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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor cornelia hoedtke am 25. Juni 2014
10608 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Alkoholsucht von Ärzten

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Mein Name ist Cornelia Hödtke. Es besteht unbedingt Handlungsbedarf bei Alkoholsucht von Ärzten!
Seit 2009 - 2011 konnte ein Alkoholkranker Neurochirurg über 20 Patienten schädigen. Die Klinik hat das vertuscht. Ich bin eine der Patienten. Sitze seitdem im Rollstuhl und bin zum Pflegefall geworden! Die Klinik hat den Chirurgen,dann 2011 entlassen. Zu spät für uns geschädigte Patienten! Wir Patienten hätten doch ein Recht auf Körperliche Unversehrtheit gehabt. Das ist doch in unserem Deutschen Rechtsstaat als Gesetz verankert!!
Ich möchte Sie bitten,dass sich in diesem skandalösen Fall, das Bundesgesundheitsministerium damit befasst. Ich habe das Bundesgesundheitsministerium, ausführliche Dokumentationen über den Fall zugeschickt. Ich hoffe das Interesse besteht. Zum Schutz der Patienten!
Ein Video über den Fall und über Alkoholsucht von Ärzten ist im Internet zusehen. Betrunken im Operationssaal XL-Version vom 10.06.14 Bitte anschauen!
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Hödtke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Hödtke,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir haben Ihre Zeilen mit großer Betroffenheit gelesen. Es tut uns sehr leid, dass Sie ein so schweres Schicksal tragen müssen.

Die Aufsicht über die ärztliche Berufsausübung sowie über die Krankenhäuser liegt ausschließlich bei den Bundesländern. Die Bundesregierung hat daher keine Möglichkeit, konkrete Fälle ärztlichen Verhaltens oder einzelne Geschehnisse in Krankenhäusern zu prüfen.

Bei Fehlverhalten von Mitarbeitern – Alkohol im Dienst zählt selbstverständlich dazu – hat der Arbeitgeber die Pflicht, rechtzeitig Konsequenzen zu ziehen. Liegt ein berufswidriges, gegebenenfalls strafbares Verhalten des Arztes vor, sind die Ärztekammer und die Landesgesundheitsbehörde sowie die regionale Staatsanwaltschaft zuständig. Diese Stellen entscheiden auch darüber, ob die ärztliche Approbation entzogen wird. Im Fall des behandelnden Chirurgen sind, wie Sie schreiben, Konsequenzen gezogen worden.

Weder die Bundesregierung noch das Bundesgesundheitsministerium kann auf die Entscheidungen der Länder-Aufsichtsbehörden bzw. der betroffenen (Landes-) Ärztekammer Einfluss nehmen. Deshalb hat das Bundes- gesundheitsministerium Ihnen mit Schreiben vom 7. Juli 2014 mitgeteilt, dass Sie sich an das Landessozialministerium wenden müssen, das für das betreffende Krankenhaus zuständig ist.

Beim der Frage des Schadensersatzes hat die Bundregierung gehandelt. Bisher mussten geschädigte Patienten mühsam und häufig lange um Schadensersatz und Schmerzensgeld prozessieren. Um entschiedener gegen Behandlungsfehler vorzugehen und die Rechte der Patienten zu stärken, hat die die Bundesregierung das Patientenrechtegesetz 2013 reformiert. Das Gesetz regelt, dass bei schweren Behandlungsfehlern die Beweislast nicht mehr beim Patienten liegt. Außerdem sind die gesetzlichen Kassen verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Prüfung von Behandlungsfehlervorwürfen kostenlos zu unterstützen. Sie müssen die Mitglieder beraten und die Behandlungsunterlagen bei den Ärzten einfordern, um den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung zu beauftragen.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die Verbraucherzentralen und Selbsthilfeorganisationen bieten kostenlose Beratungen an. Ist der Fehler im Krankenhaus entstanden, können sich Patienten auch an die Klinikleitung oder Patientenbeschwerdestelle des Krankenhauses wenden.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen in Ihrem besonderen Fall konkret nicht weiterhelfen können.

Weitere Informationen:

http://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/A...

http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BMG/_4...

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/07/...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 26. Juni 2014
    1.

