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Abstimmungszeit beendet
Autor Christa Krause am 14. März 2016
4896 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

BSG - Entscheidung akzeptieren

Sehr geehrte Frau Kanzlerin Merkel,

ich habe seid Beginn meiner Behinderung (2006) durch die Deutsche Rentenversicherung bei der Rente
wegen Erwerbsminderung einen Abzug von 10,8 % monatlich, weil ich noch nicht 60 Jahre alt war und
Anfangs nur 30 % GdB hatte. In meinen Augen ist das eine Bestrafung, schließlich habe ich nichts dafür
gekonnt, daß ich in meinem Beruf als Kauffrau (meine Behinderung - Morbus Parkinson - betrifft die rechte Seite-
die Hand bzw. der Arm ist besonders betroffen)
und später in einer Postagentur als Schalterkraft nicht voll ausüben konnte.

Ich hatte damals gleich einen Überprüfungsantrag unter Berufung auf die Rechtsprechung des
BSG vom 16.05.2006 (Az: B 4 RA 22/05 R) mit Zugangsfaktor 1,0
bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung die Rente nicht gemindert werden darf.

Nun hatte ich am 19.02.2016 nochmals einen Überprüfungsantrag gestellt und bekam wieder die Antwort
dass über die Verfassungsbeschwerde ( AZ 1 BvR 3588/08) gegen die BSG-Entscheidung vom 14.08.2008
(Az: –B5R 140/07 R) noch immer nicht entschieden wurde.

Meine Frage an Sie ist nun, kann man dagegen nichts weiter unternehmen?

Es geht schließlich um viel Geld, daß mir die ganzen Jahre abgezogen wurde und noch immer wird.

seid 2006 30 % GdB

seid dem 09.11.2009 50 % GdB

seid dem 09.04.2015 80 % GdB Merkzeichen B + G

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichem Gruß

Christa Krause