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Beantwortet
Autor Philipp Wolf am 29. April 2015
8171 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Das Problem der Generation „Praktikum“

Zu viele Bewerber, Zu hohe Anforderungen und jetzt auch noch der Mindestlohn. Deutschland hat ein Praktikanten-Problem! Wie soll das weitergehen?

Vor einigen Jahren wurden Praktikanten als „zukünftige Arbeitskräfte“ gesehen. Früher galt ein Praktikum als „erster Einblick in den Arbeitsalltag“. Und heute? Heutzutage stellt eine erste Berufserfahrung eine Grundvoraussetzung für Bewerber dar. Berufserfahrung? Um Berufserfahrung zu sammeln, möchte man doch überhaupt Praktikum machen! Hinzu kommen entsprechende Anforderungen, welche kein Student erfüllen kann. Zumindest keiner der die Wahrheit sagt. Die Wahrheit hat sowieso schon längst keinen Platz mehr im Bewerbungsverfahren. „Wieso möchten Sie ausgerechnet zu unserem Unternehmen?“ „Will ich nicht. Ich möchte nur endlich irgendwo Arbeiten!“ Eine Antwort die wohl niemand geben würde, oftmals aber der Wahrheit entspricht. Die Unternehmen suchen keine Praktikanten, sie suchen Angestellte. Praktikanten sind die Zukunft und geben den Unternehmen die Möglichkeit, potenzielle Arbeitskräfte näher kennenzulernen. Ist der erste Schritt einer Bewerbungsphase überstanden, erfolgt der Spießrutenlauf. Ein erstes Telefonat, in dem Unternehmensinterna abgefragt werden, die kaum ein Bewerber Wissen kann. Zweiter Schritt: Das viel gefürchtete Assessment-Center. Eine riesige Gruppe von Bewerbern „kloppen“ sich in unterschiedlichsten Tests um ein Weiterkommen. Ist auch dies überstanden gibt es weitere Gespräche. Gelegentlich folgt dann die Einstellung der Praktikanten. So hat man es zumindest mal von wenigen gehört.
Spätestens seit dem Mindestlohn ist der klassische Praktikant Ausgestorben. Nur wer kann einem Unternehmen noch böse sein, wenn dieses 8,50 € pro Stunde (!) für einen Praktikanten hinlegen muss. Ja, es gibt Ausnahmeregelungen für Praktikanten. Aber die reichen nicht aus!

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Mai 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es gibt klare Regeln: Bei einem Praktikum soll die Ausbildung im Vordergrund stehen. Daher gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht für Orientierungspraktika, die erste Einblicke in einen Beruf geben sollen und nicht länger als drei Monate dauern. Ausgenommen vom Mindestlohn sind auch ausbildungs- oder studienbegleitende Pflichtpraktika.

Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist ab dem ersten Tag der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen. Stehen also nicht Ausbildung oder Berufsorientierung im Vordergrund, sondern die Arbeitsleistung für den Betrieb, dann gilt der Mindestlohn.

Der gesetzliche Mindestlohn macht Schluss mit der schlechten Entlohnung der „Generation Praktikum“. Wer bereits einen Berufs- oder Studienabschluss hat, muss für seine Arbeit den Mindestlohn erhalten.

Weitere Informationen: www.der-mindestlohn-gilt.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung