Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor dirk bollhöfer am 08. März 2015
9358 Leser · 13 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

handys im strassenverkehr

guten morgen,ich habe ein grosses Anliegen und dies wäre,Handynutzung im Strassenverkehr.Ich bin sehr viel auf den Autobahnen im Deutschenraum unterwegs und muss leider feststellen das handys beim fahren nur noch genutzt werden.jedes 2, fahrzeugführer/in nutzen es beim fahren,das schlimme ist, das man mich mehr wie 2mal schon fast tot gefahren hätten,das heist als beispiel, die fahren auf der mittleren Spur und ich möchte überhohlen und dann passiert es,sie machen nen Schlenker auf die andere Spur.Man Hupt neben ihnen und sie reagiren noch nicht einmal.Daurch passieren die meisten Unfälle und das muss aufhören.bitte setzen sie sich mehr dafür ein,denn ich habe auch Familie und möchte nicht durch die Schuld der anderen dabei umkommen.was möchten Sie dagegen tun?Wie wärs mit ner Handypolizei oder so,auch wenn es sich lustig anhört.aber das muss aufhören.bitte senden Sie mir eine mail zu,vieleicht kommen wir beide auf eine gute Idee,denn das was so auf deutschen Strassen so passiert ist nicht mehr lustig,denn es wird immer schlimmer.mit freundlichen grüssen,dirk bollhöfer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. April 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Bollhöfer,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Tat: Das Handy am Ohr oder die schnelle SMS am Steuer zählen zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr.

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Ist der Motor in Betrieb, ist das Handy für den Autofahrer tabu. Erlaubt ist das Telefonieren am Steuer nur, wenn das Auto eine Freisprechanlage hat oder der Motor abgestellt ist. Wer das missachtet, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und riskiert ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Für die Polizei ist es allerdings nicht immer leicht, die Übeltäter zu überführen. Die Durchsetzung der StVO ist nach dem Grundgesetz ausschließlich Sache der Länder, die in eigener Zuständigkeit Art und Umfang der Kontrollmaßnahmen festlegen. Eine flächendeckende Verkehrsüberwachung ist nur bedingt möglich.

Deshalb setzt die Bundesregierung verstärkt auf Aufklärung und appelliert an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer. Ihre Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas“ hat eine klare Botschaft: Wer unterwegs zum Handy greift, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Weitere Informationen: http://runtervomgas.de/themen/ablenkung/

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (13)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 11. März 2015
    1.

    Unsere Polizei hat irgendwie etwas anderes zu tun. Wenn in einem Jahr durch die Polizei einer 300.000 Einwohnerstadt so viele Handynutzer überführt wurden, wie ich sie in dem Jahr auf der Fahrt von und zu der Arbeit gesehen habe (280), dann muss die Polizei keine Zeit für solche Kontrollen zu haben. Ähnlich ist es, wenn man ständig beobachtet, wie Radfahrer oder sogar motorisierte Zweiräder durch die Fußgängerzone fahren. Die Einhaltung dieser Gesetze scheint niemanden zu interessieren.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 11. März 2015
    2.

    Gesetze sind das eine und die Nicht-Einhaltung der Gesetze
    ist das andere. Das gilt nicht nur im Strassenverkehr.
    .

  3. Autor Helmut Krüger
    am 16. März 2015
    3.

    Wenn das Bundesgesundheitsministerium ein Gesetz erarbeitete und der Bundestags eines beschlösse, dass alle Bürger dieses Landes zu Winterzeiten bei Minusgraden lange, gefütterte Unterhosen zu tragen hätten, zeugte dieses Gesetz zwar vom Gesetzgebungswillen, doch Jedem wäre klar, dass es zugleich null und nichtig wäre.
    -
    Bei einem solchen, erfundenen Gesetz freiliich, weil es keinem Kontrolleur zustünde, Derartiges zu kontrollieren.
    -

    Was das Verbot von mobilen Telefonen angeht, die ausschließlich in Deutschland als "Handys" bezeichnet werden, liegt es allerdings wirklich daran, dass aus Opportunitätsgründen nicht kontrolliert wird, obwohl es statthaft wäre. Hauptsache, es wurde beschlossen und mit dem Beschluss wäre es faktisch schon Realität. Wäre denn ein gewichtigeres Argument zur Entkräftung derjenigen denkbar, die sich tatsächlch um die Verkehrssicherheit kümmern und tagtäglich beobachten, wie sehr die Aufmerksamkeit bei den Dauertelefonierern leidet?

