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Abstimmungszeit beendet
Autor Wolfgang Mücke am 08. September 2015
11931 Leser · 14 Kommentare

Innenpolitik

Asylrecht

Sehr geehrte Fr. Bundeskanzlerin,

Sie haben gesagt, dass im Zusammenhang mit den Flüchtlingen „rechtlich und menschlich Hilfe geboten“ sei. Das menschliche Gebot ist unstrittig. Aber im Grundgesetz steht:
Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder … einreist, …
Alle Flüchtlinge, die über Italien oder auf einer Balkanroute kommen, kommen zweifelsfrei aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Deutschland.
Warum ist es dann rechtlich geboten, diese Flüchtlinge aufzunehmen?
Oder lässt sich das rechtliche Gebot aus der Flüchtlingskonvention herleiten?
Auch dort steht, dass kein Asyl bekommt, wer bereits von einer Hilfsorganisation versorgt wird. Ist das in den türkischen und libanesischen Flüchtlingslagern nicht gegeben? Wenn sich das Asylrecht in Deutschland aus der Flüchtlingskonvention herleiten lässt, warum sehen das so viele Staaten anders, die auch die Flüchtlingskonvention unterschrieben haben?
Fr. Dr. Merkel, sie sagen, dass wir dies schon schaffen werden. Ein Schuss Optimismus ist für jedes Vorhaben notwendig. Aber glauben Sie wirklich daran? Bei mir überwiegt der Pessimismus. Die USA, Frankreich und UK haben früher diese Menge an jährlichen Zuwanderern auch nicht integrieren können. Die haben aktuell Probleme mit den vielen Zugewanderten aus den ehemaligen Kolonien. Woher nehmen Sie die Zuversicht, dass wir besser als diese Staaten seien? (Unser Innenminister ist übrigens nicht so zuversichtlich.)

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke

Kommentare (14)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 09. September 2015
    1.

    Ich sehe das genauso, wie Thomas
    und Dr. Wolfgang Mücke.

  2. Autor Wolfgang Mücke
    am 10. September 2015
    2.

    Unsere Rechtsstaaten in der EU wenden die vertraglichen Regelungen nicht an oder setzen sie nicht durch. Eigentlich müssten sich Flüchtlinge beim Eintritt in die EU registieren lassen. Italien und Griechenland machen das einfach nicht. In Ungarn weigern sich die Flüchtlinge, sich registieren zu lassen. Ungarn kann sich trotz Einsatz leichten Drucks nicht durchsetzen und wird für sein Vorgehen sogar von Deutschland, besonders von den Grünen massiv verurteilt. Österreich führt zwangsweise keine Registrierung durch. Deutschland führt zwangsweise keine Registrierung durch. Dänemark, das es wieder mit Druck versucht, scheitert mit der Durchsetzung der Regeln.
    Die Flüchtlinge schaffen es, sich in mehreren EU-Staaten über das europäische Recht hinwegzusetzen. Die Frage ist, ob sich diese Flüchtlinge auch zukünftig über unser Recht hinwegsetzen und sich über unser Recht hinwegsetzen können und dürfen und ob die Rechtsstaaten tatenlos zusehen und dies akzeptieren. Ohne Registrierung sind alle Flüchtlinge westlich oder nördlich von Ungarn Illegale.
    Die "Hotspots" (was für eine Bezeichnung) werden das Problem auch nicht lösen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 11. September 2015
    3.

    Was mich betrifft, habe ich schon den Mut auf die Straße zu gehen
    und meine Meinung frei zu äussern. Allerdings als *Einzelkämpfer*.

    Allerdings nicht in Hinblick auf die Asyl-Problematig.

    Ich habe auf die Ungerechtigkeit in der Juristerei aufmerksam gemacht.
    Meine Bemühungen habe ich mit einem langen Aufenthalt im *Gelben
    Elend* in Bautzen bezahlen müssen.

    Um eine *Zwangseinweisung in ein Fachkrankenenhaus* (wie
    Gustl Malloth) bin ich gerade noch einmal herum gekommen.

    In Hinblick auf die fast unkontrollierte Einbürgerung von berechtigten
    bzw. unberechtigten Asyl-Bewerbern möchte ich hier auch
    laut und deutliche meine Stimme erheben.

    Auch ich will mir von meinen Kindern und Kindeskindern nicht vorwerfen
    lassen, dass ich die Ungerechtigkeiten, bzw. die Beugung von Recht
    und Gesetz, widerspruchslos hingenommen habe.

    Auch würde ich diesbezüglich mit Plakaten auf die Staße gehen.
    Allerdings betrachte ich hierfür die Pegida nicht
    als die richtige Plattform.

    Wenn sich eine Allianz von extrem links (KPD) über die Mitte
    (LINKE,SPD,GRÜNE,CDU/CSU, FDP,AfD usw.) bis hin zu
    extrem rechts (NPD) bilden würde, welche sich dafür
    einsetzen will, dass geltendes Recht und Gesetz
    eingehalten wird, wäre ich mit meinen
    Plakaten dabei.

    Bis dahin kämpfe ich als *Einzelkämpfer* und hier mit
    vielen anderen im Forum >DirektzurKanzlerin.de*.

  4. Autor ines schreiber
    am 15. September 2015
    4.

    Schließe mich an. ....vermisse in dieser Angelegenheit, etwas die Realität....und die Weitsicht .....was wird werden....Hilfe muss kommen....aber alle herholen. ...ist wohl sehr blauäugig. ...und nicht der richtige Weg......

