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Abstimmungszeit beendet
Autor Thomas B. am 01. September 2015
6431 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Mein Umgangsrecht

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich habe zwei Mädchen, 14 und 16 Jahre, welche bei ihrer Mutter wohnen und habe auch das Sorgerecht zu 50 %, sprich, auch das Umgangsrecht. Allerdings habe ich seit ca. 10 Jahren keine Möglichkeit, meine Kinder zu sehen, weil es die Ex-Frau und Mutter nicht will. Die Kinder mit der Polizei abholen lassen, wäre unmoralisch laut Anwalt. Das Jugendamt macht nichts. Das Sozialamt schaut nur, dass der Pflichtunterhalt kommt. Ich bin gedanklich soweit, um meine Kinder zu sehen, dass ich bis zum höchsten Bundesgerichtshof gehen würde, um über diese Richter eine Gesetzeslücke zu finden, die es mir erlaubt, meine Kinder wenigstens einmal im Monat zu sehen. Der Gesetzestext „zum Wohle des Kindes“ hilft mir da gar nichts. Würde ich ein Richterurteil machen lassen, hätte das den gleichen Effekt, es wäre vor meiner Ex-Frau nichts wert.

Welche gesetzlichen Möglichkeiten habe ich noch, um meine Kinder sehen zu können?

Ihr Thomas Braun

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 04. September 2015
    1.

    Kann man ihr das Sorgerecht unter diesen Umständen nicht ganz entziehen?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 06. September 2015
    2.

    Ralf,

    Sie urteilen hier über einen Sachverhalt,
    obwohl wir nur die eine Seite der
    "Medallie" sehen können.

    *Doch es gilt:
    *Eines Mannes Wort ist keines Mannes Wort.
    Man muss immer beide Seiten hören.*

    Wir kennen die Vorgeschichte nicht. Wir
    wissen auch nicht, warum sich
    die Eltern getrennt haben.

    Wenn die Frau sich weigert, die Kinder
    an den Mann heraus zu geben, wird
    es sicher Gründe geben.

    Wenn diese nicht stichhaltig sind, kann das
    Umgangsrecht rechtlich durchgesetzt wer-
    den. Sprich mit Hilfe des Gerichtsvoll-
    ziehers bzw. der Polizei.

    Doch, das ist ganz sicher nicht
    die Lösung des Problems.

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