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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor yvonne wichmann am 16. Dezember 2014
9537 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

wie kann es sein das man nicht krankenversichert sein kann

Sehr geehrte frau Kanzlerin,
wie kann es sein das man nicht mehr krankenversichert sein kann.
Mein Lebensgefährte ist 63 Jahre alt und wir leben seit 8 Jahren zusammen er hat sein Job 2008 verloren anschließend war ich 2012 betriebsbedingt gekündigt worden.
Mein Lebensgefährte ist seit 1984 Privatpatient.
mit der damaligen Arbeitslosigkeit ist er sehr krank geworden.
Sein Arbeitslosengeld 1 war nach zwei Jahren erschöpft und er hat auf Grund seines Alters kein Job mehr bekommen.
Wir sind absolut verzweifelt man wird mit sein Problem vom Staat allein gelassen.
Wir haben das Job Center aufgesucht wir sind drei Personen uns wurde Hartz 4 abgelehnt.
Seine Vollerwebsunfähigkeitrente wurde auf drei Personen als Unterhalt berechnet,
ich Mus mich der Zeit auch freiwillig versichern was wir mit der Rente nicht mehr gestämmt bekommen.
Mein Lebensgefährte ist Vollerwebsunfähig er hat krebs, eine Herzschwäche, Osteoporose und, Copd,
da wir uns die private Krankenversicherung nicht leisten können ist er der Zeit nicht krankenversichert.
ich habe schon alles gedengliche versucht das er gesetzlich versichert sein kann.
aber leider keine Chance und es tut mir in der Seele weh wenn ich doch zusehen Mus wir er von Tag zu Tag abbaut.
liebe frau Kanzlerin das ist doch kein Sozialstaat!
Sondern sehr ungerecht.
Mit freundlichen Grüßen
y.wichmann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Januar 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Wichmann,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Krankenversicherung ist ein zentraler Baustein unseres Sozialstaates. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle.

Ausnahme: Das Einkommen übersteigt eine bestimmte Grenze. Sie liegt 2015 bei einem Jahresarbeitsentgelt von 54.900 Euro. Wer mehr verdient, kann selbst entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bleibt, sich privat versichert oder Behandlungskosten selbst trägt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Bezieher hoher Einkommen in einem geringeren Maße sozialen Schutz brauchen. Die Entscheidung, die gesetzliche Krankenversicherung – die GKV – zu verlassen, ist bindend. Der Rückweg aus einer privaten Versicherung (PKV) in die GKV ist nur in wenigen Fällen möglich.

Es kann passieren, dass manche Menschen durch veränderte Lebensumstände die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können. Zum Beispiel Selbstständige, die gut verdient haben, dann aber insolvent wurden oder hohe Einkommensverluste hinnehmen mussten. Denn anders als bei der GKV richtet sich der Beitrag nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, sondern nach Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko.

In der Vergangenheit führte das dazu, dass Menschen ohne Versicherungsschutz dastanden. Um das zu verhindern, verpflichtete die Bundesregierung die privaten Krankenversicherungsunternehmen, ab dem 1. Januar 2009 einen Basistarif einzuführen. Der Basistarif hilft all denjenigen, die in der PKV sind und die Beiträge nicht mehr aufbringen können. Anders als sonst in der privaten Versicherung darf keinem die Aufnahme verweigert werden. Wer mindestens 55 Jahre alt ist oder eine Rente bezieht oder nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen kann, darf in den Basistarif wechseln. Der Basistarif orientiert sich nach Beitrag und Leistung an der GKV.

Sollte auch die reduzierte Beitragslast im Basistarif noch zu hoch sein, kann der Beitrag um die Hälfte verringert werden. Die privaten Versicherer verlangen in der Regel eine Bescheinigung über die Hilfsbedürftigkeit, bevor sie den Beitrag reduzieren. Eine solche Bescheinigung kann man beim Sozialamt oder Jobcenter beantragen. Liegt dann immer noch eine Hilfsbedürftigkeit vor, steht den Betroffenen – auf Antrag - staatliche Unterstützung zu.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus der Ferne nicht beurteilen können, warum im Einzelnen Ihr Partner derzeit keine Krankenversicherung hat. Wir können von hier aus Ihr Anliegen weder individuell prüfen noch rechtlich bewerten.

Möglicherweise kann Ihnen die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) weiterhelfen. Die UPD berät Patientinnen und Patienten rund um das Thema Gesundheit. Es gibt 21 regionale Beratungsstellen im ganzen Bundesgebiet. Auch eine telefonische Beratung ist möglich unter 0800 0 11 77 22.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 09. Januar 2015
    1.

    Das ist ein Problem. Ein Problem, für das auch die Politik verantwortlich ist. Leider gehören die Rücklagen bei der Krankenversicherung dem Versicherer und nicht dem Kunden. Deshalb gibt es für Bestandskunden keinen Markt. Er ist an seinen Versicherer gekettet. Darum können die Versicherer im Alter ihre Kunden richtig abzocken.
    Beim Eintritt in die PKV weiß man nicht, wie viel des Beitrages in die Rücklage geht. Das ist auch ein Geheimnis der Versicherung. Die günstige Versicherung ist unter Umständen nur deshalb günstig, weil keine Rücklagen gebildet werden. Dann müssen die Tarife im Alter völlig überteuert sein.

    Zuerst einmal wäre es Aufgabe der Regierung, das zu ändern. Aber da sind die Lobbyisten stärker. Man fragt sich, warum der Wettbewerbskommissar in Brüssel das zulässt. Es wäre auch sein Job, das abzustellen.

    Wenn es nach mir ginge, dann würde bei jeder Beitragserhöhung mitgeteilt, wie hoch die Rücklage ist, die man mitnehmen könnte. Mit dieser Information könnte man zu anderen Versicherern gehen und nach einem günstigeren Tarif suchen.
    Wenn der Kunde beim Wechsel seine Rücklagen mitnehmen könnte, wäre vielleicht auch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich.

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