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Abstimmungszeit beendet
Autor Petra F. am 28. August 2015
6661 Leser · 6 Kommentare

Gesundheit

Selbstständig in Lebensgemeinschaft

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich bin selbstständig und lebe in einer Lebensgemeinschaft. Nun habe ich große Umsatzeinbußen und bin zur Zeit nicht in der Lage, meine Private KV zu bezahlen. Mein Partner übernimmt schon alle laufenden Lebens und Unterhaltskosten. Verdienst Netto ca. 2000,00 EURO. Mein Antrag bei HARTZ IV auf KV wurde abgelehnt. Ich bin nicht verheiratet. Ich komme jetzt in den Rückstand mit den Beiträgen der KV. Bin somit nicht einmal mehr krankenversichert. Das kann doch nicht sein!
Wenn meinem Lebensgefährten etwas passiert, bekomme ich doch auch keine Witwenrente. Er kann doch nicht alles bezahlen müssen für mich. Dann frage ich mich, ob es nicht besser wäre, täglich ausschlafen zu können und keine Arbeit im Nacken zu haben und somit auch weniger Sorgen. Wenn wir uns jetzt Beide arbeitslos melden würden, würde auch ich KV sein. Da stimmt doch was nicht. Wir arbeiten Beide sind fleißig und werden bestraft. Vielen Dank, ich gehe ab heute in die Schulden bei meiner KV, nur weil ich zur Zeit wenig Umsatz einfahre. Bin somit nur noch Notversichert und mit einen Zettel muss ich zum Arzt um überhaupt behandelt zu werden. Ein Lebenlang fleißig und dann sowas. Da wird man wirklich wütend. Wütend auf die, die ausschlafen können und sich keinen Kopf machen müssen. Was mache ich denn jetzt?
Ich gerate unschuldig in die Schuldenfalle meiner KV. Monatlich 400,00 EURO. Das macht im Jahr 4800,00 EURO. Wie soll ich das dann wieder zurück zahlen? Dadurch wird jetzt auch meine Existenz bedroht.

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 28. August 2015
    1.

    Ich gebe Ihnen einen Tipp: Gehen Sie sofort zum Jobcenter, sagen, dass Sie sich von Ihrem Freund trennen wollen und beantragen Hartz 4. So bekommen Sie das Geld für eine neue Wohnung, eine Wohnungseinrichtung, die Krankenkasse bezahlt und zusätzlich eine Grundsicherung von 400 €. Wenn Sie warten verschulden Sie sich und niemand übernimmt sie für Sie. Und Ihren Freund können Sie ganz offiziell an bis zu 31 Tage im Monat besuchen, in den Nächsten dazwischen auch.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 29. August 2015
    2.

    Ralf,

    Ratschläge können auch Schläge sein.
    So gesehen, ist es auch möglich,
    dass Ihr Rat der Petra
    nicht gefällt.

    Zumal >SAGEN< das man sich trennen will,
    wird nicht genügen. Und, wenn der ge-
    trennte Partner sich 31 Tage und
    Nächte beim Partner aufhält,
    kann es sogar noch auf
    Betrug hinaus laufen.

    Was mich angeht, ich traue niemanden mehr.
    Selbst der beste Freund/Freundin kann
    hier zum/zur "Petze" werden.

    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auch,
    die Selbstständigkeit aufgeben und eine
    reguläre Arbeit aufnehmen. Das ist
    aber auch nicht leicht.
    Das weiß ich.

    Wenn beide für immer zusammen bleiben wollen,
    dann wäre eine Heirat auch möglich. In diesem
    Fall würde im Todesfall der/die Ehegatten/in
    Witwenrente bekommen. Auch dieser
    Tipp, Rat, Hinweis usw. muss
    auch nicht gut und
    richtig sein.

    Sich mit diesem Problem an die Bundeskanzlerin
    wenden, ist natürlich auch ein Mittel. Nur,
    was soll sie machen? Sie kann auch
    nur auf Recht und Gesetz
    verweisen.

  3. Autor Ralf Schumann
    Kommentar zu Kommentar 2 am 04. September 2015
    3.

    Man muss ja nun nicht gleich an den Tod des Partners denken und die Witwerrente als Einkommensaufbesserung sehen.

    Es ist ganz legal, dass der Partner bei ihr übernachten darf. Er darf dort nur nicht gemeldet sein oder seinen Lebensmittelpunkt bei ihr haben. Es wäre ja schlimm, wenn jemand keine Gäste empfangen dürfte, nur weil er Hartz 4 bekommt.

  4. Autor Udo Behr
    am 13. September 2015
    4.

    Moin,
    in meiner Famielie war ein ähnliches "normales" Problem mit der Krankenversicherung. Da hat die Frau nach dem 1. Kind aufgehört zu arbeiten. Als dann mal gerechnet wurde, ist "mann" schell zu dem Entschluß gekommen zu heiraten. Beim Zusammenleben ist die Rechtslage bezüglich Hatz 4 und Krankenmitversicherung nun mal total anders. Da wird auch die Bundeskanzlerin nichts dran ändern wollen. Noch was; wenn die "Harz 4 Kontrolöre" Betrug wittern, dann reichen 2 Zahnbürsten im Bad für den Anfangsverdacht aus. 2 Wohnungen sind auch recht teuer.

  5. Autor Ralf Schumann
    Kommentar zu Kommentar 4 am 15. September 2015
    5.

    Nein, so einfach ist das nicht. Der Mieter muss zunächst einmal niemanden vom Jobcenter reinlassen. Das geht nur mit der Polizei und ist sehr aufwendig. Für unsere 60.000 Hartz 4-Empfänger im Jobcenter haben wir nur 2 Ermittler. Auch diese Formalie ist sehr aufwendig und wird deshalb fast nie betrieben. Was sagen außerdem 2 Zahnbürsten aus? Natürlich dürfen Sie Gäste haben, die auch Sachen in der Wohnung lassen dürfen.
    Die Wohnung zahlt das Jobcenter komplett. Hier entstehen also keine Zusatzkosten. Das sind hier ganz legale Möglichkeiten, die Sie auch über einen Anwalt klären können. Auch der ist für Hartz 4-Empfänger kostenlos.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 16. September 2015
    6.

    @ Ralf und Udo,

    ihren Auffassungen zur genannten
    Problematik schließe ich mich an.

    Richtig ist, dass zwei Zahnbürsten
    gar nichts aussagen.

    Richtig ist aber auch, dass das Amt nicht
    aus eigenem Antrieb solche Kontrollen
    macht. Oft wurden die Betroffenen
    von ihren "lieben" Mitmenschen
    denunziert und so werden
    sie zur Kontrolle
    verpflichtet.

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