Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Wolfgang bebronne am 24. Januar 2016
7304 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Unsere bequemen Richter/Staatsanwälte

Warum wenden Richter/Staatsanwälte z.B. bei den Kölner Silvestervorfällen nicht kosequent Stgb Par. 124-130 an??
Egal ob deutsch oder nicht deutsch, Kriminelle jeder Art könnten damit schneller verurteilt werden?

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Wolfgang bebronne
    am 25. Januar 2016
    1.

    Stgb = Strafgesetzbuch dort Landesfriedensbruch, schwere Landfriedensbruch
    >> höhere Strafen!!! Damit ggf. schnellere Abschiebungen von Kriminellen mög-
    lich. Ich befürworte die Flüchtlingspolitik von A. Merkel; aber wer die Gesetze
    des Gastbebers nicht beachtet muss gehen und zwar schnell.
    Interessant:
    Im Falle von Marokko/Algerien ((und anderer Länder auch?) sind die eigenen Länder ja nicht mal bereit, ihre eigenen Landsleute wieder aufzunehmen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 29. Januar 2016
    2.

    Hier schließe ich mich voll und ganz der Meinung von Alex an!
    Wenn ein Flüchtling einer Frau in den Schritt fasst oder das
    Handy stiehlt, kann man ihn nach meinem Rechtsverständ-
    nis nicht wegen >schweren Landfriedensbruch<
    vor Gericht stellen.
    .
    Anders ist es, wenn jemand kein Asyl-Recht hat oder
    einen falschen und gar keinen Pass vorlegen kann.
    .
    Diese Leute können und müssen sofort ohne weitere
    Prüfung in das Land zurück geschickt werden,
    aus dem sie grad gekommen sind.

  3. Autor Wolfgang bebronne
    am 29. Januar 2016
    3.

    Sorry, aber da muß ich doch eine "Gegenrede" halten. JEDER Flüchtling sollte willkommen sein, solange er/sie sich an die Gesetze des Gastgebers hält.

    Der höfliche und freundliche Umgang mit ihnen ergibt sich schon aus den Be- griffen:
    "sozial, demokratisch und christlich" in unserem Deutschland. Viele Flüchtlinge
    (nicht alle) haben schlimme Zeiten hinter sich in Syrien usw. Die Aufnahme in Deutschland ist sicherlich zu nächst ein Problem (Verwaltung usw.), die "neu-
    en" Kulturen können aber auch sehr befruchtend für uns sein. Wir gehen beim Chinesen essen, beim Türken einkaufen, beim Italiener ..... . Wir fahren nach Griechenland, Portugal, ..., Seychellen, Afrika ... in Urlaub und es hat der deut-
    schen Kutur nicht geschadet, oder?

    Zum Landfriedensbruch: Kann man die Übeltäter über die Gesetze zu Straftaten wie Vergewaltigung, Diebstahl usw. nicht fassen (der Tatbestand muß zwei -
    felsfrei bewiesen werden in unserem Rechtssystem! Oft schwierig), geht es
    über den gemeinschaftlichen Tatbestand Hausfriedens-/Landfriedensbruch usw. (StGB 124 ff.), der führt nämlich zu erheblichen Haftstrafen und damit an-
    schließenden Abschiebemöglichkeiten.
    Die Kölner Vorgänge sehen ich als schweren Landfriedensbruch, einach mal
    "Stgb 124" dazu googeln und lesen.).
    Also abschließend nochmals meine Position:
    Frau Merkels Politik ist gut und richtig; Verwaltungsprobleme, Polizeimangel usw.
    sind hausgemachte Probleme, die jetzt aufkommen und da muß schnellstens
    nachgearbeitet werden.

    Und Leute, die sich in unserem Land aufhalten wollen/müssen, haben unsere Gesetze zu beachten, sonst müssen sie uns schnellstens wieder verlassen.
    Die (gesetzlichen) Möglichkeiten dazu sind zu schaffen ("zero tolerance").
    Dazu noch ein Hinweis:
    Geben Sie bei You Tube mal "Serge Nathan Dash Menga" zu den Vorfällen in Köln am 01.01.2016 ein, der Mann spricht das aus, was ich meine.
    Wolfgang Bebronne

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.