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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Yvette Breker am 04. April 2015
11782 Leser · 7 Kommentare

Gesundheit

Brustkrebs in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Merkel.
Ich habe ein sehr großes Anliegen an Sie.

Am 13.10.2014 bekam ich die Schocknachricht "Brustkrebs".
Am 27.07.2013 kam mein Sohn auf die Welt. Daher bin ich noch bis Ende September 2015 in Elternzeit.
Elterngeld bekomme ich aber keins mehr.
Jetzt sind wir in einer ERNSTZUNEHMENDEN finanziellen NOTSITUATION.
Zur Zeit leben wir nur von einem Gehalt (von meinem Ehemann) von 1515€, da sich NIEMAND für uns verantwortlich fühlt. Krankengeld steht mir nicht zu weil ich in der Elternzeit erkrankt bin o.ä.
Reicht es denn nicht das man mit so einer Krankheit bestraft wird? Wird man auch jetzt damit bestraft das man vorher ein Kind bekommen hat? ist die Elternzeit nicht da um sich von der Geburt zu erholen? Wird man dann auch jetzt finanziell bestraft? Irgendwo ist doch eine Gesetzeslücke. Ist es Tatsache das man KEIN Anspruch auf Gelder hat weil ich ein Kind geboren habe? Ich bin seelisch am Ende weil man Angst hat, das der Krebs einen umbringt, aber man hat auch gleichzeitig angst, das man bald auf der Straße sitzt, weil selbst das Amt sich nicht verantwortlich fühlt, weil man eine Arbeitnehmerin ist. Was soll ich denn jetzt tun?
Wir brauchen DRINGEND Hilfe. Und ich spreche aus dem Mund vieler Frauen die sich in der selben Situation befinden.
Ich bitte DRINGEND um Antwort und Rat. Ich bin mehr als verzweifelt.
Auf Facebook habe ich einen Krebs Blog erstellt.

https://m.facebook.com/profile.php?id=550275325108729&...

Herzlichste Grüße Yvette Breker

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. April 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Breker,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Diagnose Krebs ändert oftmals das Leben von einem Tag auf den anderen. Das will erst einmal verarbeitet werden. Doch dabei gibt es Unterstützung: Viele onkologische Behandlungszentren bieten neben der medizinischen Behandlung auch psycho-soziale Beratung. Die Angebote sind vielfältig und richten sich an Betroffene wie Angehörige. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen und Fragen dorthin zu richten.

Sollten Sie bisher nicht auf diese Angebote aufmerksam gemacht worden sein, können Sie sich auch an die Deutsche Krebshilfe werden. Sie hilft Ihnen, geeignete Anlaufstellen zu finden. Außerdem verfügt die Deutsche Krebshilfe über einen Härtefonds, der bei finanziellen Notlagen einspringen kann.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Deutschen Krebshilfe: http://www.krebshilfe.de/deutsche-krebshilfe.html

Grundsätzlich ist es zutreffend, dass Eltern in Elternzeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html . Denn Elternzeit bedeutet, während einer vereinbarten Zeit vorübergehend nicht berufstätig zu sein. Wer nicht aktiv arbeitet, hat daher in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld.

Genauso aber gilt: Wer zu wenig Einkommen hat, um davon zu leben, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sie könnten daher mit Ihrer Familie überlegen, prüfen zu lassen, ob für Sie ein Anspruch besteht.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 12. April 2015
    1.

    Es tut mir leid, dass Sie an Krebs erkrankt sind. Ich wünsche Ihnen gute Besserung.
    .
    Soweit ich erkennen kann, werden Sie durch die Diagnose nicht bestraft. Für die Elternzeit hatten Sie sich vor dem Bekanntwerden entschieden. Zugunsten Ihres Kindes hatten Sie also auf Lohn bzw. Gehalt verzichtet. Das heisst, Sie haben durch Ihre Erkrankung selbst nicht weniger Geld zur Verfügung. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und steht Ihnen deshalb in der Elternzeit gar nicht zu. Inwiefern entstehen Ihnen jetzt finanzielle Nachteile?
    .
    Sie können bei einer Hilfebedürftigkeit Arbeitslosengeld beim Jobcenter (Hartz 4) beantragen. Das ist auch bei einer Berufstätigkeit und bei einer Arbeitsunfähigkeit möglich.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 13. April 2015
    2.

    Ich schließe mich teilweise der Meinung von Ralf an
    und wünsche Ihnen, dass der Krebs besiegt wird
    und es Ihnen bald wieder besser geht.
    .
    Ihre Ansicht, dass sie mit der Krankheit von irgend
    jemand bestraft wurden, ist natürlich falsch.
    .
    Auch, dass Sie vom Staat bzw. der Gesellschaft
    finanziell bestraft wurden, ist aus
    meiner Sicht falsch.
    .
    Die Gesetzeslage ist nun mal so, wie sie ist. Falls hier
    Änderungen zu Gunsten der Betroffenen vorgenommen
    werden sollten, würden sowieso nur die Zünftigen
    davon einen Nutzen haben.
    .
    Der Ratschlag von Ralf (Hartz 4) ist aus meiner Sicht
    eher ein Schlag als ein Rat. Weil Sie aufgrund des
    Verdienstes Ihres Ehemannes sicher kein
    >Hartz 4< bekommen würden.
    .
    Dennoch sollten Sie sich rechtlich kundig machen,
    welche staatliche Unterstützung ihnen im vor-
    liegenden Fall zusteht.
    .
    Dass, das die Bundeskanzlerin für
    Sie tun wird, glaube ich
    eher nicht.