  5. Autor Wolfgang Mücke
    am 15. September 2015
    5.

    Im Grunde sagt die Regierung, dass Flüchtlinge ein Asylrecht in Deutschland hätten, wenn sie in Italien, Griechenland oder Ungarn registriert worden wären. Genau genommen gibt dies das Grundgesetz auch nicht her. Eigentlich müsste Artikel 16a geändert werden.

  6. Autor Wolfgang Mücke
    am 17. September 2015
    6.

    Auf eine Frage vom 25. August 2015 "Marion Reuter, Genfer Flüchtlingskonvention" wurde geantwortet: "Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip des Grundgesetz-Artikels 16a, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Dieses Grundrecht kennt keine Obergrenze."
    Nach Absatz 2 dieses Grundgesetz-Artikels 16a ist die Obergrenze NULL, wenn die Flüchtlinge aus einem Mitgliedstaat der EU einreisen (siehe Anliegen). Vielleicht bekommen wir einmal eine Antwort, warum dieser Artikel 16a, Absatz 2 nicht gilt. Was ihn außer Kraft setzt. Warum ich ihn falsch interpretiere. Ich bin jedenfalls sehr gespannt. Ich befürchte eine ausweichende Antwort, falls die Frage an die Kanzlerin geht.

  7. Autor Wolfgang Mücke
    am 21. September 2015
    7.

    Auf der Seite des BAMF findet man dazu:
    Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben des Asylbewerbers nicht konkret bekannt ist.
    http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrech...

  8. Autor Wolfgang Mücke
    am 02. Oktober 2015
    8.

    In der Sendung von Anne Will vom 30.09. mit Hrn. Laschet (CDU) und Hern. Kreutzer (CSU) wurde ich schlauer.
    (1) Der Artikel 16a des Grundgesetzes bezieht sich nur auf politisch Verfolgte. Das sind weniger als 1% der aktuellen Asylbewerber. Da fragt am sich natürlich, warum so häufig in Nachrichten und Diskussionen auf das Asylrecht im Grundgesetz hingewiesen wird. Das gilt für die syrischen Flüchtlinge überhaupt nicht.
    (2) Die Einschrankung im Absatz 2 lautet: Kein politisches Asylrecht genießt, wer aus einem Land der EU einreist. Das soll aber bedeuten: Kein politisches Asylrecht genießt, wessen Herkunftsland ein Land der EU ist. Der Absatz ist wirklich falsch ausgedrückt.
    (3) Die Kriegsflüchtlinge bekommen Asyl auf Grund einer EU-Richtlinie:"Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes". Danach kann man googlen. Ausgedruckt sind es über 40 Seiten. Das ist ein völlig unübersichtliches, bürokratisches EU-Werk. Aber es bezieht sich auf die UN-Flüchtlingskonvention. Dort ist kein Flüchtling, wer aus einem Lager kommt, wo die UN Schutz und Beistand leistet.

  9. Autor Carola Gleinig
    am 04. Oktober 2015
    9.

    Ein Hallo an alle Kommentierenden, ich schließe mich der Meinung an..wir brauchen ein friedliches Aufbegehren gegen diese Asylpolitik..Pegida ist der falsche Weg ..es geht ja um friedlich und nazifrei...es geht darum , das die Menschen die unserer Meinung sind eine Plattform finden auf der Straße..nur das WIE der Organisation ist die Frage..alle Kritik wird als rechts definiert ..und das sind wir nicht..es geht um eine sozial vertretbare Asylpolitik , welche unserm Land nicht schadet und bestehende Problem nicht noch verschärft...wer macht den Anfang ???? Ich denke wir sind alle etwas ratlos..und hier schreiben erleichtert , aber es wird nicht erhört und nichts verändern...die Geschichte nimmt ihren Lauf....

  10. Autor Bea Schmidt
    am 05. Oktober 2015
    10.

    Leider ist es so, dass sobald man auch nur ein bisschen kritisch ist, und genau darauf hinweist (Artikel 16a, 2), gleich in die rechte Schublade gesteckt und von der Gegenseite regelrecht niedergebrüllt und sogar bedroht wird. Habe ich selbst erfahren im eigenen Bekanntenkreis. Ich habe noch nie so einen totalitäre Meinungsdiktatur von Seiten "links" erlebt wie in den vergangenen Tagen. Und keiner von denen, die einen niederbrüllen, packen mit an oder helfen gar. Es geht rein um die Auseinandersetzung mit denen, die sich Gedanken machen und sagen: Es kann so nicht weitergehen... Man sucht nur irgendeine Ebene für Krawall...

  11. Autor Wolfgang Mücke
    am 05. Oktober 2015
    11.

    Es sind noch 3 Tage bis zur Abstimmung und Platz 16 wird nicht reichen. Wer mehr zu dem Thema wissen will, sollte sich das Video in Phoenix, "Im Dialog" vom 04.10.2015 mittags mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio ansehen.
    http://www.phoenix.de/content/999310
    Nach Udo Di Fabio klärt über das Grundgesetz auf. Danach werden wir nach meiner Interpretation trickreich vom Kanzleramt hinter die Fichte geführt.
    Kanzleramtsminister Altmeier hat dies durchaus erfolgreich bei "Günther Jauch" am 04.10. 2015 abends fortgeführt.
    http://www.ardmediathek.de/Guenther-Jauch/Flüchtlingsrepu...

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