Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 13. April 2016
8831 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Böhmermann

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir leben in einer Demokratie und die basiert auf der >Drei-Gewalten-Teilung<.
Ob der oben genannte Herr unter oder über die *Gürtel-Linie* geschlagen
hat, muss doch die Judikative entscheiden.
.
Warum mischt sich hier die Exekutive und auch die Legislative ein?
.
Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 13. April 2016
    1.

    Aus meiner Sicht ist das eine Sache der Dritten Gewalt (Judikative).
    In einer Demokratie (Drei-Gewalten-Teilung) darf die erste
    und zweite Gewalt, der dritten Gewalt, nicht
    ins Handwerk pfuschen.
    .
    Und auch die *vierte* Gewalt sollte hier nicht für eine Seite Partei
    ergreifen. Sondern nur fair, sachlich und objektive darüber
    berichten. Doch das wir kaum gehen, weil die Medien
    in diesen Fall selbst negativ involviert sind.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 15. April 2016
    2.

    Ich bin der festen Überzeugung, dass es nicht zu einem >öffentlichen< Prozeß kommt. Ganz sicher wird es hinter verschlossenen Türen
    zu einem Vergleich (Deal) kommt ... und das ist gut so!

  3. Autor Wolfgang Mücke
    am 16. April 2016
    3.

    Werter Hr. Jakob,

    Sie haben nur halb Recht. Ob gegen Hrn. Böhmermann wegen § 103 StGB vorgegangen werden soll, entscheidet auf Grund § 104 StGB die Regierung. Hier trägt eindeutig die Regierung die Verantwortung. Sie entscheidet, ob die angezeigte Beleidigung auf Basis von § 185 oder auf Basis von § 103 verfolgt wird. Fr. Merkel hat sich dieser Verantwortung entzogen.
    Ganz abgesehen davon betrifft der § 103 nur Staatsgäste oder Botschafter. Soll jetzt die Staatsanwaltschaft Fr. Merkel als Zeugin fragen, ob sich Hr. Erdogan zum fraglichen Zeitpunkt als Staatsgast in Deutschland befand? Dann hätte sie es gleich selbst entscheiden können.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 18. April 2016
    4.

    Sehr geehrter Herr Mücke,
    .
    wie Sie selbst wissen, will uns die *Lügen-Presse* die Meinung machen,
    dass es hier um § 103 StGB (Majestätsbeleidung) geht. Ehrliche
    und aufrichtige Menschen wissen, dass es um diesen
    völlig veralteten § gar nicht geht!
    .
    Trotzdem will uns das die Lügen-Presse im Sinne von Dr. Josef Goebels:
    *Man muss eine Lüge nur oft genug wiederholen. Dann glaubens
    die Leute schon* immer wieder die Meinung machen,
    dass es hier um Paragraf 103 StGB geht.
    .
    Hier geht es um die §§ Beleidigung, Verleumdung, Rufschädigung
    und falsche Verdächtigung einer Straftat. Und vorallem geht
    es um das Grundgesetz Artikel 5 Absatz 2!
    .
    In diesen Rechtsstreit hat sich weder die Regierung
    noch die Bundeskanzlerin einzumischen!
    .
    Dummerweise hat sie erst einmal getan! Doch sie
    hat den Fehler zeitnah korrigiert und basta!
    .
    Jetzt hat die >Vierte Gewalt< aus einer Mücke
    einen Elefanten gemacht! Wie diese Sache
    enden wird, weiß nicht einmal
    der Teufel!

  5. Autor Erhard Jakob
    am 20. April 2016
    5.

    Heute las ich in > SPIEGEL ONLINE <, dass die Bundeskanzlerin vor
    militärischen Aussernansetzungen im Falle eine Grenzschließung
    warnt. Wie ist eure Meinung dazu?

  6. Autor Erhard Jakob
    am 22. April 2016
    6.

    Die *Lügen-Presse* (vertreten durch den *Kopp-Verlag*
    behauptet, dass das *Internationale Medien-Kartell*
    beschlossen habe, dass unsere Kanzlerin zum
    "Abschuss" frei gegeben wurde.
    .
    Aus meiner Sicht ist das eine
    Lüge der *Lügen-Presse*.
    .
    Galileo Galile:
    *Wer die Wahrheit nicht kennt, ist ein Dummkopf.
    Wer sie kennt und sie eine Lüge nennt,
    ist ein Verbrecher.*
    .
    Möglich, dass ich ein Dummkopf bin. Aber ganz gewiß
    wieiß ich, dass auch in den Redaktionsstuben des
    *Kopp-Verlages* folgender Spruch hängt:
    :
    * Bei einer Meldung kommt es nicht auf die
    Wahrheit an sondern auf Einzelheiten!*

  7. Autor Erhard Jakob
    am 22. April 2016
    7.

    Was mich betriftt, glaube ich nicht, dass das *Internationale Medien-
    Kartell* die *Deutsche Bundeskanzlerin* zum "Abschuß"
    frei gegeben hat.
    .
    Ich glaube nicht einmal, dass dieses Kartell den >Abschuß<
    des *Deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff*
    frei gegeben hat.
    .
    Ich glaube eher, dass BILD eigenmächtig unter Brechung
    des >Ehren-Codex des Kartells< diesen Abschuß
    vorgenommen hat.
    .
    So schnell wird niemand zum
    Abschuß freigegeben!

  8. Autor Erhard Jakob
    am 27. April 2016
    8.

    Heut las ich im Internet, dass sich die *Bilderberger* in ihrer Konferenz
    2016 in Dresden den Rücktritt der Bundeskanzlerin Dr. Merkel
    auf ihre Fahnen geschrieben habe.
    .
    Wenn dem tatsächlich so sein sollte, wäre das aus meiner Sicht tat-
    sächlich das Ende unserer Bundeskanzlerin. Allerdings glaube
    ich nicht an solche *Verschwörungstheorien*.
    .
    Zumal sie sicher auch niemand haben, welcher
    die Position von Frau Merkel einnehmen könnte.
    .
    Allerdings an die Macht der *Bilderberger*
    glaube ich schon.

  9. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.