  3. Autor Yvette Breker
    am 13. April 2015
    3.

    Hallo und schönen guten Tag.
    Das verstehe ich ja auch alles an sich.
    Was mich aber Fuchst das mir GARKEINE Gelder zustehen.
    Erstmal muss ich sagen, das ich IN DER Elternzeit erkrankt bin. Habe fast auf Stichtag des 2. Jahr die Diagnose bekommen. Konnte weder die Zeit MIT meinem Kind genießen, noch mich um ihn richtig kümmern! Und NEIN wir haben den kleinen absichtlich nicht in die Kita gesteckt, weil mein Immunsystem auf Deutsch gesagt im arsch während der Chemo war, und im Kita die ersten Jahre die ansteckungsrate enorm hoch ist, und mich das mein Leben hätte Kosten können. Ich kann weder die Elternzeit unterbrechen, noch gibt mir die jemand irgendwie zurück. Arbeitslosengeld bekommen wir nicht. Als Begründung ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis und das eine Gehalt von meinem Mann in Höhe von 1515,39€ würde ausreichen eine 3 köpfige Familie zu versorgen. Was wir bekommen würden wäre 13,63€ vom Arbeitsamt, aber jetzt mal im Ernst, für die paar Kröten bin ich ehrlich werde ich nicht mein Leben preisgeben, und nach deren Aussage ersteinmal irgendwelche Vermögungswirksameleistungs-Versicherungen kündigen, damit mir die 13€ zustehen... Also beim besten Willen nicht.
    NIEMAND fühlt sich in irgendeiner Weise verpflichtet uns zu helfen. Aber WER kann helfen???
    Ich weiß nicht mehr weiter. Und mittlerweile ist nicht der Krebs die Sorge die uns belastet sondern das finanzielle, weil das für uns zum Problem wird. Man müsse meinen der Krebs ist schon Strafe genug, aber dadurch in finanzielle Existenzängste zu fallen macht alles um einiges schwieriger und der Kampf dagegen wird schwieriger weil man allein aus der Angst der Lage aufgeben möchte...
    Ich denke das für solche Fälle es eine Gesetzeslücke gibt.
    IRGENDWO muss doch in solchen Fällen geholfen werden?!?

    Trotzdem danke für Ihre Nachricht.
    Herzlichste Grüße

  4. Autor Erhard Jakob
    am 13. April 2015
    4.

    Yvette,
    diese schlimme Diagnose und dann noch sowenig Geld
    um die Lebenshaltungeskosten einer Familie zu
    bestreiten, kann einen schon an den Rand
    der Verzweiflung bringen.
    .
    Den Rat, sich an die Familie zuwenden oder einen
    Vorschuß bzw. Kredit zu bekommen, bringt
    sie sicher auch nicht weiter.
    .
    Möglich, dass es Stiftungen, wie z.B *Lichtblick*
    gibt, welche in solchen krassen Situationen
    einen weiter helfen.
    .
    Aber leider muss man dann wieder *Bettelbriefe* und
    sich >nackt ausziehen< und wer will das schon.
    .

  5. Autor Erhard Jakob
    am 15. April 2015
    5.

    *Wenn du arm bist mußt
    du früher sterben*.
    .
    Das ist nun mal der Leitsatz
    im Kapitalismus.

  6. Autor Gabriele Klein
    am 19. April 2015
    6.

    Auch ich wünsche Ihnen dass es besser geht und vor allem dass Sie nicht arbeiten müssen um sich Ihrem Kinde widmen zu können und es zu genießen.
    Ich wünsche Ihnen ferner eine gute Beziehung zu Ihrem Mann, so daß Sie von diesem Gelde friedlich zusammen leben können. Sofern Sie sich nicht in der Miete (nichtsahnend wie es kommt) übernommen haben müsste das Geld für 3 Personen locker reichen wenn man es geschickt einfädelt..... Ich habe selbst festgestellt viele der Selbstverständlichkeiten braucht man eigentlich nicht .... wie z.b. gekauftes stilles Trinkwasser. (Wasser aus dem Hahn soll gesünder sein und auch mir bekommt es besser).... Auch das viele Papier das z.B. gekauft wird ist überflüssig... Ich recycle schon längst alte Briefumschläge als Notizzettel...Friseur? Nicht erforderlich, kann man alles auch selber machen. Erst wenns schief läuft setz ich entweder eine Perücke bzw. Kopftuch auf oder geh zum Friseur um das "Werk" zu retten. .Kleidung bekommen Sie umsonst von entsprechenden Einrichtungen jederzeit, sowohl fürs Kind als auch für sich. Spielzeug? Nicht notwendig, Auch das kann man basteln. Kinder lieben es wenn man sich mit ihnen beschäftigt, Spiele und Spielsachen erfindet das kommt da viel mehr an als die teuresten Dinge...
    Lassen Sie sich nicht verbittern und konzentrieren Sie sich nicht auf die Behörden sondern genießen Sie Ihr Kind..... Die Zeit ist viel zu kostbar um sich mit Behörden zu befassen wenn es auch ohne geht.....

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