Grundsätzlich ist es so, dass die betriebliche Altersvorsorge trotz der Beitragspflicht eine solide Zusatzabsicherung bietet. Zum einen wird die Auszahlung durch den Insolvenzschutz gewährleistet und zum anderen können Förderungen des Staates in Anspruch genommen werden.

Die Feststellung der Beitragspflicht ist Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen. Es empfiehlt sich daher die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Krankenkasse beziehungsweise der zuständigen Aufsichtsbehörde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit noch deren rechtliche Bewertung vornehmen kann und darf.

Noch ein Hinweis: Sie könnten Ihren Vertrag auch in einer persönlichen Beratung durch die Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Weitere Informationen: https://www.verbraucherzentrale.de/home

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 01. Juli 2014
    1.

    Ich finde den Vorschlag von Justizminister von NRW Th. K. (SPD)
    Gerichtsverhandlungen per TV zu übertragen und dadurch das
    Vertrauen und die Rechtssprechung bzw. Rechtsstaat
    zu stärken.
    .
    Bei diesem Verfahren hätte man deutlich sehen können,
    welche Richter sich dagegen und welche Richter
    sich dafür ausgesprochen hätten.
    .
    Das gleiche gilt für die Politiker, bzw. Parteien.
    .
    Tranzparenz in der Rechtsprechung ist gut.
    Aber leider wird nicht eimal die bestehende
    Möglichkeit genutzt um die Richter bei
    ihrer sicher nicht leiten Arbeit,
    zu beobachten.
    Öffentlich

  2. Autor Erich Weißmann
    am 09. Juli 2014
    2.

    Direktversicherung - leider wird nur die halbe Wahrheit veröffentlicht. Vergleichen Sie ein reine Lebensversicherung (LV) mit der Direktversicherung(DV) dann erleben Sie bei der Auszahlung der DV ein reines Debakel. Keine Berücksichtigung von Altverträgen, jährliche Steigerung der Bemessungsgrenze und einiges mehr.
    Beispiel 50.000.-€ werden bei der LV nach Auszahlung besteuert. Der Verlust nach Abzug der Steuer sind ca. 1,5-2% = 1.500€Steuern. Bei DV zahlen Sie 10Jahre Kranken- und Pflegeversicherung. Somit ist der Verlust nach Abzug in den 10 Jahren 17,55% = 8.775€. Somit ist die DV ein reines Verslustgeschäft ist. Der Verlust der DV gegenüber der LV ist 7.275.-€ und dazu noch eine geringere Rente! Warum werden wir Bürger so bestraft??? Wo bleibt dann noch die Rentabilität für die Vorsorge im Alter?
    Warum erfolgt keine Gleichbehandlung von privater Lebensversicherung, Rentenversicherung, Direktversicherung, Rieste Rente etc. Schon im Hinblick auf Gleichheit, Gerechtigkeit und reduziertem Aufwand wäre eine Gleichstellung sinnvoll - nur die Politik muss sich endlich mal mit den Auswirkungen von Gesetzen befassen und nicht immer ein neues Gesetz oben drauf packen. Es ist eher lobenswert, wenn die Politik ältere Gesetzt überarbeitet und korrigiert als den Kopf in den Sand zu stecken und nichts mehr von den Auswirkungen und Fehlentscheidungen wissen will.
    Aber von den sog. Volksvertretern (erinnern Sie sich an Ihren Eid vor dem Bundestag!) kommen nur nichtssagende Argumente, sich aber mal mit dem Thema konkret auseinander zu setzen kostet zu viel Mühe!

  3. Autor Erhard Jakob
    am 15. Juli 2014
    3.

    *Recht ist Ländersache!* So gesehen geht es nicht nur um die
    Abgeordneten im Bundestag, sondern auch im Landtag.
    .
    Und was den Eid angeht, den müssen auch die
    gewählten Volksvertretern an anderen
    Parlamenten leisten.

  4. Autor Magdalena Pollmer
    am 15. Juli 2014
    4.

    Ich habe zu diesem Thema mit meinen Anwalt gesprochen.
    Unsere Regierung muß das Gesetz bzw. die Ausführungsbestimmungen ändern!!! Solange dies nicht geschieht enden sämtliche Klagen negativ!! Das ist kontaproduktiv für die Altersvorsorge in Deutschland. Hallo Regierung - wach werden - hier läuft was ganz gewaltig schief - das kann ein "Eigentor" werden!!

  5. Autor Erhard Jakob
    am 19. Juli 2014
    5.

    Magdalena, was Ihr Anwalt gesagt hat, hat der Wert Null!
    Ein anderer Anwalt sagt genau das Gegenteil
    und seine unverbindliche Rechtsauskunft
    hat ebenfalls den Wert Null.
    .
    Es gilt:
    *Ein Sachverhalt + zwei Anwälte = Drei Meinungen!*
    .
    Und das mit den *Eigentoren* ist auch so eine Sache.
    Wenn ein Schiedsrichter >heimlich< bei einer
    Mannschaft "mit spielt" und das "Eigentor"
    nicht anerkennt, kann man auch
    nichts machen!

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