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Beantwortet
Autor Nils Monreal am 21. August 2014
10079 Leser · 1 Kommentar

Soziales

GEZ von Steuer bezahlen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

so gut wie jeder kennt das Problem, einmal umgezogen und umgemeldet kommen sofort Briefe von der der GEZ um den Rundfunkbeitrag einzufordern. Oft bezahlt man noch für den "alten" Haushalt und muss nur die Anschrift anpassen lassen. Leider ist dies telefonisch nicht möglich, da die Leitungen stendig besetzt sind. Ich habe per Einschreiben einen Brief verschickt, der ebenso ignoriert wurde.

Zu meiner Frage:
besteht die Möglichkeit den Rundfunkbeitrag per Steuer zu bezahlen? Das wäre sozial gerechter und würde einen großen Teil an Bürokratie und Nerven sparen. Der Beitragssatz kann so festgesetzt werden, dass die gleichen Einnahmen entstehen und die Gelder auch an anderer Stelle als Verwaltung (z.B.: Dokumentationen für Radio/TV ...) genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Monreal

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. September 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Monreal,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie sprechen die GEZ an, die inzwischen – seit Jahresbeginn 2013 – „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt. Damit einher ging die Einführung der sogenannten Haushaltsabgabe durch die Bundesländer. Die gilt unabhängig davon, wie viele Bewohner pro Haushalt Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen oder auch nicht.

In Deutschland sind die Bundesländer für das Rundfunkwesen und seine Finanzierung zuständig. Das ist im Grundgesetz so festgelegt. Daher kann die Bundesregierung die Ausgestaltung des 2013 eingeführten Rundfunkbeitrags – also dessen Höhe oder auch die Art der Erhebung - nicht beeinflussen.

Deshalb von unserer Seite einige allgemeine Anmerkungen: Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, DLR). Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag ist der so genannte „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“. Alle 16 Bundesländer haben diesen Staatsvertrag mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio geschlossen. Änderungen dieses Staatsvertrages können ausschließlich die Länder veranlassen. Sie müssen dabei allerdings die Programmautonomie der Sender berücksichtigen.

Über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks entscheidet die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder. Der Beitragsservice erhebt den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Einrichtung steht für alle Fragen zum Rundfunkbeitrag zur Verfügung, die Kontaktdaten sind unten angegeben.

Weitere Informationen:

Adresse des Ständigen Vorsitzes der Rundfunkkommission der Länder:

Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Peter-Altmeier-Allee 1 55116 Mainz

Zum Rundfunkbeitrag: www.rundfunkbeitrag.de

Zum aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: http://www.die-medienanstalten.de/?id=111

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 08. September 2014
    1.

    Nils,
    es geht schon seit vielen Jahren darum, dass der Rundfunkbeitrag
    mit der Steuer verrechnet werden soll. Allerddings wurden
    diesbezüglich noch keine Gesetze verabschiedet.
    .
    Das gleiche gilt für die Vereinfachung
    der Steuererklärung (Bierdeckel).
    .
    Auch hier ist keine
    Bewegung.

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