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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Beantwortet
Autor Christina Hengge am 23. Januar 2015
9161 Leser · 1 Kommentar

Gesundheit

Ungerechtigkeit bei der Beitragszahlung für die Krankversicherung während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
folgende Situation:
Ehemann: Privat versichert
Ehefrau: Freiwillig-gesetzlich versichert, befindet sich in Elternzeit/bezieht Elterngeld. (Hier bin ich natürlich sehr dankbar, dass dieses 2007 eingeführt wurde und weiß es sehr zu schätzen.)
Frage zur Regelung Krankversicherungsbeitrag während Elternzeit
Ich ging davon aus, während der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert zu sein. Nach Ablauf der Elternzeit kommt nun aber die Nachforderung von mehreren 1000€!
1:Pflichtversicherte werden beitragsfrei weiterversichert. Warum nicht alle gesetzlich Versicherten?
Wie darf es sein, dass solch starke Ungerechtigkeit zwischen pflicht- und freiwillig gesetzlich Versicherten besteht?
2. Wie darf es sein, dass der Beitrag zur Krankenversicherung während der Elternzeit von der Versicherungsart (privat oder gesetzlich) und (wenn dieser privat ist) Höhe des Einkommens des Ehemanns abhängt?
Es sollte egal sein, ob der Partner privat oder gesetzlich versichert ist und was er verdient. Es geht hierbei um mich alleine! Es sind MEINE Beiträge und hat ganz und gar nichts mit meinem Mann zu tun.
4. Ich zahle Unmengen in die Krankenkasse Monat für Monat, Jahr für Jahr. Was spricht dagegen für die Elternzeit (wenigstens das erste Jahr) ALLE gesetzlichen Mitglieder beitragsfrei zu versichern? Warum liebe Frau Merkel werden hier nicht alle gleich behandelt?
5. Warum haben die Krankenkassen keine Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern? Es darf doch nicht sein, eine derartig Hohe Forderung erst nach Ablauf der Elternzeit zu erhalten,
Falls mein Beitrag beantwortet wird, freue ich mich über Beantwortung jeder einzelner Frage separat. Ich bitte um klare für jedermann verständliche Worte.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
C.Hengge

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Februar 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Hengge,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems. Sie basiert auf Solidarität: Die Gesunden helfen den Kranken. Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung. Der Beitrag richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, nicht nach Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko.

Anders funktionieren die privaten Krankenversicherungen (PKV). Sie sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Absicherung gegen krankheitsbedingte Kosten anbieten. Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen.

Arbeitnehmer ab einem Jahreseinkommen von 54.900 Euro können entscheiden, ob sie freiwillig in der GKV bleiben wollen oder sich privat versichern möchten. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Bezieher hoher Einkommen in einem geringeren Maße des sozialen Schutzes bedürfen. In der Regel ist die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung bindend, ein Rückweg kaum möglich.

Wer freiwillig in der Solidargemeinschaft GKV bleibt, ist auch im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Dauer der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezuges beitragsfrei mitversichert, wenn der Ehepartner Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Denn dann würde dem Grunde nach (ohne die eigene freiwillige Mitgliedschaft) ein Anspruch auf Familienversicherung bestehen. Denn – wie schon gesagt - anders als bei privaten Versicherungen ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft. Und diese Solidarität erstreckt sich auch auf Familienmitglieder, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen.

Ist der Ehepartner privat versichert, sind die Regelungen folgendermaßen: Grundlage für die Berechnung des GKV-Beitrags sind das Einkommen des Elternteils, das in Elternzeit ist, plus Einkommensanteile des privat versicherten Elternteils, verringert um Abzugsbeiträge für Kinder. Eine abgeleitete Familienmitversicherung kommt nicht in Betracht, da der Ehepartner nicht in der GKV Mitglied ist.

Genaueres zur Berechnung des Beitrags für freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter dem Stichwort: Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder vom 10.12.2014.

http://www.gkv-spitzenverband.de/startseite/startseite.jsp

Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten.

Warum Ihre Krankenkasse nach der Elternzeit Beiträge nachforderte, können wir von hier aus nicht beurteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihr Anliegen weder individuell prüfen noch rechtlich bewerten können. Einen guten Überblick über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, über ihren Aufbau und die Versorgung mit medizinischen Leistungen bietet die Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums „Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung“.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publi...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 02. Februar 2015
    1.

    Aus Konkurenzgründen handhabt diese Sache offenbar jeder Kasse anders.
    Aus meiner Sicht wäre es besser, dass es insgesamt nur eine Krankenkasse
    gebe. Dann würden solche Sachen erst gar nicht passieren. Wenn die betreffenden Krankenkasse keine diesbezüglich Informationspflicht
    hat, kann man ihr diesen Vorwurf nicht machen.
    .
    Schlimm finde ich es trotzdem,
    dass so etwas passiert ist.

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