    Cornelia,
    .
    so schlimm wie die auch Sache ist. Aber ich glaube kaum,
    dass sich die Bundesregierung dafür zuständig fühlt.
    .
    Das ist eine Sache für einen Rechtsanwalt, wenn
    die Versicherung bzw. das Krankenhaus hierfür
    keinen Schadensausgleich zahlen will.
    .
    Natürlich wird das wieder mit der
    Beweislast schwierig werden.
    .
    Gern wüßte ich, wie die finanzielle
    Sache gegenwärtig geregelt ist.
    Und wie Sie sich den Ausgleich
    zukünftig vorstellen?

  2. Autor cornelia hoedtke
    am 28. Juni 2014
    2.

    Erhard,

    Habe einen Anwalt für Medizinrecht.
    Es ist noch nichts geregelt.!

    Beantragt ist:
    Entsprechender Immaterieller Schaden
    Fiktive Haushaltshilfe -Kosten
    Sonstige Materielle Kosten

    Immaterieller Vorbehalt
    Fiktive Haushaltsführungs-Kosten Zukunft
    Materieller Vorbehalt

    Ich wurde 2011 operiert. Nach meiner OP wurde der Chirurg, fristlos gekündigt.
    Seit 2009 wird gegen den Chirurgen bei der Staatsanwaltschaft, wegen fahrlässiger Körperverletzung in mehreren Fällen ermittelt. Er konnte bis 2011 weiter operieren. Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich frage mich immer wieder warum! Die Ärztekammer,die Krankenkasse und auch die Staatsanwaltschaft haben nicht hinterfragt, warum es immer wieder zu Schädigungen seiner Patienten kam. Warum ist es niemanden aufgefallen?

  3. Autor Erhard Jakob
    am 01. Juli 2014
    3.

    Hallo Cornelia,
    .
    ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg. Vor allem wünsche
    ich Ihnen viel Kraft und Geduld, die werden
    Sie besonders brauchen.
    .
    Der Titel ist aber aus meiner Sicht zu pauschal. Natürlich
    gibt es alkoholsüchtige Ärzte aber man darf nicht
    alle über einen Kamm scheren.
    .
    Genauso gut gibt es auch alkoholsüchtige, Rechtsanwälte,
    Richter, Journalisten, Politiker und Würdenträger
    der Kirchen. Auch hier darf am aber auch
    nicht alle über einen Kamm scheren.
    .
    Strafrecht und Zivilrecht ist bei uns noch sehr getrennt.
    Das heißt, wenn der Arzt strafrechtlich zur Verant-
    wortung gezogen wird, bekommen Sie von der
    Versicherung noch kein Geld.
    .
    Die Versicherung wird erst einmal nicht zahlen und
    den Prozess auf den Sankt Nimmerleinstag
    hinaus verzögern.
    .
    Sie können mich auch gern mal anrufen.
    Gern würde ich mit Ihnen eines kleines
    *Fach-Gespräch* führen.
    .
    Alles Gute
    Erhard

  4. Autor Erhard Jakob
    am 02. Juli 2014
    4.

    Es ist schlimm, wenn ein Mensch unter Alkoholeinfluß
    arbeitet! Und noch viel schlimmer ist es, wenn
    dadurch Menschen zu schaden komme.
    .
    Doch wie will man es bezeichnen, wenn Menschen
    nüchtern und vorsätzlich anderen einen
    Schaden zu fügen.
    .
    Nehmen wir die Richter!
    .
    Angenommen, der Richter und der Beklagte spielen
    im gleichen Golf-Club und sind befreudent. Vor
    Gericht gibt er dem Beklagten Recht, obwohl
    der Kläger Recht hat.
    .
    Aus meiner Sicht ist diese Sache viel schlimmer,
    als wenn ein besoffener Artz einem Raucher
    versehentlich ein falsches Bein abnimmt.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 05. Juli 2014
    5.

    Einerseits finde ich es gut und richtig, dass den offensichtlichen
    >Abstimmungs-Manipulationen< jetzt ein Riegel
    vorgeschoben wurde.
    .
    Allerdings ist das aber nur scheinbar so.
    .
    Manipulationen der registrierten Nutzer sind weiterhin
    möglich. Nutzer, die 10 x angemeldet sind, können
    weiterhin 10 x abstimmen.
    .
    Für mich stellt sich die Frage, warum hier anonym
    (nicht öffentlich) abgestimmt wird? Viel besser
    bzw. tranzparenter und gerechter ist doch
    eine öffentlich >namentliche<
    Abstimmung.
    .
    So könnten auch nicht registrierte
    Nutzer der Seite abstimmen.
    .
    Zur Zeit gilt weiterhin:

    *Im Dunkeln lässt sich
    gut munkeln.*

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