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Beantwortet
Autor Kurt Kaldasch am 29. Januar 2015
8020 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Krankenversicherungsbeitrag für selbständige über Beitragsbemessungsgrenze

Ich bin selbständig und liege seit vielen Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze und aus gesundheitlichen Gründen freiwillig bei einer Ersatzkasse versichert. Bei der schlechten Wirtschaftslage sinken meine Einnahmen bereits seit Jahren. Im Gegenzug steigt mein Krankenversicherungsbeitrag jedes Jahr durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ins unermessliche. Die glücklichen Arbeitnehmer hingegen bleiben relativ stabil. Wie weit soll diese Tendenz noch gehen? Sollen die Kleinunternehmer damit ausbluten und abgeschaft werden? Ich habe echte Existenzängste bekommen, da ich noch 7-10 Jahre zur Rente habe. Wird die Beitragsbemessungsgrenze weiter so angehoben?

Hochachtungsvoll
K. Kaldasch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. März 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Kaldasch,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Deutschland gibt es das gesetzliche und das private Krankenversicherungssystem. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen (2015: 54.900 Euro) können Sie wählen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder ob Sie sich privat versichern möchten. Sie haben sich für die GKV entschieden.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der sich die Beitragshöhe nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und damit nach der Höhe des Einkommens richtet. Dabei zählt bei freiwillig Versicherten in der GKV alles zum beitragspflichtigen Einkommen, was zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann. Der Beitrag richtet sich nicht wie im System der privaten Krankenversicherung nach Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko. Der Bezug der Beitragshöhe zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen begründet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Solidarprinzip. Im Krankheitsfall erhalten alle Versicherten der GKV dagegen die gleiche umfassende Versorgung.

Genaueres zur Berechnung des Beitrags für freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter dem Stichwort: Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder vom 10.12.2014. http://www.gkv-spitzenverband.de/startseite/startseite.jsp

Die Beitragsbemessungsgrenze errechnet sich – so ist es im Gesetz festgeschrieben - aus der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Wenn sie steigt – wie in den vergangenen Jahren mit Ausnahme von 2011 - ist das ein Zeichen, dass die Einkommen der Beschäftigten gestiegen sind. http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/r...

Das ist zunächst einmal erfreulich. Es kann allerdings sein, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht über alle Wirtschaftszweige hinweg gut ist. Wenn Sie als Kleinunternehmer in der vergangenen Zeit nicht so gute Einnahmen erzielen konnten, ist das bedauerlich. So lange Sie über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben, war Ihre Beitragszahlung jedoch auch limitiert: das heißt, das Einkommen über diese Grenze hinaus stand Ihnen ohne Beitragsbelastung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Jessika Brinkmann
    am 10. Februar 2015
    1.

    Bei den Angestellten steigen die Beitragsbemessungsgrenzen auch, also unabhängig davon, ob sie "glücklich" sind oder nicht. Sie meinen sicherlich die Beamten. Bei denen zahlt die Beihilfestelle die Rechnungen, egal, ob die Beamten durch eine Beförderung mehr Geld bekommen oder nicht. Das liegt aber daran, dass Beamte grundsätzlich keine Sozialabgaben leisten müssen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 18. Februar 2015
    2.

    Das mit den *glücklichen Arbeitnehmern*
    ist wohl eher relativ zu betrachten.
    .
    Tag für Tag müssen wir in Presse, Funk und
    Fernsehen erfahren, dass Arbeitnehmer
    aus verschiedenen Gründen ihre
    Arbeit verloren haben.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 24. Februar 2015
    3.

    Gestern teilte dpa mit, dass schon wieder
    eine "Bude" zu macht und 2.700 Arbeit-
    nehmer "freigesetzt" werden.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 25. Februar 2015
    4.

    Heute (25.2.15) wurde gemeldet, dass
    540 Arbeiter entlassen wurden.
    .
    In der Regel werden solche Nachrichten
    nur einmal kurz nebenbei erwähnt.
    .
    Hauptsächlich wird aber laufend groß
    und breit mitgeteilt, dass seit der
    Wende noch nie so viele
    Menschen Arbeit hatten,
    wie jetzt.
    .
    Desweiteren wird laufend mitgeteilt, dass
    Deutschland noch nie so viele Steuerein-
    nahmen hatte und dass es den Deut-
    schen noch nie so gut ging,
    wie heute.
    .
    Die gleichen Meldungen konnten wir 1989
    in den Ostdeutschen Zeitungen lesen.
    Kurz danach ist die DDR
    untergegangen.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 26. Februar 2015
    5.

    Im > mdr < wurde am 25.2.15 gemeldet,
    dass in Sachsen ein Betrieb geschlos-
    sen und 270 Arbeiter entlassen wurde.
    .
    Desweiteren steht heute (26.2.15) in sämtlichen
    Sächsischen Zeitungen, dass der über Länder-
    grenzen hinaus bekannte *Luisenhof* zu-
    machen muss. Wieviele Arbeiter hier
    ihre Arbeit verlieren stand
    nicht dabei.
    .
    Mit Sicherheit ist es aber eine
    hohe zweistellige Zahl.
    .
    Wo soll das
    nur enden?

  6. Autor Erhard Jakob
    am 01. März 2015
    6.

    Heute gilt:
    *Die Gewinne werden privatisiert
    und die Verluste werden
    verstaatlicht.*
    .
    Wie gesagt, wie lange das der
    Staat aushält, weiß niemand.

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