  4. Autor Erhard Jakob
    am 27. März 2015
    4.

    Helmut,
    also, dass auf die Einhaltung dieses Gesetz nicht geachtet wird, ist falsch.
    Ich habe schon mehrmals beobachtet, dass die Polizei einzig und
    allein *Handy-Kontrollen* gemacht wurde. In unserer Stadt
    war erst vor einer Woche so eine Kontrolle angesetz.
    Und ich muss sagen, die >Rausgewunkenen<
    haben beim Bezahlen regelrecht Schlange
    stehen müssen.
    .
    Also wie gesagt, die Einhaltung des
    Gesetzes wird schon kontrolliert.
    .
    Trotzdem werden weiter schlimme
    Unfälle wegen telefonieren
    passieren.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 27. März 2015
    5.

    Genauso, wie weiterhin schlimme Unfälle durch
    Selbstmörder (LKW-, Busfahrer usw.)
    passieren werden.

  6. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 4 am 04. April 2015
    6.

    Umso besser.
    Vielleicht oder sicher habe ich da ja nur einen begrenzten Einblick, insofern lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
    -
    Auf der Autobahn dürfte eine Kontrolle allerdings schwierig werden, was weiß Gott nicht gegen derartige Kontrollen sprechen soll, sondern angesich
    ts der Gefährdung, die Dirk Bollhöfer hier anspricht, besser für eine Auweitung.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 07. April 2015
    7.

    Eine bessere medizinische Untersuchnung
    von Piloten, Bus- und Zugfahrern, kann
    sicher das Risiko von Suizidunfällen
    verringern aber niemals auf Null
    reduzieren.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 07. April 2015
    8.

    Bei der heutigen Technik müßte es doch finanziell
    schon möglich sein, in Flugzeuge Technik einzu-
    bauen, um Flugzeuge vom Boden aus die
    Steuerung dem Piloten wegzunehmen
    und die Maschine von der Erde
    aus sicher zu landen.
    .
    Das wäre auch im Falle von Terroristen
    eine Möglichkeit zumindest das
    Flugzeug heil auf die Erde
    zurück zu bekommen.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 07. April 2015
    9.

    Helmut (7),
    bei der heitigen Fototechnik Autobahn-Kontrollen
    durchzuführen und am nächsten Parkplatz
    die Rechtsverletzer reinzuwinken,
    dürfte kein Problem sein.
    .
    Allerdings gibt es viel schlimmere Rechtsverletzungen.
    Hier sollten sich die zuständigen Stellen erstmal
    um Aufklärung und Bestrafung der
    Täter kümmern.

  10. Autor Erhard Jakob
    am 11. April 2015
    10.

    DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN
    W I T Z I G E S 10. April 2015, Seite 8.
    .
    Der Teufel erscheint einem Rechtsanwalt
    und schlägt ihm folgendes Geschäft vor:
    "Ich werde dich zum erfolgreichsten An-
    walt der Stadt machen. Alle Kollegen
    werden dich beneiden, die Mandaten und
    Richter werden dich respektieren. Du wirst
    Präsident deines Golfclubs und Ehren-
    doktor der Universität. Als Gegenleistung
    sollen aber die Seelen deiner Eltern, deiner
    Frau und deiner Kinder auf ewig in der Hölle
    Schmoren.* Der Anwalt überlegt kurz und
    fragt dann: "Und wo ist der Haken
    an der Sache?"

  11. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 1 am 11. April 2015
    11.

    Dann wäre doch hier eine gute Gelegenheit bestimmte Kassen z.B. die der Einrichtungen für Unfallopfer aufzubessern mit saftigen Strafgebühren.... davon könnte man auch den Polizeieinsatz bezahlen und das mehr an Personal. ..... Die fahrlässige und grob fahrlässige Gefährdung eines Mitmenschen sollte schon noch ein Tabu sein, ganz gleich wie diese Gefährdung zustande kommt.
    In den USA wird z.B. die Müllentsorgung in öffentlichen Anlagen schwer und hart bestraft und dies mit Erfolg, das Bewußtsein keinen Dreck aus dem fahrenden Fahrzeug zu werfen ist verankert, zumindest erlebte ich es damals so..... Entweder man hat noch ein Gewissen , oder man benötigt diese "Kontrolle" , Strafe, Tabu dann halt von außen.... Die Eingaben auf dieser Webseite legen beredt Zeugnis ab dass der "Andere" nur noch dazu da ist, bei Bedarf ausgenutzt zu werden ansonsten ist er schlichtweg nicht mehr existent weder als Co-Reisender noch als Co-Verkehrsteilnehmer ...

  12. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 1 am 11. April 2015
    12.

    PS: vielleicht wäre es technisch irgendwie möglich, künstlich in einem fahrenden Auto so eine Art "Funkloch" zu erzeugen so dass das Telefonieren ein stehendes Fahrzeug voraussetzt.....Aber das Grundproblem bliebe natürlich und das sehe ich in grenzenloser Rücksichtslosigkeit....

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