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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Joachim Beyer am 25. September 2014
8215 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Renteneintritt als Schwerbeschädigter

Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich bin 1954 geb., bin seit 1978 50% Schwerbeschädigt.
Ich möchte mit Vollendung meines 60. Geburtstages in Rente gehen.Nach Auskunft meiner Rentenstelle ( Kreis Saalfeld -Rudolstadt ) wäre dies erst mit 63 Jahren und 8 Monaten ohne Abzüge möglich. Dies finde ich einfach sozial ungerecht ! ...also soll ich noch 8 Monate länger Arbeiten wie ein gesunder Mensch....Schriftlich von der Rentenstelle habe ich die Möglichkeit mit 60 Jahren und 8 Monaten in Rente zu gehen aber mit einem Abzug von 3 Jahren ( also 10,8 % Abzüge ) Dies kann doch nicht sein oder ? Ich habe mit Beginn des nächsten Jahres meine 45 Arbeitsjahre voll, war nie Arbeitslos oder dergleichen !
Ich finde hier kann etwas nicht stimmen und bitte Sie höflichst mir mal eine klare aussagekräftige Auskunft mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Beyer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Oktober 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Beyer,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihrem Beitrag entnehmen wir, dass Sie Jahrgang 1954 sind. Danach könnten Sie mit 63 Jahren und acht Monaten in Rente gehen. Ihr frühester vorzeitiger Rentenbeginn läge mit einem Abschlag von 10,8 Prozent bei 60 Jahren und acht Monaten.

Wenn Sie mit 63 Jahren und acht Monaten in Rente gehen, müssen Sie nicht länger arbeiten als jemand ohne Behinderung. Für Menschen ohne Behinderung liegt die Regelaltersgrenze Ihres Geburtsjahrgangs bei 65 Jahren und acht Monaten.

Das Rentenrecht ist sehr komplex und bietet viele Möglichkeiten. Umso wichtiger ist eine gute Beratung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zu Ihrer individuelle Situation nicht Stellung nehmen kann.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, aufgrund der komplexen Sachlage Expertenrat einzuholen und sich von der Deutschen Rentenversicherung über mögliche Alternativen aufklären zu lassen. Die Experten der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 1000 4800. Dort können Sie auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2014
    1.

    Wenn es im Gesetzbuch so steht, da kann
    die Bundeskanzlerin auch nicht machen.
    .
    Sie muß Gerechtigkeit üben
    gegenüber >Jedermann<.

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